Information
Wenn Sie als Pressevertreter über die aktuelle Entwicklung und Situation der selbständigen Rechnungswesenberufe in Österreich und die Arbeit der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe regelmäßig informiert sein möchten, schreiben Sie uns ein kurzes Mail an: info@bilanzbuchhaltung.or.at .
We would be pleased to inform the media regularly on the developments concerning the Accounting Profession in Austria and the subjects covered by the Federal Parity Commission. Please write a short mail to: info@bilanzbuchhaltung.or.at
Trio des Jahres 2011: Auszeichnung für Bilanzbuchhalterin
Wien, 26. Oktober 2011 - Die Wirtschaftskammer Österreich vergibt jährlich in den Kategorien Gewerbe Handwerk und Dienstleistungen die Auszeichnung Trio des Jahres an die von der Jury als beste Unternehmen qualifizierte Firmen aus dem KMU-Bereich.
Die Bilanzbuchhalterin Elisabeth Reiter nimmt den dritten Platz in der Dienstleistungsbranche ein. Die 50-jährige betreut mit ihren drei Mitarbeitern die Lohnverrechnung und Buchhaltung von Zahnärzten, Gastronomen, Neugründern und vielen mehr in der Region rund um Sankt Martin im Mühlkreis in Oberösterreich. Reiter fing 1999 als Ein-Personen-Unternehmerin mit der Berufsberechtigung Gewerblicher Buchhalter an und hat sich nach und nach vor allem mittels Mundpropaganda einen beachtlichen Kundenstock erarbeitet. Ihr Erfolgsrezept: Reiter weiß, Buchhalter müssen leistbar sein und flexibel auf ihre Kunden eingehen.
Seit 2009 ist Reiter öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin.
Fachverband UBIT: Beratung ist Wachstumsmotor für Österreichs Wirtschaft
Utl.: Unternehmensberater, Informationstechnologen und Buchhalter erzielten 2010 6Prozent des österreichischen BIP - Anstieg des Branchengesamtumsatzes um 9,7 Prozent =
Wien -21. Juli 2011 - Die österreichischen Unternehmensberater,
Informationstechnologen und Buchhalter haben laut aktuellem UBIT
Radar der KMU Forschung Austria mit einem Branchengesamtumsatz von
17,20 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2010 einen Umsatzanstieg um
9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaftet. In der
Berufsgruppe Unternehmensberatung stieg der Umsatz 2010 im
Durchschnitt um 10,3 Prozent auf 2,87 Milliarden Euro, bei den
Informationstechnologen um 9,7 Prozent auf 12,94 Milliarden Euro und
in der Berufsgruppe Buchhaltung um 8,4 Prozent auf 1,39 Milliarden
Euro. "Wissensbasierte Dienstleistungen sind Konjunkturmotor und
Wachstumstreiber für Österreichs Wirtschaft", betont Alfred Harl,
Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT der WKO (UBIT).
"Unsere Mitglieder zeichnen für rund 6 Prozent des heimischen
Bruttoinlandsprodukts 2010 verantwortlich und sorgen durch
Investitionen in anderen Wirtschaftszweigen für branchenübergreifende
Wertschöpfung." Allein die Informationstechnologen weisen im letzten
Jahr eine Investitionsquote von 10,3 Prozent des Gesamtumsatzes aus.
Bei den Unternehmensberatern beliefen sich die Investitionen auf 6,9
Prozent des Gesamtumsatzes, das Berufsfeld Buchhaltung kam auf 5,7
Prozent.
Umsatzwachstum durch mehr Beschäftigte
Bei den unselbstständig Beschäftigten ist ein Wachstum von 7,4
Prozent auf 64.515 Beschäftigte zu verzeichnen. Je Beschäftigtem
(ohne freie MitarbeiteInnen) wurde in der Berufsgruppe Buchhaltung
durchschnittlich ein Umsatz von Euro 49.256, in der
Unternehmensberatung durchschnittlich ein Umsatz von Euro 113.966 und
in der Informationstechnologie durchschnittlich ein Umsatz von Euro
123.310 erwirtschaftet und in Summe der knapp 10prozentige Anstieg
des Branchengesamtumsatzes erzielt. Die Zahl der aktiven Mitglieder
2010 ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent auf 37.740
gestiegen, wobei mehr als 80 Prozent der Mitgliedsbetriebe zu den
Einpersonenunternehmen (EPU) zählen.
Der Großteil der Umsätze wird nach wie vor in Österreich erzielt, die
Exporterlöse sind 2010 allerdings um 2,3 Prozent auf 3,34 Milliarden
Euro gestiegen.
Gewerbliche Auftraggeber sind für alle Berufsgruppen weiterhin die
wichtigste Kundengruppe.
Top 3-Umsatzbereiche nach Berufsgruppen
In der Berufsgruppe Unternehmensberatung wurde der größte
Umsatzanteil - nämlich 36 Prozent - im Tätigkeitsbereich
"Unternehmensführung/Managementberatung" realisiert. Gefolgt von 17,4
Prozent Umsatz in "Personalwesen (Human Resources),
Personalentwicklung" und 16,5 Prozent, die auf "Organisation,
Technik/Technologie, Logistik" entfielen.
Im Berufsfeld Informationstechnologie wurden 35 Prozent der Umsätze
2010 durch die "Entwicklung und Wartung von Individualsoftware"
erzielt. Die "Entwicklung, Anpassung, Einführung und Wartung von
Standardsoftware" machte 16 Prozent des Gesamtumsatzes aus, weitere
14 Prozent entfielen auf "IT-Beratung".
Die Berufsgruppe Buchhaltung erwirtschaftete 35 Prozent des Umsatzes
2010 mit "Geschäftsbuchhaltung". Die Erlöse aus
"Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen" lagen bei 25 Prozent und jene aus
Lohnverrechnungen bei 20 Prozent des Umsatzes.
Positiver Ausblick für 2011
Die Auftragslage im ersten Quartal 2011 wurde von mehr als der
Hälfte der Mitglieder als "sehr gut" oder "eher gut" bezeichnet. Für
das erste Halbjahr 2011 werde daher, so Harl, von allen Berufsgruppen
ein deutliches Umsatzwachstum erwartet: die Unternehmensberater
rechnen mit einem Umsatzplus von 9,5 Prozent, die
Informationstechnologen erwarten Zuwächse in der Höhe von 6,2 Prozent
und die Berufsgruppe Buchhaltung rechnet mit 4,1 Prozent. "Die
prognostizierten Umsatzzuwächse wirken sich positiv auf die gesamte
Branche aus: laut KMU Forschung Austria wollen alle Berufsgruppen
2011 ihre Investitionen und ihren derzeitigen Personalstand
signifikant erhöhen", zeigt sich der Fachverbandsobmann über das
kontinuierliche Wachstum der Branche erfreut. "Diese Entwicklung ist
ein klares Zeichen für die hohe Beratungsqualität und Nachfrage nach
Beratungsleistungen heimischer Unternehmensberater,
Informationstechnologen und Buchhalter."
Entwicklung 2010 im Fachverband UBIT (gesamt)
- Umsatz: +9,7 %
- Mitglieder: +4,1 %
- Unselbständig Beschäftigte: +7,4 %
- Exporterlöse: +2,3 %
- Investitionen: 7,6 % des Umsatzes (Vorjahr: 9,2 %)
- Ausbildungskosten: 1,3 % des Umsatzes (Vorjahr: 2 % )
Ausblick 2011
- Beurteilung der aktuellen Ausgangslage: "eher gut"
- Umsatzerwartung 1. Halbjahr 2011 (gegenüber 1. Halbjahr 2010):
Unternehmensberatung: +9,5 %
Informationstechnologie: +6,2 %
Buchhaltung: +4,1 %
- Personalplanung 1. Halbjahr 2011:
Unternehmensberatung: +9,1 %
Informationstechnologie: +10,8 %
Buchhaltung: +4,6 %
- Geplante Investitionen für 2011 (gegenüber 2010):
Unternehmensberatung: +5,9 %
Informationstechnologie: +13,7 %
Buchhaltung: +11,7 %
Aussendung der Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter in der KWT:
Unternehmerische Behinderungen durch "Überregulierung" sind existenzbedrohend!
Bilanzbuchhalter sind bestens ausgebildet, hochwertig geprüft und staatlich bestellt.
Ternitz , 25. Mai 2011 - Das führende Ausbildungsinstitut verleiht ihrer Ausbildung und Prüfung sogar das Prädikat "Königsdisziplin". Außerdem st ihre Fortbildungsverpflichtung, die nicht nur durch ein Ankreuzen auf der Umlagenerklärung erfüllt ist, sondern auch tatsächlich durch die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe überprüft wird, vorbildlich.
Trotzdem erleiden die selbständigen Bilanzbuchhalter sogar tägliche Verschlechterungen bei ihren Berufsrechten. Während die Branchenumsätze in über elf Jahren um über 45 % gestiegen sind, gilt die für uns aus 1999 (!) stammende statische Klienten-Umsatzgrenze in der Höhe von Euro 363.364,17 als Bilanzierungsgrenze noch immer bzw. entspricht diese - verglichen mit dem Umsatzwachstum - gar nur mehr Euro 199.850,30. Somit Wirtschaftsbehinderung pur!
Die Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter fordert daher, dass jede nur mögliche gesetzliche Maßnahme ergriffen wird, um- die unternehmerische Behinderung durch "Überregulierung" generell einzuschränken
- den Wettbewerb auch in den beratenden Berufen zu fördern
- die Arbeitnehmer durch ein erweitertes Beraterangebot bei der Arbeitnehmerveranlagung verstärkt finanziell zu entlasten
- unnötige oder gar doppelte Berater-Kosten und weitere Benachteiligungen der österreichischen Wirtschaft - durch erweiterte Vertretungsrechte vor den Finanzbehörden in erster Instanz für selbständige Bilanzbuchhalter - rasch zu beseitigen
- eine Kostenreduktion in der Finanzverwaltung durch eine verstärkte FinanzOnline-Verwendung zu ermöglichen
- nicht weiterhin den "kleinen österreichischen Bilanzbuchhaltern" einerseits das "Bilanzieren zu verbieten". Denn eine alarmierende Tatsache ist, dass große Wirtschaftstreuhandkanzleien bereits Rechnungswesenarbeiten in größerem Umfang nach Indien auslagern
- die unsinnige und existenzbedrohende Einschränkung der Berufsausübung von geprüften selbständigen Bilanzbuchhaltern zubeenden
Rasche Hilfe durch die zuständigen Politiker ist daher dringend notwendig: Erlaubt den Bilanzbuchhaltern endlich das Bilanzieren! Selbständige Bilanzbuchhalter haben ein Recht auf einen eigenständigen und lebensfähigen selbständigen Beruf, der ihrem Namen auch entspricht. Eine Anpassung der Berufsrechte an Ausbildung und Prüfung - statt "Überregulierungen", die ein Relikt des vorigen Jahrhunderts darstellen - sind eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Rückfragehinweis:
Johann Alois Jeitler, Obmann der IG-BIBU, Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter
Mehr Rechte für Bilanzbuchhalter
Ternitz - 28. März 2011 - "Die derzeitigen Bilanzierungseinschränkungen für selbständige BilanzbuchhalterInnen gleichen einem Berufsverbot", kritisiert Johann Jeitler, der Obmann der Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Er fordert, "dass die willkürliche Bilanzierungsgrenze von 363.364,17 Euro, bis zu der die BilanzbuchhalterInnen für ihre KundInnen Bilanzen erstellen dürfen, beseitigt wird". Auch sollte es den BilanzbuchhalterInnen ermöglicht werden, die von ihnen erstellten Bilanzen direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
"Die derzeitigen Einschränkungen sind unsinnig und nicht nachvollziehbar, denn die BilanzbuchhalterInnen sind für die Bilanzierung bestens ausgebildet, geprüft und staatlich bestellt. Die Qualität unserer Arbeit wird auch durch eine Kontrolle unserer gesetzlich verankerten Fortbildungsverpflichtung sichergestellt. Es ist unseren Klienten - vor allem Klein- und Mittelbetrieben sowie Einpersonenunternehmen - nicht zumutbar, dass sie, wenn ihr Umsatz die derzeit geltende Bilanzierungsgrenze für BilanzbuchhalterInnen um nur einen Cent überschreitet, ihren vertrauten Berater wechseln müssen. Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann das ein zusätzlicher Nachteil für UnternehmerInnen sein. Die Abschaffung dieser willkürlichen und wirtschaftsfeindlichen Grenze ist daher ein Gebot der Stunde!
Ausgebaut werden sollte auch das stark begrenzte Vertretungsrecht der selbständigen BilanzbuchhalterInnen: "Es muss dem einzelnen Bilanzbuchhalter oder der einzelnen Bilanzbuchhalterin möglich sein, die von ihm bzw. von ihr bereits vollständig erstellten Jahresabschlüsse - ohne Umweg und somit ohne Mehrkosten für die Unternehmer, wie etwa durch einen zusätzlichen Vertretungsbefugten - direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung weiterzuleiten", verlangt Jeitler eine dementsprechende Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes.
"Durch eine fast 100-prozentige Übersendung mittels FinanzOnline wäre eine enorme Verwaltungseinsparung möglich und die jetzt noch oft praktizierte Vorlage der Erklärungen in Papierform würde bald der Vergangenheit angehören. Bei Umsetzung dieses Vorschlages würden sich somit ein Bürokratieabbau und eine wesentliche Kostenreduktion für die kleine und mittelständische Wirtschaft, aber auch besonders für die Finanzverwaltung ergeben."
Kurz gesagt, die Politik ist gefordert, denn es sollten alle nur möglichen gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um nicht weiterhin den "kleinen österreichischen Bilanzbuchhaltern" das "Bilanzieren zu verbieten". Denn eine alarmierende Tatsache ist, dass große Wirtschaftstreuhandkanzleien bereits Rechnungswesenarbeiten in größerem Umfang "nach Indien auslagern".
Rückfragehinweis: Johann Alois Jeitler Obmann der IG-BIBU, Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter
Kammer will ihre Mitglieder loswerden
Die Wirtschaftstreuhänder wollen die Bilanzbuchhalter aus ihrer Kammer werfen und verlangen Gesetzesänderungen
(23. März 2011) - Die Wirtschaftstreuhänder wollen die Bilanzbuchhalter aus ihrer Kammer werfen und verlangen entsprechende Gesetzesänderungen. Im Hintergrund tobt ein Streit um die Befugnisse von Buchhaltern und Steuerberatern.
Wien - Sie: "Schatz ich bin befördert, und mehr Gehalt gibt's auch." Er: "Der Bilanzbuchhalterkurs hat's voll gebracht." So euphorisch wie im Humboldt-Werbespot sind die Buchhalter im richtigen Leben momentan nicht. In der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) gibt es nämlich einen veritablen Streit um die Befugnisse der Bilanzbuchhalter.
Diese wollen eine Ausweitung und zum Teil in das Geschäft der Steuerberater einsteigen. Die Steuerberater wiederum wollen genau das verhindern. In einer Vorstandssitzung der Wirtschaftstreuhänder wurde daher am Montag beschlossen, dass die Bilanzbuchhalter künftig nicht mehr in der Kammer erwünscht sind. Derzeit können sie sich aussuchen, ob sie bei den Wirtschaftstreuhändern oder der Wirtschaftskammer (WKO) Mitglied sein wollen. Rund 1250 sind der KWT beigetreten, 1600 der WKO.
Nun wollen die Wirtschaftstreuhänder getrennte Wege gehen. Das Wirtschaftsministerium wird aufgefordert, alle Buchhalter per Gesetz an die WKO zu übertragen oder ihnen die Gründung einer eigenen Kammer zu ermöglichen.
"Brotneid" bei Steuerberatern
Hintergrund für die Eskalation ist ein seit langem schwelender Streit um Kompetenzen - und damit ums Geld. Die Buchhalter dürfen zwar während des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchführen, die Steuererklärung am Jahresende ist aber geprüften Steuerberatern vorbehalten. "In Wirklichkeit ist das ein Aufaddieren von zwölf Summen", sagt Johann Jeitler, Vertreter der Bilanzbuchhalter in der KWT. "Das kann beinahe auch ein dressierter Affe." Die Steuerberater seien nur "brotneidig". Der KWT-Vorstand sei zum "Kasperltheater" umfunktioniert worden. Dessen Aufgabe sei es, alle Mitglieder, also auch die Bilanzbuchhalter, zu vertreten, sagt Jeitler.
KWT-Präsident Klaus Hübner sieht das naturgemäß ganz anders: "Das Steuerrecht ist hochkomplex, etwa im Finanzstrafrecht", sagte er zum Standard. Die Buchhalter seien dafür nicht ausreichend ausgebildet. "Das ist unser Kerngeschäft." Außerdem würde niemand mehr die Steuerberater-Prüfung machen, wenn auch Buchhalter die Steuererklärungen einreichen dürften, befürchtet Hübner.
Er fordert von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eine klare Festlegung, dass sich am Status quo bei den Kompetenzen nichts ändere. In dessen Büro wollte man sich vorerst nicht zur Causa äußern. Noch sei niemand an den Minister herangetreten.
In der Wirtschaftskammer zeigte man sich am Dienstag von der Vorgangsweise Hübners überrascht. Aber sollten die entsprechenden Gesetze geändert werden, will man die restlichen Buchhalter gerne aufnehmen, heißt es. Für heute, Mittwoch, ist ein klärendes Gespräch mit WKO-Präsident Christoph Leitl angesetzt.
In der Wirtschaftskammer macht man aber ebenfalls kein Geheimnis daraus, dass man mehr Kompetenzen möchte. Die Buchhalter sollten Einkommenssteuer-Erklärungen und Arbeitnehmer-Veranlagungen machen dürfen, sagt Spartensprecher Josef Moser. Außerdem möchte man die Grenze bei der Bilanzerstellung streichen. Derzeit dürfen Buchhalter nur Bilanzen für Betriebe mit einem Jahresumsatz von höchstens 363.000 Euro erstellen. Ist der Umsatz größer, muss wieder an einen Steuerberater übergeben werden. "Ein Wechsel wegen ein paar Euro auf und ab: Das ist für niemanden nachvollziehbar", sagt Moser. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 23.3.2011)
3.000 öffenliche Bestellungen nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz
Wien, 10. Februar 2011 - Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe konnte in ihrer Sitzung vom 9. Februar die 3.000 öffentliche Bestellung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz vornehmen.
Seit Inkrafttreten des BibuG wurden bestellt:
- 2774 Bilanzbuchhalter/innen
- 160 Buchhalter/innen
- 87 Personalverrechner/innen
Insgesamt: 3021 öffentliche Bestellungen
Aktueller Pressespiegel
bfi: Bilanzbuchhaltung - Halt(ung) in der Krise
bfi Wien Lehrgang Bilanzbuchhalter/in mit akkreditierter Prüfung
Wien, 1. Jänner 2011 - Unternehmen aller Branchen suchen seit Jahren professionelle und integere (Bilanz)Buchhalter/innen. Der Wunsch nach qualifiziertem Personal steigt insbesondere in Krisenzeiten, da sich Unternehmen beim wirtschaftlichen Abschwung auf Kennzahlen und perfekte Buchhaltung "stürzen". Die Suche nach Mitarbeiter/innen im Rechnungswesen angefangen von Buchhaltung bis Bilanzbuchhaltung reißt nie ab. Es scheint nahezu so, als ob andere Positionen im Unternehmen leichter besetzt werden könnten. Woran kann das liegen?
"Das Rechnungswesen ist das Handwerkszeug eines jeden Unternehmens, da es die wirtschaftliche Basis für Unternehmensentscheidungen ist. Es werden daher Mitarbeiter/innen benötigt, die sich dieser Verantwortung bewusst sind. Nur wer das wirtschaftliche Verständnis und die fachliche Qualifizierung mitbringt, hat Chancen, den strengen Suchkriterien am Arbeitsmarkt zu entsprechen," erklärt Mag. Barbara Huber, Steuerberaterin, Wirtschaftsmediatorin und Lehrgangsleiterin des bfi Wien Lehrgangs Bilanzbuchhaltung.
Das Berufsbild bedeutet nicht nur buchen, buchen, buchen! Bilanzbuchhaltung inkludiert Kalkulation, Buchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und Controlling, beginnt bei der Belegerfassung und führt über Bilanzerstellung, Steuererklärung bis hin zur Vertretung des Unternehmens beim Finanzamt. Durch die Analyse der Bilanz und die Schlussfolgerungen können Bilanzbuchhalter/innen die Geschäftsführung bei der Unternehmensentwicklung unterstützen und sind so wichtige Partner/innen für den Unternehmenserfolg. Das gilt für interne als auch externe Bilanzbuchhalter/innen. Zudem verlangen gesetzliche und steuerliche Veränderungen in Österreich und in der EU hoch qualifizierte Mitarbeiter/innen, die über das aktuelle Wissen verfügen.
Die bfi Wien Ausbildung bietet dementsprechende von der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe (ex-ante) akkreditierte schriftliche BFI-Bilanzbuchhalter/innen-Prüfungen an, die als inhaltlich vergleichbar mit der Klausur Bilanzierung und Kostenrechnung gem. § 22 Abs 2 und 3 BibuG gelten.
Wenn man sich zum/zur selbständigen Bilanzbuchhalter/in bestellen lassen will, gilt diese schriftliche Prüfung bereits im Vorfeld zu 100% als anerkannt. Da die Akkreditierung auch auf dem bfi Wien-Zeugnis vermerkt wird, erhalten diese Prüfungen eine Art "Qualitätssiegel" für die Wirtschaft.
Die Prüfung wird zeitgleich an den BFIs mehrerer Bundesländer abgenommen, neben den Wiener Anwärter/innen auf den Beruf Bilanzbuchhalter/in legen auch die Kolleg/innen aus Oberösterreich, Salzburg oder Tirol ihre Prüfungen ab.
Der berufbegleitende Lehrgang beinhaltet BH/Bilanzierung, Kostenrechnung, Steuer-, Bürgerliches und Unternehmensrecht, Unternehmensführung, IT im Rechnungswesen, Zahlungs- und Kapitalverkehr sowie Berufsrecht.
Eine Erfolgsgeschichte Seit 2000 wurden an die 160 Bilanzbuchhalter/innen der bfi Wien Lehrgänge von der Prüfungskommission aus Vertreter/innen von Wirtschaftstreuhändern, Bilanz-buchhalter/innen und Steuerberater/innen geprüft. Karrierewege in diversen Unternehmen, Steuerberatungskanzleien oder bei Wirtschaftsprüfern sind die Regel - auch als Quereinsteiger/innen.
Barbara Preisler, 25 Jahre, Bilanzbuchhalterin bei Laurinia Treuhand GmbH, kam nach ihrem Lehrabschluss als Köchin/Kellnerin in der Steiermark nach Wien, fest entschlossen, in der Buchhaltung Karriere zu machen. "Der Umstieg ist mir gelungen, nachdem ich Buchhaltung 1 und 2 und dann den berufsbegleitenden Lehrgang Bilanzbuchhaltung beim bfi Wien absolviert habe. Das Besondere hier ist die Praxisnähe, sodass ich das Gelernte wie z.B. Steuerrecht für Auslandsumsätze oder Kostenrechnung für Produktkalkulationen, sofort umsetzen konnte. Das kompetente Trainer/innenteam schaffte es immer wieder die Lerngruppe aufzubauen, wenn Druck und Stress zu groß wurden. Das anerkannte Zertifikat gibt Sicherheit."
Nächster Abendlehrgang Bilanzbuchhalter/in: 11.10.2010 - 6.6.2011 Prüfung: 25.6.-9.7.2011 Ort: neues Bildungszentrum im Catamaran, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1/B/5.OG (U2 Donaumarina)
Rückfragehinweis: Mag. Gabriele Masuch, bfi Wien, 1034, Alfred-Dallinger-Platz 1, g.masuch@bfi-wien.or.at, 01/81178/10385
Österreicher arbeiten 210 Tage im Jahr für den Staat
Tax Freedom Day in Österreich: 28. Juli 2010
Wien 23. Juli 2010 - Wie lange müssen die österreichischen Steuerzahler durchschnittlich arbeiten um die jährlichen Steuer- und Sozialabgaben zu decken? Wissen Sie, ab welchem Tag Sie theoretisch nicht mehr für die Staatskasse sondern in die eigene Tasche wirtschaften? Das Austrian Economics Center (AEC) hat mit freundlicher Unterstützung des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler Deutschland den Tax Freedom Day (zu Deutsch: Steuerzahlertag oder Steuerzahlergedenktag) für Österreich berechnet. Gerade in der aktuellen Debatte, in der sich Bundeskanzler und Finanzminister nicht einigen können, welche Steuern zuerst erhöht werden sollen (Grundsteuer, Mineralölsteuer, oder vielleicht doch die Mehrwertsteuer), polarisiert dieses Thema mehr denn je. Die Berechnung des Austrian Economics Centers (AEC) zeigt, dass der Tax Freedom Day dieses Jahr auf den 28. Juli fällt. Erst ab diesem Tag kann der österreichische Steuerzahler in seine eigene Tasche wirtschaften und hat somit theoretisch seinen Steuerdienst am Staat erfüllt: am 210ten Tag des Jahres!
Die historische Entwicklung des Steuerzahlertags zeigt, dass sich der Tax Freedom Day in Österreich seit 1976 (damals noch 23. Juni), weiter nach hinten verschoben hat. Seinen Höchststand erreichte er 2001, als der Durchschnittsösterreicher bis zum 22. August arbeiten musste, um seinen Steuer- und Abgabensold zu erfüllen. Dr. Barbara Kolm, Präsidentin des Austrian Economics Centers, Mitglied des Fachverbandsausschusses UBIT, befürchtet, dass auch die steigende Staatsverschuldung (die OECD rechnet für 2010 mit einem Budgetdefizit von 7,7%) und die damit einhergehende Belastung für zukünftige Generationen eine starke Auswirkung auf den Steuerzahlertag haben wird.
"Um die öffentliche Schuldenlast zu tilgen, müssten entweder Ausgaben signifikant gesenkt werden oder aber die Steuerlasten müssen erhöht werden, was zu einer weiteren Verschiebung des Tax Freedom Days nach hinten führen würde. Man solle nicht von Beginn an über neue und zusätzliche Steuern nachdenken, sondern zuerst ausgabenseitige Maßnahmen prüfen, um das steigende Staatsdefizit zu reduzieren, da Massensteuern mit einem allgemeinem Kaufkraftverlust einhergehen und somit auch das Wirtschaftswachstum gefährden", so Kolm. Auch die Anhebung des Spitzensteuersatzes, die von einigen in der Politik gefordert wird, hält Kolm nicht für sinnvoll. "Eine Anhebung würde nicht nur Privatpersonen treffen sondern auch Unternehmen, was nicht nur Investitionen verringern würde, sondern auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätte".
Mit dem Tax Freedom Day am 28. Juli 2010 soll darauf hingewiesen werden, dass Österreich keine neue Steuerbelastung benötigt. "Nicht neue Steuern führen zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Budgets, sondern Wirtschaftswachstum, Steigerung der Exporte, Entlastung von Unternehmen, Vereinfachung verkrusteter Verwaltungsstrukturen und neue Anreize für Bildung und Innovationen", so Kolm.
Weitere Informationen zum Tax Freedom Day in Österreich erhalten Sie unter www.taxfreedomday.at
Steuerberater gegen Verschärfung bei Steuervergehen
Wirtschaftstreuhänder: Strafausmaß für Steuersünder völlig überzogen Fehlertoleranz für steuerberatende Berufe muss erhalten bleiben
Wien, 18. Juni 2010 - Steuerbetrug soll künftig viel härter bestraft werden als Betrug laut Strafgesetzbuch. Damit schießt die vom Finanzministerium ausgearbeitete Novelle zum Steuerstrafrecht weit über das Ziel hinaus, kritisiert der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner.
Grundsätzlich sei gegen die Absicht des Finanzministeriums härter gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorzugehen, gar nichts einzuwenden. Diese Form der Abgabenverkürzung sei schließlich alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die in der Gesetzesnovelle angedrohten Strafen sind aber nach Meinung der Wirtschaftstreuhänder weit überzogen. Im Gegensatz zum Strafrecht soll ein und derselbe Tatbestand sowohl mit einer Freiheitsstrafe als auch mit einer Geldstrafe geahndet werden, wobei der Strafrahmen für die Geldstrafe gegen-über dem jetzt geltenden Recht auf das Zehnfache angehoben wird. Hübner: "Ein Strafrahmen von 2 Millionen Euro plus eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren ab einem Steuerdelikt von 100.000 Euro: Bei allem Verständnis, aber das ist wirklich übertriebene Härte."
Diese Härte kommt bereits bei der Steuerhinterziehung zum Tragen und nicht erst beim neu eingeführten Tatbestand des Steuerbetrugs. Darunter versteht der Gesetzgeber die Fälschung von Dokumenten, die Vortäuschung von Scheingeschäften aber auch die falsche Zurechnung von Einkünften. In diesem Zusammenhang befürchten die Wirtschaftstreuhänder, dass es beispielsweise bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen in Konzernen und der Offenlegung der davon betroffenen Gesellschaften viel zu früh zu einer Kriminalisierung kommen könnte.
Scharf kritisiert wird von den Wirtschaftstreuhändern auch die Aufweichung der Haftungsbefreiung für ihre Berufe. Bisher haften Wirtschaftstreuhänder, aber auch Rechtsanwälte oder Notare nur für grobe Fahrlässigkeit. Künftig soll die Haftung auf jeden Fall eintreten, wenn der Schaden mehr als 30.000 Euro beträgt, unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit. Hübner: "Diese Aufhebung der Fehlertoleranz ist unakzeptabel. Das Risiko macht die Beratung eigentlich unmöglich."
Zurück an den Start: Wie der Berufswechsel gelingen kann
Vom Go-Go-Bar-Besitzer zum Bilanzbuchhalter, Beispiel für gelungene Umstiege.
Umstieg. Schicksalsschlag, falsche Berufswahl, zu hohe Anforderungen am Arbeitsmarkt - Gründe für einen Berufswechsel gibt es viele. Immer mehr Menschen drehen sich beruflich um 180 Grad und starten neu durch. Das WirtschaftsBlatt hat mit Umsteigern über Motivationen, Ängste, finanzielle und persönliche Hürden und Unterstützung durch Freunde, Familie und Mentoren gesprochen.
Schicksal. Unfreiwillig hat der 39-jährige Clemens Lethmayer beruflich neu begonnen. Mit Ende 20 hat der ehemalige Besitzer einer Go-Go-Bar bei einem Unfall drei Wirbelbrüche erlitten. Die 40-prozentige Invalidität sieht man ihm heute nicht mehr an. Lethmayer wurde als berufsunfähig für die Gastronomie, aber als generell arbeitsfähig erklärt. "Ich hätte gern in der Gastronomie weitergearbeitet, durfte aber nicht." Ein neuer Job musste her. Er absolvierte in zweieinhalb Jahren eine vom AMS finanzierte Ausbildung zum Bilanzbuchhalter und Lohnverrechner am Wifi. So radikal wie es klingt, ist die Veränderung aber gar nicht. "Ich nütze alle meine früheren Berufe", sagt Lethmayer, der ursprünglich eine Ausbildung zum Nachrichtentechniker gemacht hat. Außerdem hat er eine Affinität zu Zahlen: Bürobilanz und Buchhaltung für seine Disko hat er stets selbst gemacht. 2006 hat er sich als Bilanzbuchhalter mit Schwerpunkt auf Technik und Gastronomie selbstständig gemacht.
Die erste Zeit nach dem Unfall war für Lethmayer nicht nur wegen der körperlichen Folgen schwierig: "Ich hatte kein wirtschaftliches Einkommen und war von meiner Mutter und meiner Frau abhängig. Ich habe gemerkt, dass ich geistig verfalle." Die Entscheidung, Bilanzbuchhalter zu werden, hat sich aber glücklicherweise als richtig erwiesen. Heute hat Lethmayer fünf Mitarbeiter, agiert nebenbei als Unternehmensberater und engagiert sich in der Wirtschaftskammer.
Sein Tipp für Umsteiger: "Das Allerwichtigste ist, Praxis zu bekommen. Denn die Wirtschaft akzeptiert es nicht, wenn man noch nie in einer Profession gearbeitet hat."
Wirtschaftsblatt online 16.4.2010
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