Anträge
Voraussetzung für die öffentliche Bestellung (bei Gesellschaften für die Anerkennung) als Bilanzbuchhalter/in, Personalverrechner/in, Buchhalter/in ist die Vorlage eines entsprechenden Antrages bei der Paritätischen Kommission. Dem Antrag sind die erforlichen Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Nachweis der abgelegten Fachprüfung, beizuschließen
Wir benötigen außerdem die folgenden Urkunden im Original oder beglaubigter Abschrift:
Für natürliche Personen (Antragsteller bzw. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
- Geburtsurkunde
- Bestätigung der Meldung (Wohnsitz/Berufssitz)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über Namensänderung bei Änderung des Namens
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse
oder
- gültigen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- Nachweis des Wohnsitzes, sofern dieser nicht in Österreich ist
Im Original vorgelegte Urkunden werden umgehend retourniert. Wenn Sie bereits Selbständige/r Buchhalter/in oder Steuerberater/in sind und diese Berufsberechtigung aktiv ausüben, müssen Sie obige Urkunden nur dann vorlegen, wenn seit Ihrer Bestellung Änderungen eingetreten sind.
Im Antrag zur Bestellung als Bilanzbuchhhalter/in bzw. Bilanzbuchhaltergesesellschaft ist die gewählte Interessenvertretung (Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder Wirtschaftskammer) anzugeben.
Für Gesellschaften
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Unterfertigter Gesellschaftsvertrag (bei Kapitalgesellschaften Notariatsakt)
- Nachweis von Geschäftsräumlichkeiten (Mietvertrag oder Grundbuchsauszug bei Eigentumsobjekten)
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