Kammermitgliedschaft

Bilanzbuchhaltungsberufe

Buchhalter und Personalverrechner sind ausschließlich Mitglieder der Wirtschaftskammern und deren Fachorganisationen (Fachverband UBIT) in jenem Bundesland, in dem sich der Berufssitz oder eine Zweigstelle befindet. Gleiches gilt für Buchhaltungs- und Personalverrechnungs-Gesellschaften.

Bilanzbuchhalter (natürliche Personen)  und Bilanzbuchhalter-Gesellschaften (juristische Personen)  können Mitglied entweder der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder werden. Die Mitgliedschaft richtet sich nach den diesbezüglichen berufsrechtlichen Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und den abzugebenden Erklärungen über die Mitgliedschaft zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder den Wirtschaftskammern (§ 96 Abs 2 BibuG).

Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhaltergesellschaften haben daher als Voraussetzung für ihre öffentliche Bestellung in ihrem Antrag auch zu erklären, ob sie Mitglied der Wirtschaftskammern oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder werden wollen.

Die Mitgliedschaft kann jährlich gewechselt werden (jeweils mit 31. Dezember eines jeden Jahres). Notwendig ist eine Erklärung an die Paritätische Kommission. Diese muss spätestens am 30. September des Jahres, mit dessen Ablauf die Mitgliedschaft gewechselt wird, in der Paritätischen Kommission einlangen. Eine Doppelmitgliedschaft  (2 Kammern) mit derselben Berechtigung ist nicht möglich.

Selbständige Buchhalter

Für Selbständige Buchhalter, die bis 31.3.2008 nicht die Voraussetzungen für die Erlangung einer Berufsberechtigung als Bilanzbuchhalter erfüllt haben, endete mit Ablauf des 31.3.2008 die Mitgliedschaft zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder und begann mit 1.4.2008 die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern und ihren Fachorganisationen.

Der Kammerwechsel fand nicht statt, wenn der SBH der Paritätischen Kommission bis 31.3.2008 schriftlich erklärte, dass er

  1. die Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter oder die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bis 30.6.2009 nachweisen möchte und die Mitgliedschaft nicht ändern will oder

  2. sich bereits im Prüfungsverfahren zum Steuerberater befindet und die Mitgliedschaft nicht ändern will.

Wurden diese Bedingungen bis 30.6.2009 nicht erfüllt, begann  mit 1.7.2009 die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer.

Wurde die obige Erklärung widerrufen, begann die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer mit Beginn des Monates, der auf den Widerruf der Erklärung folgte.

Selbständige Buchhalter, die sich im Prüfungsverfahren zum Steuerberater befinden, diese Prüfung aber nicht erfolgreich absolvieren, können bis längstens 31.12.2016 Mitglied der KWT bleiben.

Selbständige Buchhalter, die auf Dauer Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bleiben wollen, müssen daher die notwendigen Qualifikationen erwerben. (Ablegung der Prüfung oder Aufschulung).

Gewerbliche Buchhalter

Gewerbliche Buchhalter sind gesetzliche Mitglieder der Wirtschaftskammern (Fachverband UBIT). Ein Kammerwechsel ist nicht möglich. Die Möglichkeit zur Aufnahme des Berufes Gewerblicher Buchhalter (Gewerbeanmeldung) endete am 30. Juni 2008. Die Möglichkeiten zu Ruhendmeldungen und Wiederaufnahme bleiben erhalten.

Mehrfachberechtigungen

Mehrfachberechtigungen (z.B. Gewerblicher Buchhalter und Bilanzbuchhalter) für eine Person und eine Gesellschaft sind möglich und unabhängig von der jeweiligen Kammermitgliedschaft. Eine Verpflichtung zur Zurücklegung einer Berechtigung (z.B. bei der Bestellung eines Selbständigen Buchhalters zum Bilanzbuchhalter) besteht nicht.

Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter (nach BibuG) haben auch bei eventueller Tätigkeit als Selbständiger oder Gewerblicher Buchhalter die Vorschriften der Berufsausübungsrichtlinie für die Bilanzbuchhaltungsberufe zu befolgen. Übt ein Mitglied der KWT zusätzlich einen gewerblichen Beruf (z.B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Gewerblicher Buchhalter) aus, sind die aus der Mitgliedschaft zur KWT resultierenden gesetzlichen Beschränkungen der Berufsausübung (Provisionsverbot) auch bei diesen Tätigkeiten einzuhalten. 

Gesetzliche Interessenvertretungen

Kammer der Wirtschaftstreuhänder  -  http://www.kwt.or.at

Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie - http://www.ubit.at