Meldepflichten
Bestellte Berufsberechtigte sind im BibuG verpflichtet, Änderungen im Zusammenhang mit ihrer Bestellung und Berufsausübung, der Paritätischen Kommission binnen eines Kalendermonates anzuzeigen (§ 79 BibuG). Die Meldeformulare können per Briefpost, Fax oder als gescannte Dokumente versendet werden. Der Übersender trägt das Zustellrisiko.
Folgende Meldeformulare stehen Ihnen zum Dowload zur Verfügung:
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