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Ablauf

Voraussetzung für eine Bestellung (natürliche Person) oder Anerkennung (juristische Person) für einen Bilanzbuchhaltungsberuf (Bilanzbuchhalter/in, Personalverrechner/in, Buchhalter/in) sind die im BibuG normierten allgemeinen (§§ 8 - 11 BibuG) und fachlichen (§§ 12 – 14 BibuG) Voraussetzungen. Dazu kommt der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fachprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung (§§ 24, 28, 32 BibuG).

Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung beginnt mit der Übermittlung des entsprechenden Antrages an die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe. Die Nachweise und Urkunden (bzw. beglaubigten Abschriften) sind beizuschließen. Die Antragsformulare können mittels Briefpost, per Fax oder eingescannt übermittelt werden.

Sollten hinsichtlich Ihres Antrages Fragen auftauchen oder weitere Unterlagen notwendig sein, nimmt eine Mitarbeiterin der Paritätischen Kommission mit Ihnen zwecks Klärung Kontakt auf. (Sie können Ihren Antrag jederzeit vor der Entscheidung der Paritätischen Kommission formlos zurückziehen.)

Die Paritätische Kommission informiert Sie dann unverzüglich über die getroffene Entscheidung. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen einer Sitzung der Paritätischen Kommission, die grundsätzlich einmal/Monat statt findet. Gegen die Entscheidung der Paritätischen Kommission ist eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig.

Nach Bezahlung der gesetzlichen Gebühren erhalten Sie die Bestellungsurkunde.

Bei Unklarheiten hinsichtlich des Antrages oder dessen Inhalt - insbesondere hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Prüfungen -  empfiehlt sich vorherige Kontaktaufnahme mit der Paritätischen Kommission (Telefon, Fax, e-mail oder persönliche Vorsprache).

Sitzungstermine PK 2011 (.pdf)