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Wenn Sie als Pressevertreter über die aktuelle Entwicklung und Situation der selbständigen Rechnungswesenberufe in Österreich und die Arbeit der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe regelmäßig informiert sein möchten, schreiben Sie uns ein kurzes Mail an: info@bilanzbuchhaltung.or.at .

We would be pleased to inform the media regularly on the developments concerning the Accounting Profession in Austria and the subjects covered by the Federal Parity Commission.  Please write a short mail to:  info@bilanzbuchhaltung.or.at

Aktueller Pressespiegel

Österreicher arbeiten 210 Tage im Jahr für den Staat

Tax Freedom Day in Österreich: 28. Juli 2010 

Wien 23. Juli 2010  -  Wie lange müssen die österreichischen Steuerzahler durchschnittlich arbeiten um die jährlichen Steuer- und Sozialabgaben zu decken? Wissen Sie, ab welchem Tag Sie theoretisch nicht mehr für die Staatskasse sondern in die eigene Tasche wirtschaften? Das Austrian Economics Center (AEC) hat mit freundlicher Unterstützung des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler Deutschland den Tax Freedom Day (zu Deutsch: Steuerzahlertag oder Steuerzahlergedenktag) für Österreich berechnet. Gerade in der aktuellen Debatte, in der sich Bundeskanzler und Finanzminister nicht einigen können, welche Steuern zuerst erhöht werden sollen (Grundsteuer, Mineralölsteuer, oder vielleicht doch die Mehrwertsteuer), polarisiert dieses Thema mehr denn je. Die Berechnung des Austrian Economics Centers (AEC) zeigt, dass der Tax Freedom Day dieses Jahr auf den 28. Juli fällt. Erst ab diesem Tag kann der österreichische Steuerzahler in seine eigene Tasche wirtschaften und hat somit theoretisch seinen Steuerdienst am Staat erfüllt: am 210ten Tag des Jahres!

Die historische Entwicklung des Steuerzahlertags zeigt, dass sich der Tax Freedom Day in Österreich seit 1976 (damals noch 23. Juni), weiter nach hinten verschoben hat. Seinen Höchststand erreichte er 2001, als der Durchschnittsösterreicher bis zum 22. August arbeiten musste, um seinen Steuer- und Abgabensold zu erfüllen. Dr. Barbara Kolm, Präsidentin des Austrian Economics Centers, Mitglied des Fachverbandsausschusses UBIT,  befürchtet, dass auch die steigende Staatsverschuldung (die OECD rechnet für 2010 mit einem Budgetdefizit von 7,7%) und die damit einhergehende Belastung für zukünftige Generationen eine starke Auswirkung auf den Steuerzahlertag haben wird.

"Um die öffentliche Schuldenlast zu tilgen, müssten entweder Ausgaben signifikant gesenkt werden oder aber die Steuerlasten müssen erhöht werden, was zu einer weiteren Verschiebung des Tax Freedom Days nach hinten führen würde. Man solle nicht von Beginn an über neue und zusätzliche Steuern nachdenken, sondern zuerst ausgabenseitige Maßnahmen prüfen, um das steigende Staatsdefizit zu reduzieren, da Massensteuern mit einem allgemeinem Kaufkraftverlust einhergehen und somit auch das Wirtschaftswachstum gefährden", so Kolm. Auch die Anhebung des Spitzensteuersatzes, die von einigen in der Politik gefordert wird, hält Kolm nicht für sinnvoll. "Eine Anhebung würde nicht nur Privatpersonen treffen sondern auch Unternehmen, was nicht nur Investitionen verringern würde, sondern auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätte".

Mit dem Tax Freedom Day am 28. Juli 2010 soll darauf hingewiesen werden, dass Österreich keine neue Steuerbelastung benötigt. "Nicht neue Steuern führen zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Budgets, sondern Wirtschaftswachstum, Steigerung der Exporte, Entlastung von Unternehmen, Vereinfachung verkrusteter Verwaltungsstrukturen und neue Anreize für Bildung und Innovationen", so Kolm.

Weitere Informationen zum Tax Freedom Day in Österreich erhalten Sie unter www.taxfreedomday.at

Steuerberater gegen Verschärfung bei Steuervergehen

Wirtschaftstreuhänder: Strafausmaß für Steuersünder völlig überzogen Fehlertoleranz für steuerberatende Berufe muss erhalten bleiben

Wien, 18. Juni 2010 -  Steuerbetrug soll künftig viel härter bestraft werden als Betrug laut Strafgesetzbuch. Damit schießt die vom Finanzministerium ausgearbeitete Novelle zum Steuerstrafrecht weit über das Ziel hinaus, kritisiert der Präsident der Kammer der  Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner.

Grundsätzlich sei gegen die Absicht des Finanzministeriums härter gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorzugehen, gar nichts einzuwenden. Diese Form der Abgabenverkürzung sei schließlich alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die in der Gesetzesnovelle angedrohten Strafen sind aber nach Meinung der Wirtschaftstreuhänder weit überzogen. Im Gegensatz zum Strafrecht soll ein und derselbe Tatbestand sowohl mit einer Freiheitsstrafe als auch mit einer Geldstrafe geahndet werden, wobei der Strafrahmen für die Geldstrafe gegen-über dem jetzt geltenden Recht auf das Zehnfache angehoben wird. Hübner: "Ein Strafrahmen von 2 Millionen Euro plus eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren ab einem Steuerdelikt von 100.000 Euro: Bei allem Verständnis, aber das ist wirklich übertriebene Härte."

Diese Härte kommt bereits bei der Steuerhinterziehung zum Tragen und nicht erst beim neu eingeführten Tatbestand des Steuerbetrugs. Darunter versteht der Gesetzgeber die Fälschung von Dokumenten, die Vortäuschung von Scheingeschäften aber auch die falsche Zurechnung von Einkünften. In diesem Zusammenhang befürchten die Wirtschaftstreuhänder, dass es beispielsweise bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen in Konzernen und der Offenlegung der davon betroffenen Gesellschaften viel zu früh zu einer Kriminalisierung kommen könnte.

Scharf kritisiert wird von den Wirtschaftstreuhändern auch die Aufweichung der Haftungsbefreiung für ihre Berufe. Bisher haften Wirtschaftstreuhänder, aber auch Rechtsanwälte oder Notare nur für grobe Fahrlässigkeit. Künftig soll die Haftung auf jeden Fall eintreten, wenn der Schaden mehr als 30.000 Euro beträgt, unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit. Hübner: "Diese Aufhebung der Fehlertoleranz ist unakzeptabel. Das Risiko macht die Beratung eigentlich unmöglich."

Zurück an den Start: Wie der Berufswechsel gelingen kann

Vom Go-Go-Bar-Besitzer zum Bilanzbuchhalter, Beispiel für gelungene Umstiege.

Umstieg. Schicksalsschlag, falsche Berufswahl, zu hohe Anforderungen am Arbeitsmarkt - Gründe für einen Berufswechsel gibt es viele. Immer mehr Menschen drehen sich beruflich um 180 Grad und starten neu durch. Das WirtschaftsBlatt hat mit Umsteigern über Motivationen, Ängste, finanzielle und persönliche Hürden und Unterstützung durch Freunde, Familie und Mentoren gesprochen.

Schicksal. Unfreiwillig hat der 39-jährige Clemens Lethmayer beruflich neu begonnen. Mit Ende 20 hat der ehemalige Besitzer einer Go-Go-Bar bei einem Unfall drei Wirbelbrüche erlitten. Die 40-prozentige Invalidität sieht man ihm heute nicht mehr an. Lethmayer wurde als berufsunfähig für die Gastronomie, aber als generell arbeitsfähig erklärt. "Ich hätte gern in der Gastronomie weitergearbeitet, durfte aber nicht." Ein neuer Job musste her. Er absolvierte in zweieinhalb Jahren eine vom AMS finanzierte Ausbildung zum Bilanzbuchhalter und Lohnverrechner am Wifi. So radikal wie es klingt, ist die Veränderung aber gar nicht. "Ich nütze alle meine früheren Berufe", sagt Lethmayer, der ursprünglich eine Ausbildung zum Nachrichtentechniker gemacht hat. Außerdem hat er eine Affinität zu Zahlen: Bürobilanz und Buchhaltung für seine Disko hat er stets selbst gemacht. 2006 hat er sich als Bilanzbuchhalter mit Schwerpunkt auf Technik und Gastronomie selbstständig gemacht.

Die erste Zeit nach dem Unfall war für Lethmayer nicht nur wegen der körperlichen Folgen schwierig: "Ich hatte kein wirtschaftliches Einkommen und war von meiner Mutter und meiner Frau abhängig. Ich habe gemerkt, dass ich geistig verfalle." Die Entscheidung, Bilanzbuchhalter zu werden, hat sich aber glücklicherweise als richtig erwiesen. Heute hat Lethmayer fünf Mitarbeiter, agiert nebenbei als Unternehmensberater und engagiert sich in der Wirtschaftskammer.

Sein Tipp für Umsteiger: "Das Allerwichtigste ist, Praxis zu bekommen. Denn die Wirtschaft akzeptiert es nicht, wenn man noch nie in einer Profession gearbeitet hat."

Wirtschaftsblatt online 16.4.2010


Pressemitteilungen

Unternehmensberater gratulieren den Freien Berufen

UBIT-Obmann Harl: 50 Jahre "Bundeskomitee Freie Berufe" Anlass zu  verstärkter Zusammenarbeit im Dienste der Wirtschaft 

Wien, 7. Juni 2010 -   Aus Anlass des 50-jährigen Bestandes des Bundeskomitees der Freien Berufe, in dem die nicht in der Wirtschaftskammer organisierten unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufe zusammenarbeiten, beglückwünscht Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der WKÖ, die 67.000 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Architekten und Notare zu ihren Leistungen für die österreichische Wirtschaft und weist auf die Gemeinsamkeiten aller unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufe hin.

"Die historisch gewachsenen Strukturen müssen sich anpassen und in der Zukunft weiter bewähren, weil der erfolgreiche Auftritt auf den nationalen und internationalen Märkten nicht mehr durch restriktive Rahmenbedingungen, sondern ausschließlich durch hohe Qualität, ethisch motiviertes Agieren und interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. In diesem Sinne fühlen sich die 50.000 österreichischen Unternehmensberater, IT-Dienstleister und Bilanzbuchhalter in besonderer Weise mit den Freien Berufen verbunden und begrüßen eine weitere Vereinfachung und Gleichstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Einvernehmen mit denn Mitgliedsorganisationen der Bundeskonferenz."

Als nachahmenswertes Beispiel erfolgreicher Kooperation verweist Harl auf die Arbeitsgemeinschaft Beratungs- und Dienstleistungsexport (Austrian International Consultants), die den Auslandsauftritt von Unternehmensberatern, Zivilingenieuren, Architekten und IT-Dienstleistern unterstützt. Harl wünscht sich für die nächsten Jahre eine Reihe ähnlicher gemeinsamer Aktionen sowie eine Ausweitung der Möglichkeit, Interdisziplinäre Gesellschaften - unabhängig von der Mitgliedschaft in verschiedenen Interessenvertretungen - zu gründen.

"Die historischen Unterschiede zwischen sog. gewerblichen und sog. freien Berufen verschwinden zusehends und werden durch gemeinsame Marktauftritte und identische Marktanforderungen ersetzt", so Harl.
Rückfragehinweis:
   Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie
   Tel.: 05 90 900-3173
   E-Mail: ubit@wko.at
   Internet: www.ubit.at

WKÖ-Vizepräsident Schelling für  mehr Wettbewerb und Interdisziplinäre Gesellschaften

„Wettbewerb erzeugt Qualität“ - Interdisziplinäre Gesellschaften bringen Vorteile für Freie Berufe, Wirtschaft und Staat

Wien,  23. Mai 2010  - „Die Freien Berufe leisten einen wichtigen Beitrag für die gesamte Wirtschaft“, betonte Hans-Jörg Schelling, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich der Festveranstaltung „50 Jahre Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs“. Schelling prognostizierte bei der Podiumsdiskussion im Rahmen der Abendveranstaltung „Zukunft der Freien Berufe - Aufgaben und Herausforderungen in einer modernen Gesellschaft" einen stärkeren Qualitätswettbewerb der Freien Berufe und eine Forcierung von Interdisziplinären Gesellschaften für die Zukunft.

Wettbewerb erzeugt Qualität

„Qualität ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Konsumenten entscheiden nicht nur nach dem niedrigsten Preis. Sie sind bereit für eine qualitativ hochwertige Leistung entsprechend zu zahlen. Wettbewerb erzeugt Qualität: Das gilt auch für die Freien Berufe“, ist Schelling überzeugt und forderte einheitliche Qualitätsrahmen für diese Berufssektoren: „Je höher die Haftung, desto höher die Qualität. Doch selbst innerhalb einzelner Bundesländer sind unterschiedliche Regeln vorhanden. Ohne einheitliche Normen kann die Qualität nur schwer gesichert werden.“
 
Zukunftschance Interdisziplinäre Gesellschaften

Als Zukunftschance für die Freien Berufe bezeichnete der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Interdisziplinäre Gesellschaften. Dieser Begriff beschreibt im aktuellen Regierungsübereinkommen den Zusammenschluss zwischen Gewerbetreibenden und Freien Berufen auf freiwilliger Basis. Gerade im Bereich der Dienstleistungs- und Sachgüterproduktion könnten durch Interdisziplinäre Gesellschaften mit geringem Aufwand zusätzlichen Arbeitsplätzen geschaffen werden. „Interdisziplinäre Gesellschaften bringen Vorteile für die Freien Berufe, die Wirtschaft und den Staat“, so Schelling.


Rückfragen:
WKÖ Stabsabteilung Presse
Mag. Rupert Haberson
Tel.: +43 (0)5 90 900 4362
E-Mail: rupert.haberson@wko.at

Fachverband UBIT

Alfred Harl steht Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie weiter vor

Wien (OTS/PWK404 - 21. Mai 2010) - "Mit der Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise warten große Herausforderungen auf die Mitglieder unseres Fachverbandes", so Alfred Harl, einstimmig wiedergewählter Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) in der WKÖ.

Für seine zweiten Amtsperiode hat der Fachverbandsobmann bereits eine ambitionierte Agenda vorgestellt: "In den kommenden fünf Jahren möchte ich für unseren Fachverband neue Arbeitsmodelle und dazu passend neue Managementmethoden entwerfen und etablieren. Darüber hinaus wird die Förderung der Frauen in der Wirtschaft ein großer Schwerpunkt."

"Österreich muss das pulsierende IT-Herz Europas werden", betont Harl, der unter andere mit einem neuen Lehrgang der UBIT-Akademie gegen den Fachkräftemangel ankämpfen will: "Auch in den Bereichen E-Government und E-Health gilt es noch viele offene Baustellen zu bewältigen. Der Professionalisierungsgrad wird in den kommenden Jahren zunehmen, dies eröffnet unseren Fachverbandsmitgliedern große Chancen."

Im Bezug auf die Unternehmensberater will Harl den Umbau der österreichischen Beraterstandortes zu einer Wissensdrehscheibe weiter voran treiben: "Die Qualifikation der Unternehmensberater wird durch die CMC-Zertifizierung sichergestellt. Darüber hinaus soll jedem Unternehmen sein Bilanzbuchhalter zur Seite stehen." Der Fachverbandsobmann setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Abgabe ihrer Arbeitsergebnisse und Anhebung der Bilanzierungsgrenzen angepasst werden.

"Die Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie werden weiter in den Mittelpunkt des Wirtschaftsstandortes rutschen und sie werden die Herausforderungen der kommenden Jahre meistern. Dabei wird sie ihre Fachvertretung nach Kräften unterstützen", unterstreicht Harl abschließend. Der Fachverband UBIT ist die Interessenvertretung von über 50.000 österreichischen Unternehmen - davon ein großer Teil Ein-Personen-Unternehmen - aus den Bereichen IT und wirtschaftsberatende Berufe.

Rückfragen:

Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie  

Tel.: 05 90 900-3173, E-Mail: ubit@wko.at, Internet: http://www.ubit.at

Jahresbericht 2009 der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

Mehr als 7000 Selbständige in den Buchhaltungsberufen

Wien, 13. Jänner 2010 - Anläßlich der ersten Sitzung im Kalenderjahr 2010, die den Turnusmäßigen Wechsel im Vorsitz der PK (von Dr. F. Bock - WKÖ  auf Mag. M. Effenberg - KWT) brachte wurde der umfangreiche Jahresbericht 2009 den Vertretern der beinen Interessenvertretungen und dem Aufsichtsministerium übergeben.

Mit Jahresbeginn 2010 sind 7072 Berufsberechtigungen in den Buchhaltungsberufen aufrecht, darunter:

3583 Gewerbliche Buchalter/innen

892 Selbständige Buchhalter/innen

2579 Bilanzbuchhalter/innen

58 selbständige Perspnalverrechner/innen

56 Buchhalter/innen nach BibuG.

Die Schwerpunkte der Arbeit der Paritätischen Kommission im Jahre 2009 waren:

  • Bestellung und Anerkennung von berufsberechtigten Personen und Gesellschaften
  • Bearbeitung von Anfrfagen und Überprüfungen zwecks Bestelllung/Anerkennung bzw. Fachprüfungen
  •  Abhaltung von schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen
  • Abwicklung der gesetzlichen Aufgaben (z.B. Kammerwechsel von Berechtigten, Meldungen, Suspendierungen usw.)
  • Auskunftserteilung und Informationstätigkeit
  • Zusammenarbeit mit Interessenvertertungen und Ausbildungsinstitutionen und diversen Behörden
  • Durchführung der Überstellung von Selbständigen Buchhaltern aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in die Wirtschaftskammern, Übernahme der Behördenfunktion
  • Erarbeitung von detaillierten Vorschlägen für die Novellierung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes im Sinne besserer, transparenterer und einfacher Regelungen; Erstellung von Unterlagen und Textvorschlägen für den Bericht an den Gesetzgeber durch das BMWFJ
  • Implementierung und Mitarbeit bei den den Berufsstand betreffenden Rahmenbedingungen (z.B. Geldwäscherichtlinie, Dienstleistungsgesetz, Insolvenzrechtsänderungsgesetz.

Wirtschaftstreuhänder gegen höhere Buchführungsgrenzen

Betriebe würden Informations-, Kontroll- und Steuerungsinstrument verlieren

Wien, 2. November 2009 - Der Jahresabschluss ist auch für kleinere Betriebe ein unverzichtbares Instrument zur Steuerung des Unternehmens, das verloren geht, wenn auf die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umgestellt wird. Deshalb lehnt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Anhebung der Buchführungsgrenzen ab, die im Entwurf des Rechnungslegungsrechts- Änderungsgesetz vorgesehen ist.

„Prinzipiell begrüßen die Wirtschaftstreuhänder jede Vereinfachung, die zur Entlastung von Betrieben führt. Das gilt auch für die geplante Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften“, sagt der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner. Die in dem Entwurf zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 vorgesehene Anhebung des Schwellenwerts für die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht von 400.000 auf 700.000 Euro Jahresumsatz lehnt die Kammer aber ab. „Mit dem Verzicht auf doppelte Buchführung und Jahresabschluss gehen zu viele wichtige Informationen wie Eigenkapitalquote oder Stand der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten verloren. Damit können krisenhafte Entwicklungen bis hin zur drohenden Insolvenz nicht rechtzeitig erkannt werden“, argumentiert Hübner. Außerdem sind die Informationen aus dem Jahresabschluss auch für die Unternehmensfinanzierung durch die Banken im Zusammenhang mit Basel II nach Meinung der Wirtschaftstreuhänder unerlässlich. Hübner: „Gerade in Krisenzeiten brauchen die Betriebe selbst und die Unernehmen mit denen sie zusammen arbeiten mehr und nicht weniger Informationen, um einen sicheren Kurs zu steuern.“

Hübner zweifelt auch an den vom Gesetzgeber als Begründung für die höheren Buchführungsgrenzen angeführten Einsparungen bei den Betrieben. In der Praxis würden nämlich auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner normale Buchhaltungsprogramme einsetzen oder müssten aus Gründen der Kontrolle betriebswirtschaftlich notwendige Nebenaufzeichnungen führen. Hübner: „Die tatsächlich möglichen Einsparungen sind bescheiden und stehen in keinem Verhältnis zum größeren Risiko, wenn auf das Informationssystem eines kompletten Rechnungswesens verzichtet wird.“

Fachverband UBIT: Obmann Harl begrüßt mehr Rechte für Buchhaltungsberufe

Entwurf für Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 erweitert Betätigungsfeld für Buchhaltungsberufe - Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung bis 700.000 Euro Umsatz möglich 

Wien,  16. Oktober 2009 -  Das Bundesministerium für Justiz versandte den Entwurf des Rechnungs-legungsrechts-Änderungsgesetzes 2010. Bei dessen Umsetzung können ab 1. Jänner 2010 Unternehmen bis zu Umsatzerlösen von 700.000 Euro jährlich eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung führen und müssen nicht bilanzieren. Allein durch diese Anhebung werden rund 2.000 Betriebe entlastet, die bisher bilanzierungspflichtig waren und zukünftig nur mehr eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung brauchen. 

   "Mit dieser längst fälligen Maßnahme wurde ein aus mehreren Gründen wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt",  zeigt sich Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) der WKÖ, erfreut.  "Die neuen Rechnungslegungs-Bestimmungen entlasten die Unternehmen in Höhe von geschätzten 55 Millionen Euro pro Jahr. Dies ist dringend notwendig, damit finanzielle Mittel verstärkt für den Einsatz im produktiven Bereich frei werden und insgesamt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich gefördert wird."

   Zweitens eröffnen sich dadurch für die mehr als 9.000 Buchhalterinnen und Buchhalter in ganz Österreich zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten: Sie dürfen dann nämlich Einnahmen-/Ausgabenrechnungen für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz bis  700.000 Euro nicht nur erstellen, sondern dieseauch abschließen - und damit Betriebe vollumfänglich servicieren. "Und last but not least reduzieren die Änderungen bürokratische Belastungen für Österreichs Unternehmen", so Harl.

   Erfreut zeigen sich Obmann Harl und René Tritscher, Geschäftsführer der Fachverbandes UBIT, auch darüber, dass in einem nächsten Schritt eine weitergehende Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften geplant ist. "Die Bilanzbuchhaltungsberufe stehen mit ihrem Know-How jederzeit bereit, Unternehmensdaten zeitgerecht zu liefern, um eine zielgerichtete und rasche Unternehmenssteuerung zu ermöglichen", unterstreichen sie. 

  "Ein aus unserer Sicht notwendiger nächster Schritt muss sein, dass Bilanzbuchhalter im Auftrag und für ihre Kunden die zahlenmäßigen Resultate, die sie seit vielen Jahren hochprofessionell und zuverlässig erstellen, dann auch an die Adressaten übergeben dürfen", fordert Harl.

Rückfragehinweis:
   Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie
   Tel. 05 90 900-3540
   E-Mail: ubit@wko.at

Wirtschaftstreuhänder und Wirtschaftskammer begrüßen neues Insolvenzrecht

Hübner: Fairer Ausgleich zwischen den Interessen als Bewährungsprobe 

Wien, 10. September 2009 - Ein auf die Erhaltung der Betriebe ausgerichtetes neues Insolvenzrecht ist nach Meinung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine richtige und angesichts der Krise überberfällige Maßnahme. "In der Praxis wird es darum gehen, mit Fortführung des Unternehmens auch die Interessen der Gläubiger besser zu schützen als mit der Zerschlagung", sagt der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner.  Ähnlich äußerten sich Vertreter der Wirtschaftskammer.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner haben den Entwurf für ein neues Insolvenzrecht vorgelegt, das teilweise an das amerikanische Sanierungsverfahren nach Chapter 11 angelehnt ist. Während das bisherige Insolvenzrecht im Wesentlichen darauf ausgerichtet ist, die Gläubiger aus der Verwertung der noch vorhandenen Unternehmenswerte zu befriedigen, zielt das ab 1. Jänner geltende neue Recht auf die Fortführung des insolventen Unternehmens ab.

Die Kernpunkte:

~ - Die Unterscheidung in Ausgleich und Konkurs entfällt. Das  Insolvenzverfahren wird bei Vorliegen eines Sanierungsplans als  Sanierungsverfahren und sonst als Konkursverfahren geführt.

- Die Einleitung des Verfahrens wird erleichtert, weil nur noch die Hälfte (bisher drei Viertel) der Forderungsinhaber zustimmen  müssen.

- Die Kündigung von Verträgen und der Zugriff auf Vermögenswertewerden für sechs Monate ausgeschlossen.

- Die für die Fortführung erforderliche Abfindungsquote für die Gläubiger von bisher 40 Prozent wird gesenkt. Bei einer Quote von 30 Prozent kann der Schuldner das Verfahren unter Aufsicht in   eigener Verwaltung durchführen. Bei 20 Prozent wird das Verfahren unter Fremdverwaltung abgewickelt.

- Noch offen ist die Stellung von Sanierungskrediten, die Banken  nach Eröffnung des Verfahrens einräumen.

- Nach Abschluss der Sanierung wird der Fall aus der Insolvenzdatei  gelöscht.

Angesichts der steigenden Anzahl von Insolvenzen und der dadurch ausgelösten Vernichtung von Vermögen ist ein auf den Weiterbestand von Unternehmen konzentriertes Insolvenzrecht ein Gebot der Stunde und entspricht einer langjährigen Forderung der Wirtschaftstreuhänder, kommentiert Hübner den Entwurf. Gleichzeitig müsse man aber sehen, dass insbesondere der am Chapter 11 angelehnte Schutz des Unternehmens eine Belastung der Geschäftspartnerdarstelle.

Wirtschaftstreuhänder urgieren die geplante Anpassung des Bankgeheimnisses an OECD-Standards

Wien, 24. August 2009 -  Damit Österreich von der "grauen Liste" jener Staaten gestrichen wird, die nach Ansicht der OECD im Kampf gegen Steuerhinterzieher nicht ausreichend kooperieren, plant Finanzminister Pröll die Revision einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen. Rechtliche Grundlage dafür soll das neue Amtshilfedurchführungsgesetz sein, das seit Juni beschlussfertig im Parlament liegt und am 27. August im Finanzausschuss behandelt werden soll. Für das neue Gesetz ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig und somit die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien. Diese verweigern sich derzeit aber noch. 

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder warnt im Interesse des internationalen Ansehens Österreichs und zur Vermeidung eines Schadens für die international tätigen österreichischen Unternehmen vor weiteren Verzögerungen und urgiert die rasche Umsetzung der geplanten gesetzlichen Regelungen. Sie appelliert gleichzeitig an die Oppositionsparteien, im Interesse der Sache dem Gesetzesvorschlag nicht weiter die Zustimmung zu verweigern.

"Nachdem seit kurzem sogar die Britischen Jungferninseln und die Cayman-Inseln von der OECD von der "Grauen Liste" gestrichen wurden und damit nicht mehr als Steueroasen betrachtet werden, brennt nun schön langsam international für Österreich der Hut", befürchtet WT-Präsident Klaus Hübner. Hübner weist darauf hin, dass nach jüngsten Meldungen auch die Europäische Investitionsbank (EIB) die Verhängung von Sanktionen gegen jene Staaten plant, die auf der Grauen Liste" der OECD stehen, darunter auch Österreich.

Nach Ansicht der Wirtschaftstreuhänder droht bei weiteren Verzögerungen eine erhebliche Gefahr für die österreichische Wirtschaft, vor allem auch von Seiten unseres wichtigsten Wirtschaftspartners Deutschland: Die deutsche Bundesregierung hat Anfang August die Rechtsverordnung zum neuen Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gebilligt, der Bundesrat soll der Verordnung am 19. September zustimmen. Die deutschen Steuerpflichtigen treffen demnach erweiterte Nachweispflichten, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen oder dort Geld anlegen. "Für welche Länder diese Sanktionen konkret gelten, hat die deutsche Regierung zwar noch nicht festgelegt, allerdings könnte auch Österreich darunter sein, wenn es bis dahin ie Streichung aus der "Grauen Liste" der OECD nicht geschafft hat", warnt Karl Bruckner, Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kmmer der Wirtschaftstreuhänder. 

Bruckner sieht überdies die Gefahr, dass auch andere Staaten Sanktionen gegen Österreich verhängen und zB Doppel-besteuerungsabkommen kündigen könnten, was für die ohnedies angeschlagene österreichische Exportwirtschaft ein erheblicher Schaden wäre.

Bei der geplanten Neuregelung müsse laut Präsident Hübner auf eden Fall sichergestellt werden, dass es nicht zu einem automatischen Datenaustausch zwischen Bank und ausländischer Behörde komme und dass Daten nicht in großem Stil  weitergegeben werden (so genannte "fishing expeditions"). Entsprechend dieser Forderung sieht er derzeit vorliegende Entwurf des Amtshilfedurchführungsgesetzes auch tatsächlich vor, dass ausländische Behörden, welche die Herausgabe von Kontodaten begehren, nachweisen müssen, dass es sich um einen ganz konkreten Fall handle und dass sie die normalen innerstaatlichen Möglichkeiten zur Auskunftsbeschaffung bereits ausgeschöpft haben.

Eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für Inländer lehnt WT-Präsident Hübner allerdings strikt ab. Es muss dabei bleiben, dass die Banken über die Konten österreichischer Kunden nur Auskunft geben müssen, wenn ein Steuerverfahren oder ein Kriminalstrafverfahren eingeleitet worden ist.

10 Jahre selbständige Buchhaltungsberufe

Ein Jubiläum, ein neuer Beruf und noch weite Wegstrecken - Pressemitteilung des Fachverbandes UBIT

Wien - 20. Juni 2009  - Die Buchhaltungsberufe sind zehn Jahre alt: Anlässlich dieses Jubiläums, das  in der Pyramide Vösendorf gefeiert wurde, konnte Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT), eine positive Bilanz ziehen:
Die hohe Qualifikation der BuchhalterInnen ist ein wesentlicher Erfolgsgarant für Österreichs Klein- und Mittelbetriebe. Die Wirtschaft braucht solche Partner. Vor allem für Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe ist das Outsourcing der Buchhaltung und des Rechnungswesens eine professionelle und effiziente Möglichkeit, um sich auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren zu können.“

Fachliche und persönliche Weiterbildung enorm wichtig

Die Frage „Was bringt die Steuerreform?“ beantwortete Wolfgang Nolz, Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen. Keynote Speaker Hubert Neuper faszinierte seine ZuhörerInnen zum Thema „Motivation & Ausdauer – wie erreicht man Ziele“ mit Einblicken in seine Karriere als Skispringer, als auch als Leiter der Österreichischen Sporthilfe und Organisator des World Sports Award. „Marketing für BuchhalterInnen“ stand ebenso noch auf dem Programm wie das Thema „Körpersprache“. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war allen TeilnehmernInnen klar, wie wichtig neben der fachlichen auch die persönliche Weiterbildung ist – und mit wie viel Lachtränen gelernt werden kann.

Jubiläum-Gastgeber Andreas Stadler, Vorsitzender der Berufsgruppe Buchhaltung im Fachverband UBIT über die Entwicklung der Selbständigen BilanzbuchhalterInnen: „Der Erfolg der bisherigen Bestellungen zu BilanzbuchhalterInnen gibt uns die Legitimation des Marktes, das Berufsbild weiter zu entwickeln, die Nachfrage ist ungebrochen.“

Schelling: "Viel erreicht, doch noch viel zu tun"

Hans Jörg Schelling, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich und Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Mann der ersten Stunde: "Wir haben gemeinsam viel erreicht. Viel gibt es noch zu tun, um die Erfolgsgeschichte für die Berufsgruppe einerseits, aber auch für die gesamte Wirtschaft Österreichs fortzusetzen".

Der Fachverband UBIT vertritt mehr als 5.700 Mitglieder der selbständig tätigen Buchhaltungsberufe: BilanzbuchhalterInnen, Gewerbliche BuchhalterInnen, Selbständige BuchhalterInnen, BuchhalterInnen und PersonalverrechnerInnen. Vor allem seit Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes am 1. Jänner 2007 boomt der neue Beruf der Selbständigen BilanzbuchhalterInnen: seither haben über 2.500 Personen bzw. Gesellschaften die öffentliche Bestellung bzw. Anerkennung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz erhalten.


Rückfragen:

Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) 
Telefon: 05 90 900-3540
Email: ubit@wko.at

Unterstützung für Österreichs KMU

Selbständige Bilanzbuchhaltert/innen sind qualifizierte Partner der KMU

Wien, 15. Mai 2009 - In Österreich sind in der gewerblichen Wirtschaft 300.000 KMU tätig. Das sind 99,6 Prozent aller Unternehmen in diesem Bereich. Sie bieten 1,35 Millionen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz und stellen 71 Prozent aller Lehrstellen. Ihre Eigenkapitalquote hinkt mit 22,8 Prozent denen der Großbetriebe hinterher. Daher ist die Unterstützung dieser Betriebe durch Förderprogramme, vor allen aber auch durch die Angebote von qualifizierten Dienstleistern zum Outsourcing von nicht in die Kernkompetenz der Unternehmen fallenden Tätigkeiten besonders wichtig.

Die Bundesregierung unterstützt die KMU mit zwei Konjunkturpaketen und der Steuerreform: Mit den aufgestockten zinsbegünstigten ERP-Krediten und Haftungen. Mit dem neuen Programm der Mikrokredite, in dessen Rahmen kleine Unternehmen und Einpersonenunternehmen Kredite in Höhe von 10.000 bis 30.000 Euro aufnehmen können. Mit der Steuerreform wurden die Unternehmer den Arbeitnehmer beim Jahressechstel gleichgestellt. Sie können somit auch die steuerliche Begünstigung analog des 13. und 14. Gehalts lukrieren.

Für Wachstumsprojekte österreichischer Unternehmen wird außerdem ein mit jährlich 40 Millionen Euro dotierter "Mittelstandsfonds" bei der AWS eingerichtet. Aus diesem Fonds wird Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen für die heimischen Unternehmen bereitgestellt. Dadurch können komplexe Zukunftsprojekte wie die Erschließung neuer Märkte oder Aufbau einer neuen Vertriebsschiene finanziert werden.

Um die - vielfach schwierige - Eigenkapitalsituation vor allem bei kleineren Unternehmen zu stärken, sprach sich WKÖ-Präsident Christoph Leitl für die Errichtung eines europäischen Garantiefonds aus, der nationalen und regionalen Förderstellen einen Teil ihres Risikos bei der Kreditvergabe abnimmt und für etwaige Kreditausfälle gerade steht. Eine Dotierung von 1 Milliarde Euro würde ausreichen, um ein zusätzliches Kreditvolumen von 50 Milliarden Euro bereitzustellen, sagte Leitl: "Jedes KMU könnte eine Garantie von 5000 Euro erhalten, um in Bildung und Innovation zu investieren und somit gestärkt aus dieser schwierigen Situation hervorgehen. Das wäre ein wichtiges Signal der Ermutigung und Wertschätzung".

KMU-Politik auf EU-Ebene

Die Herausforderungen für KMU sind in ganz Europa ähnlich. Mit dem "Small Business Act" (SBA) hat die Europäische Kommission 2008 eine wesentliche Grundlage geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu sichern. Dabei werden Erleichterungen im Gesellschaftsrecht, Verbesserungen im Bereich der Kapitalbeschaffung, steuerliche Maßnahmen und mehr Hilfe für Unternehmensgründer gefordert. "Das wird den KMU dabei helfen, noch stärker und schneller zu wachsen und setzt an allen noch verbliebenen Hindernissen auf der europäischen Ebene an", sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Das Angebot der Bilanzbuchhaltungsberufe

2.500 öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner bieten in Österreich ein dichtes Netz von Leistungen in allen Regionen. Durch die Konzentration auf KMU können diese den mit den unternehmerischen Tätigkeiten und Projekten verbundenen administrativen Aufwand den Fachleuten im Rechnungswesen übergeben, die aufgrund ihrer profunden Aus- und Weiterbildung – und weil es sich dabei selbst vor allem um KMU handelt – einen geradezu idealen Partner auch in schwierigen Zeiten darstellen.

2.500 öffentliche Bestellungen zu den Bilanzbuchhaltungsberufen

Anhaltendes hohes Interesse an der Selbständigkeit  - Zwei Drittel der Gründer sind Frauen

Wien – 27. April 2009 – Im Rahmen eines Festaktes konnte die 2.500. öffentliche Bestellung zum selbständigen Bilanzbuchhalter durch die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe vorgenommen werden.

Seit Inkrafttreten des neuen Bilanzbuchhaltungsgesetzes im Jahre 2007 haben 1574 Frauen, 836 Männer und 104 Gesellschaften die Berufsberechtigungen erworben – damit gehören die Rechnungswesenberufe nicht nur zu den am stärksten wachsendenselbständigen Berufen, sondern sind auch aufgrund der hohen Qualifikationsvoraussetzungenund des Frauenanteils vonzwei Drittel aller Berechtigten in der österreichischen Berufslandschaft ausgesprochen ‚untypisch’.

Der Vorsitzende der Paritätischen Kommission Friedrich Bock wies dabei besonders darauf hin, dass berufliche Qualifikation und Fortbildung gerade in Zeiten schärferer internationaler Konkurrenz, wirtschaftlicher Schwierigkeiten und allgemeiner Verunsicherung sich als erfolgreiche Strategien bewähren. Die in Österreich einmalige Möglichkeit für die Berufsberechtigten, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Interessenvertretung (Wirtschaftskammer oder Kammer der Wirtschaftstreuhänder) frei zu wählen und die damit verbundenen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu nutzen, hat sich nach Auffassung der Betroffenen zweifellos bewährt.

Für den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner stehen die Möglichkeiten der Kooperation mit den Wirtschaftstreuhandberufen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Vordergrund, um den Steuerzahlern ein umfassendes Service bieten zu können. Dass genau die Hälfte der Bilanzbuchhalter die Mitgliedschaft zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder gewählt haben, ist für Hübner das Zeichen einer erfolgreichen Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer.

Für den Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer betonte Alfred Harl, Fachverbandsobmann, die Bedeutung der Rechnungswesenberufe gerade für die kleineren und mittleren österreichischen Unternehmen, die eine hochwertige und preiswerte Möglichkeit zur Abwicklung des Rechnungswesens bei den selbständigen Buchhaltungsberufen finden. Er unterstrich auch die Notwendigkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Rahmenbedinungen und des weiteren Abbaus bürokratischer Überregulierungen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Paritätischen Kommission, Michael Effenberg hob in seiner Laudatio Einsatzbereitschaft, nachgewiesene Aus- und Fortbildung und Risikofreudigkeit der neuen Bilanzbuchhalter hervor und überbrachte die Glückwünsche der gesamten Branche an die neu Bestellten. Stellvertretend für alle neuen Berufsberechtigten wurden mit den Bestellungurkunden je eine 'BibuG-Torte' überreicht an:

  • 2.499. Bestellung:  Catherine Elaine Epstein - Bilanzbuchhalterin
  • 2.500. Bestellung:  Mag. Verena Kränkl - Bilanzbuchhalterin
  • 2.501. Bestellung:  Mag.(FH) Christian Gaßner - Personalverrechner und Buchhalter

Österreichs Exportzukunft sichern

Dienstleistungsexport fördern und forcieren

Wien, 25.März 2009- Die Zukunft des österreichischen Exports liegt im Dienstleistungssektor; und hier vor allem bei den hochwertigen wissensintensiven Services. Davon sind nicht nur die Austrian International Consultants*) (AIC) überzeugt, die heimische Dienstleistungsexporteure bereits seit 2005 im Rahmen der ersten Internationalisierungsoffensive (IO) von Bundesregierung und Wirtschaftskammer erfolgreich in ihren Auslandsaktivitäten unterstützen.

Auch die Planer der gerade in Vorbereitung befindlichen neuen IO der Bundesregierung räumen der Forcierung der Dienstleistungsexporte besondere Bedeutung ein:  Manfred Schekulin (BMWFJ) geht einerseits davon aus, dass die Wachstumsdynamik des Dienstleistungshandels sich in Folge technologischer Entwicklungen und zusätzlicher Liberalisierungsschritte weiter beschleunigen werde. Andererseits sieht er in Dienstleistungsexporten auch wichtige Türoffner und Wertschöpfungsfaktoren: Kunden suchten immer öfter nicht mehr nur nach Produkten, sondern nach "Lösungen". Wer intelligente Produkt/Dienstleistungs-Kombinationen (Consulting, Finanzierung, Training, etc.) anbiete, habe auf "high end"-Märkten wirkliche Chancen. Wer nur Güter anbiete, verzichte auf hohe Wertschöpfungspotenziale und komme zusätzlich unter Kostendruck durch Niedriglohnkonkurrenz.

Vier Vorschläge für dringend benötigte Veränderungen
Die Austrian International Consultants haben daher in Zusammenarbeit mit nahezu allen für den Dienstleistungsexport wichtigen Institutionen Maßnahmen erarbeitet, die dafür dringend benötigte Veränderungen in Gang setzen sollen. Das daraus entwickelte Gesamtkonzept zur Verbesserung der Exportperformance der wissensintensiven Dienstleistungsbranchen Österreichs wurde in vier große Themenbereiche gegliedert und einem größeren Auditorium in der Oesterreichischen Kontrollbank präsentiert:

1. Rahmenbedingungen
2. Finanzierungskonzepte - Finanzierungsinstrumente
3. Wissensstand - Forschung - Monitoring
4. Bildung - Ausbildung - Weiterbildung

Mit Hilfe der vorgeschlagenen Veränderungen sollen

ad 1) moderne rechtliche Rahmenbedingungen unter anderem die Eigenkapitalstärkung durch Beteiligungen branchenfremder Investoren aber auch die Gründung Interdisziplinärer Gesellschaften ermöglichen,

ad 2) neue Finanzierungsinstrumente wie Haftungsträgerorganisation und Projektentwicklungsfonds den österreichischen Unternehmen die notwendigen finanziellen Ressourcen und ausreichende Kreditwürdigkeit für internationale Aktivitäten geben,

ad 3) die für den Dienstleistungsexport entscheidenden Faktoren und Kriterien statistisch intensiver erfasst, verstärkt wissenschaftlich analysiert und durch objektives Monitoring laufend beobachtet werden,

ad 4) die AIC gemeinsam mit kompetenten Branchenvertretungen aus dem Dienstleistungssektor den Aufbau einer virtuellen Akademie anbieten, über die sämtliche für den Export relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können.

"Aufgrund des großen Firmeninteresses dürfen wir davon ausgehen", so Dr. Walter Mayr, Präsident der Austrian International Consultants, "dass sich die Inhalte unserer Initiative in der nächsten Internationalisierungsoffensive als konkrete Maßnahmen wiederfinden werden".

Details zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und ihrer Präsentation finden Sie unter
http://a-i-c.at/de/content1.php?gruppeID=8&bereichID=7&contentID=193


*) Die Plattform Austrian International Consultants (AIC) wurde 2004/05 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMWFJ) gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) initiiert, um VertreterInnen wissensintensiver Berufsgruppen, die international aktiv sind bzw. sein wollen, zu vernetzen und zu unterstützen. Begonnen wurde mit Architektur- und IngenieurkonsulentInnen, UnternehmensberaterInnen (inkl. BilanzbuchhalterInnen) und IT-BeraterInnen. 2008 wurden Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Financial-Engineers mit einbezogen. Derzeit sind ca. 200 derartige österreichische KonsulentInnen vernetzt. Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) sowie der Fachverband Unternehmensberatung-Informationstechnologie (UBIT) der WKO fungieren als Trägerorganisationen.

Bankgeheimnis für Inländer muss erhalten bleiben

Bevorstehende Lockerung für Ausländer bei begründetem Verdacht geht weit genug

Wien, 25.3.2009 - Österreich hat zugesagt, sein Bankgeheimnis dahingehend zu lockern, dass ausländische Behörden bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in österreichische Konten ausländischer Staatsbürger bekommen. Bisher werden solche Auskünfte nur erteilt, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist.

Österreich ist mit dieser Zusage der Gefahr entgangen, von der OECD auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt zu werden. Weil andere Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein ähnliche Zugeständnisse gemacht haben, erwächst Österreich daraus kein Wettbewerbsnachteil. Insofern ist die Entscheidung der Bundesregierung zu akzeptieren, sagt der Präsident der Kammer der Wirtschafstreuhänder, Klaus Hübner.

Vorsitzwechsel der Paritätischen Kommission

Bock übernimmt wieder den Vorsitz von Effenberg

Anhaltendes hohes Interesse der Wirtschaft an Dienstleistungen im Rechnungswesen

 

Wien, 13. Jänner 2009 - An der Spitze der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe, steht im Jahr 2009 wieder Dr. Friedrich Bock, der frühere Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) in der Wirtschaftskammer Österreich. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wechselt der Vorsitz dieser Berufsbehörde jährlich zwischen der WKÖ und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT). Bock übernimmt den Vorsitz von Mag. Michael Effenberg.

 

Die Paritätische Kommission ist nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 zuständig für Fachprüfung, Bestellung und Aufsicht der selbständig tätigen ca. 3.000 Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter, davon 2.400 neue Bilanzbuchhalter, die der österreichischen Wirtschaft – insbesondere den Klein- und Mittelbetrieben - qualifizierte Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens anbieten. Die Bilanzbuchhalter können als Interessenvertretung zwischen der WKÖ (Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie – UBIT) und der KWT wählen und besitzen aufgrund ihrer in den Wirtschaftsförderungsinstituten, der Akademie der Wirtschaftstreuhänder und anderen Bildungsinstitutionen erworbenen spezialisierten Ausbildung umfangreiche Berufsrechte zur Betreuung und Vertretung von Unternehmen. Zwei Drittel der Berufsberechtigten sind Frauen.

 

Zusammen mit den 4.000 Gewerblichen Buchhaltern und den 1.200 Selbständigen Buchhaltern, stellen die selbständigen Buchhaltungsberufe ein flächendeckendes Netz von qualifizierten Dienstleistern, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft in Österreich dar. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist ein funktionierendes Rechnungswesen eine unabdingbare Voraussetzung in allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Dies zu gewährleisten, ist der Beitrag der selbständigen Rechnungswesenberufe.

 

Der gewählte Vorsitzende 2009, Dr. F. Bock, der diese Position auch bereits im Jahr 2007 ausübte, betonte den offensichtlichen Erfolg des Berufsstandes, der im unverminderten Zulauf zu Ausbildung, Prüfung und Bestellung und in einer außerordentlichen guten Akzeptanz durch die Klienten dokumentiert wird.

 

Als Hauptaufgaben für das Jahr 2009 bezeichnete Bock die verbesserte organisatorische und legistische Zusammenführung aller Rechnungswesenberufe, eine weitere Vereinfachung und Reduktion bürokratischer Abläufe und die Fortsetzung der Qualitätsoffensive der Rechnungswesenberufe, um auch in Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Unsicherheiten der österreichischen Wirtschaft verlässliche, preiswerte und hochqualitative Dienstleistungen bieten zu können.

 

NR Konrad Steindl - Bilanzbuchhalter als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Nationalrates-

Wien, 20. Dezember 2008 - Zum Vorsitzenden des parlamentarischen Wirtschaftsausschusses wurde KommRat Nationalrat Konrad Steindl gewählt.

1955 in Hof bei Salzburg geboren, lernte er das Unternehmertum im Lebensmittelgeschäft seiner Großmutter bereits früh kennen. Nach der Ausbildung zum Bilanzbuchhalter und einer Tätigkeit in einem  Autohaus gründete er 1984 die Steindl-Mayr OHG. Heute beschäftigt dieses Unternehmen insgesamt 60 Mitarbeiter.

Als Unternehmer und Interessenvertreter in der Wirtschaftskammer liegen Steindl  die Anliegen seiner Unternehmerkolleginnen und Unternehmerkollegen stark am Herzen. Steindl unterstützte die Wiedereinführung der selbständigen Buchhaltungsberufe und den Beschluß des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in seiner politischen Arbeit. Mit Konrad Steindl haben die Rechnungswesenberufe einen engagierten und starken Vertreter an einer wichtigen Schaltstelle.

Die Paritätische Kommission gratuliert im Namen alle Berufsberechtigten ganz herzlich !

Mehr über Konrad Steindl gibt es auf seiner Homepage  http://www.konrad-steindl.at

 

Bestens beraten durch Ihre BuchhalterInnen

Bilanzbuchhalter als Partner des Mittelstandes

Wien (18. Dezember 2008) - Nur zwei Jahre nachdem die gesetzliche Basis für den neeun Berufstand geschaffen worden ist, haben sich die Bilanzbuchhalter erfolgreich am Markt etabliert. 2346 hoch qualifizierte Bilanzbuchhalter sind vor allem für Klein- und Mittelbetriebe tätig. Tendenz steigend. Der Anteil der Frauen beträgt über 60 Prozent.

Der Obmann der Berufsgruppe Bilanzbuchhalter in der Kammer der Wirtschafstreuhänder, Johann Alois Jeitler, führt den Erfolg des jungen Berufstandes unter anderem darauf zurück, dass  es den Bilanzbuchhaltern möglich ist, sehr enge und persönliche Beziehungen zu den Klienten aufzubauen. "Wir arbeiten oft in den Betrieben selbst, wir halten ständig Kontakt und wir wissen eigentlich täglich über die Entwicklung bei unseren Klienten Bescheid." Damit sind die Bilanzbuchhalter nach Meinung Jeitlers als Partner kleinerer Unternehmen von der Ein-Personen-Gesellschaft bis zum größeren Gewerbebetrieb in allen Fragen des Rechnungswesens geradezu prädestiniert. Jeitler: "Wir helfen den Betrieben dabei, Ordnung in der Buchführung zu schaffen. Wir sorgen dafür, dass sie durch die Ausgliederung der Buchhaltungsaufgaben schlank aufgestellt sind und wir tragen durch die kontinuierliche und exakte Prüfung des Belegwesens dazu bei, den Erfolg des Unternehmens abzusichern."

Das Leistungsangebot der Bilanzbuchhalter reicht von der Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchhaltung, der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und von Rückzahlungsanträgen an das Finanzamt, über die Vertretung bei der gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben bis zur Vertretung gegenüber Sozialversicherungen, Gemeinden, Arbeitsmarktservice, Berufsorganisation und Kirchen.

Bilanzbuchhalter sind Experten für Buchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling aller Unternehmensgrößen. Sie übernehmen die Bilanzierung innerhalb der gesetzlich geregelten Wertgrenzen, die laufende Organisation und kompetente Betreuung des Rechnungswesens sowie in bestimmten Bereichen die Vertretung ihrer Klienten vor Behörden. Dabei steht Qualität an oberster Stelle. Sie wird durch eine gesetzlich geregelte Fortbildungsverpflichtung, die jährlich überprüft wird, ergänzt.

Neues Logo

Das große Plus, das die Bilanzbuchhalter für ihre Klientel sein können, haben die in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder organisierten Bilanzbuchhalter jetzt auch im öffentlichen Auftritt inForm eines neuen Markenzeichens umgesetzt. Es signalisiert den Klienten die Kompetenz der Bilanzbuchhalter. Das Logo symbolisiert dementsprechend das Plus, das sich für den Klienten ergibt, wenn er einen Bilanzbuchhalter beauftragt.

Erfolgs-Tipps für Ein-Personen-Unternehmen

Neue Servicebroschüre gibt wertvolle Tipps für das betriebliche Rechnungswesen

Wien (27. November 2008) - Sie sind ChefIn Ihres eigenen Unternehmens und stehen vor vielen Fragen: Wie muss ich meine Einnahmen und Ausgaben behandeln? Wie sichere ich mich als selbstständige/r UnternehmerIn finanziell gegen Arbeitslosigkeit und für die Pension ab? Woher bekomme ich Tipps, gerade in Bereich Buchführung und Rechnungswesen?  

Die meisten Selbstständigen starten als Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Mit 49,2% repräsentieren sie beinahe die Hälfte aller österreichischen Betriebe. Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) und der Bereich EPU der WKÖ haben gemeinsam eine neue Servicebroschüre entwickelt, die in kurzer und prägnanter Form wichtige Hinweise für das betriebliche Rechnungswesen der Ein-Personen-Unternehmen gibt.

 Dabei wird das Thema der Sozialen Absicherung (Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die Selbstständigenvorsorge und die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes) ebenso behandelt wie das Thema Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Bereich der KFZ- und Reisekosten. Weiters werden wichtige Steuertipps und Checklisten, wie die Übersicht über die Bestandteile einer Rechnung oder die Tabelle mit der Übersicht über das unterschiedliche Leistungsspektrum der Buchhaltungsberufe, geboten. "Die wertvollen Tipps sollen dazu beitragen, den Erfolg der Ein-Personen-Unternehmen auch nachhaltig zu sichern", sagtdie für den EPU Bereich zuständige Abteilungsleiterin in der WKÖ, Elisabeth Zehetner.

Die Servicebroschüre wird nun von den heimischen BuchhalterInnen an die von ihnen betreuten Selbstständigen verteilt. "Besonders für Ein-Personen-UnternehmerInnen ist es wichtig mit BuchhalterInnen, die eine ähnliche Struktur aufweisen wie sie selbst, ihren Erfolgsweg gemeinsam zu entwickeln. Das sichert das Verständnis für die UnternehmerInnen und deren Betriebe", gibt sich Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes UBIT, überzeugt.

Für weiterführende Information stehen den Selbstständigen neben dem/der BuchhalterIn auch das EPU-Portal unter http://epu.wko.at, das Portal der Selbständigen Buchhaltungsberufe http://www.rechenstift.at und die Website der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe http://www.bilanzbuchhaltung.or.at zur Verfügung.

 "Die BuchhalterInnen sind oft selbst Ein-Personen-UnternehmerInnen und kennen daher die Wünsche und Chancen der Kleinstbetriebe aus der eigenen Praxis. Dadurch ist die beste Grundlage für eine zielsichere und kompetente Beratung gegeben", betont Berufsgruppenobmann Hans Kraft, CMC, und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Outsourcing im Finanz- und Rechnungswesen gerade für kleine Betriebe. "Durch die Zeit die Selbstständige durch das Auslagern der Bearbeitung der Belege und der Buchhaltung gewinnen, können sich die Ein-Personen-UnternehmerInnen anderen Aufgaben, etwa der Neuakquise von Kunden oder Projekten, widmen", so Kraft.

Die Servicebroschüre "Bestens beraten durch Ihre BuchhalterInnen - Erfolgs-Tipps für Ein-Personen-Unternehmen" steht ab sofort unter http://epu.wko.at auch zum Download zur Verfügung bzw. kann diese auch direkt unter epu@wko.at bestellt werden.

Accountants are the link between banks and SMEs

Brussels – Vienna, November 22 - UEAPME-Secretary General Andrea Benassi spoke in Vienna at a conference on the role of the accountancy profession in SME finance and relations to banks organised by EFAA, the European Federation of Accountants and Auditors for SMEs. His panel dealt specifically with the relationship between banks and SMEs, which is a crucial aspect, said Mr Benassi, since banks are the main source of financing for most SMEs. Dialogue is therefore of the utmost importance, as recognised by the EC, which organised a series of round tables on the issue that also involved accountants. Due to privatisation, internationalisation and new regulations in the banking sector (Basel II), SME finance has changed during the last years and is likely to change again because of the current crisis, stressed Mr Benassi. Banks are becoming increasingly risk sensitive in their business lending operations, and are asking their SME clients for better information about their business when credits and loans are required. Accountants are and will remain the main partner of SMEs as regards financial reporting and financial planning, and proper accounts will be the key to access SME finance in the future, concluded Mr Benassi.

On the occasion of the Vienna conference the President of EFAA, Dr. Federico Diomeda and the Secretay General Ms. Agnieszka Ostaszewicz  met with the representatives of the Austrian Associations representing the Accountant profession, The round table which was organized by the Federal Commission for the Accounting Professions (Paritaetische Kommission) discussed current issues affecting the Accounting Profession in Europe and ways of Cooperation between the different organizations.

The presentations held at the conference can be downloaded from: http://www.efaa.com/Past,events,130.html

More information: http://www.ueapme.org      http://www.efaa.com

EFAA verlangt besseren Schutz für KMU

Die EFAA (European Federation of Accountants and Auditors) vertritt selbständige Bilanzbuchhalter, die im Markt der Klein- und Mittelbetriebe tätig sind.

Keeping healthy business free from global infection

Brussels, 14 October 2008 

At a meeting in Stockholm on 10 October, EFAA President Federico Diomeda said: "EFAA is clearly not alone in its concern regarding the present liquidity problems facing the global banking sector. The SME community in Europe relies heavily upon banks for the provision of much of the capital employed within the sector. It is essential that this capital continues to remain available." It will be appreciated that SMEs employ most of the workforce within Europe and that these small and medium-sized enterprises account for some 53% of all production in the region. "EFAA believes that the commitment of its constituents to their local economies will be of crucial importance as the multi-national corporations' reliance upon global capital flows appears to be increasingly uncertain", he continued. "It is likely that our region's dependence upon local provision of goods, services and employment will increase. The need for adequate capital to support expected growth in the sector is essential."

EFAA fully recognises that the banking system has achieved a position of being an important public utility which will require increased and rigorous regulation in light of the accepted failure of current practices. We fully support concerted international efforts to relieve present difficulties.

EFAA calls upon the EU Member States and all appropriate authorities to ensure that strict conditions are imposed upon the recipients of the huge sums of public money to the effect that there is absolute assurance that the public interest will be protected by a firm commitment that adequate funds will continue to be made available to the SME communities by the banks.

"It may be worth pointing out that neither jobs nor the capital involved in SME activity are easily portable to other economic regions of the world and that investment in the SME sector at this time will have a highly stabilising effect", concluded Mr Diomeda.

Wirtschaftstreuhänder: Finanzbehörden müssen Steuergeheimnis wahren

Kammerpräsident Klaus Hübner: Weitergabe der Liechtenstein-Liste strafbar

Wien (4.8.2008) – In den letzten Tagen ist eine Liste mit Namen von Österreichern und österreichischen Stiftungen im Magazin Format aufgetaucht, die von Ermittlungen um die liechtensteinische LGT-Bank betroffen sein sollen.

Sollte diese Liste tatsächlich auf realen Informationen der Finanzbehörden oder anderer Ermittlungsbehörden beruhen, kann sie nur durch einen Bruch von Amtsverschwiegenheit und Steuergeheimnis an die Öffentlichkeit geraten sein. Der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, fordert die Finanzbehörden auf, lückenlos aufzuklären, wie diese Liste publik werden konnte und verlangt entsprechende strafrechtliche Konsequenzen.

Quelle: Pressemitteilungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Wiener Wirtschaft - Kammerzeitung der WKW 25. Juli 2008

Die BuchhalterInnen – Begleiter der Wirtschaft im Rechnungswesen

Outsourcing ist für viele Bereiche das Schlagwort der letzten Jahre – und alleine aus Kostengründen für viele Unternehmer schon an der Tagesordnung. Wie aber sieht es mit Klein- und Kleinstunternehmen (z.B. Ein-Personen-Unternehmen) aus? Kann man hier überhaupt noch etwas outsourcen? Man kann! Speziell die Buchhaltung ist geeignet, aus dem eigenen Unternehmen ausgelagert zu werden: An die Selbstständigen BuchhalterInnen! 

Wer kann Ihr Unternehmen im Rechnungswesen entlasten? 

Bei den Experten der Wirtschaftskammern im Finanz- und Rechnungswesen hat sich in den letzten Jahren viel getan: So gibt es verschiedene Buchhaltungsberufe, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmer gerecht werden: Die selbständigen BilanzbuchhalterInnen sowie PersonalverrechnerInnen und BuchhalterInnen sind von der Paritätischen Kommission für Bilanzbuchhaltungsberufe geprüft und bestellt und daher die optimale Ergänzung für klein- und mittelständische Betriebe bei Fragen des Rechnungswesens. Durch permanente Aus- und Weiterbildung sind die Buchhaltungsberufe die fachlichen Experten und können Unternehmern in den Bereichen der Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung, Umsatzsteuervoranmeldungen bis hin zur Bilanzierung sehr persönlich beraten und fachgerecht unterstützen. 

Welche(n) BuchhalterIn für welche Aufgaben?

 Bei den Buchhaltungsberufen stellt sich an dieser Stelle für ein Unternehmen die Frage, welche(n) BuchhalterIn die jeweils richtige für die individuellen Bedürfnisse

 Der seit 1.1.2007 neue Berufsstand der selbstständigen BilanzbuchhalterIn ist v.a. für Unternehmen mit einem breiten Spektrum an Buchhaltungsaufgaben gedacht. Die selbständige BilanzbuchhalterIn besitzt die Rechte der gewerblichen und selbstständigen BuchhalterInnen und darüber hinaus erweiterte Berufs- und Vertretungsrechte. Ihre Tätigkeitsfelder reichen von der laufenden und kalkulatorischen Buchhaltung, Erstellung von Saldenlisten, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Lohnverrechnung, Bilanzerstellung bis zur Umsatzsteuervoranmeldung. Unternehmer, die spezielle, einzelne Teilbereiche, wie z.B. Lohnverrechnung, auslagern wollen, sind mit den BilanzbuchhalterInnen, den selbstständigen und gewerblichen BuchhalterInnen sowie den PersonalverrechnerInnen bestens beraten.

 Die Vorteile: Kundennähe und Fachexpertise

 Wesentlicher Vorteil aller BuchhalterInnen ist, dass diese auch ins Unternehmen kommen. Das kann v.a. für Gründer, die oft noch von der Privatwohnung aus arbeiten, praktisch sein. Der besondere Pluspunkt für jedes Unternehmen ist jedoch, dass mit dem Auslagern der Buchhaltungsaufgaben mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben bleibt, wie z.B. das Akquirieren von Neukunden, oder die Konzentration auf das Wesentliche.

 Web-Tipp:

Die genauen Qualifikationsbereiche der Buchhaltungsberufe finden Sie unter: http://www.ubit.at – Ihre(n) persönliche(n) BuchhalterIn – ganz in Ihrer Nähe – unter: http://www.rechenstift.at

Quelle: Wiener Wirtschaft - Zeitung der Wirtschaftskammer Wien

 

Aktuelle Pressemitteilungen der Interessenvertereungen

Aktuelle Pressemitteilungen der gesetzlichen Interessenvertretungen finden Sie wie folgt:

Wirtschaftskammer Österreich:

http://wko.at/presse

Kammer der Wirtschaftstreuhänder:

http://www.kwt.or.at/de/desktopdefault.aspx/tabid-87/

 

 

Pressemitteilung des Wirtschaftsföderungsinstitutes vom 14. Jänner 2008

Pressemitteilung 14.01.2008 (.pdf)