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Aktuelles

In diesem Ordner finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Modernisierte Richtlinie über Berufsqualifikationen für mehr EU-weite Mobilität

    Kommission will tiefgreifende Reform der Abschlussprüfungen

  • Noch immer keine Vereinfachungen für kleine GmbHs
  • Europa: Starke Konzentration auf dem Markt für Wirtschaftsprüfer
  • On-Line Kurs Elektronisches Verfahren zu den MWSt-Erstattungen
  • Gewerbliches Nebenrecht umfaßt auch reglementierte Gewerbe
  • Förderung für ersten Mitarbeiter bei EPU
  • Enterprise Europe Network Österreich
  • Neues reglementiertes Gewerbe:  Wertpapiervermittler
  • Neue Berufsbilder für WKÖ-Mitglieder
  • Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien wird europäische Priorität
  • Neue Regeln zum Schutz von geistigem Eigentum
  • Lehrberufspaket 2011 - neuer Lehrberuf Steuerassistent
  • Facebook, Twitter und Co. auch für den Bilanzbuchhalter und seine Klienten  ?
  • Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
  • Wifo zur Arbeitsmarktöffnung - Kein großer Ansturm zu erwarten
  • Studie: Dienstleistungslandschaft in Österreich
  • Starthilfe für innovative Unternehmen im Dienstleistungsbereich
  • Rundschreiben der KWT zur Mitgliedschaft der Bilanzbuchhalter
  • Das Europäische Justizportal ist online
  • Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage der EU
  • Rot-Weiß-Rot Karte beschlossen
  • 48 Prozent der Betriebe nutzen soziale Medien
  • Öffentliches Register der Abschlußprüfer
  • Lehre fördern
  • Insolvenzen 2010 gesunken
  • Konsultation zu Richtlinie über Berufsqualifikationen und Berufsausweis eröffnet
  • Deutscher Rechnungswesenkongress 2011 
  • Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen 
  • Urheberrechtsabgabe - und kein Ende in Sicht
  • In Österreich gibt es 225.592 EPUs
  • Kommission für beschleunigte Einführung von SEPA
  • Grünbuch für transparenteres Mehrwertsteuer-System
  • Kollektivvertrag 2011 für Mitgliedsbetriebe der WKÖ
  • Dienstleistungsbranchen 2010 klar im Aufwind
  • Bonitätsmanagement und Controlling
  • Ein-Personen-Unternehmen werden die produktivsten Manufakturen der Zukunft
  • Auszeichnung für nachhaltiges Wirtschaften
  • Update zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
  • Grünbuch der Europäischen Kommission zur Abschlußprüfung
  • Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder der Wirtschaftskammern
  • Europa in Zahlen - Eurostat Jahrbuch 2010 veröffentlicht
  • EU-Parlament beschließt europäische Finanzaufsichtsbehörde
  • Gestalten Sie die europäische Politik mit
  • Dienstleistungsgesetz
  • Intelligente Regulierungen auf europäischer Ebene
  • Neugründung von Unternehmen boomt wieder
  • Voraussichtlicher Endtermin zum Umstieg auf SEPA
  • Erster elektronischer Zustelldienst nimmt den Betrieb auf
  • Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr
  • Count IT gewinnt Rechnungswesen-Constantinus 2010
  • Von der Kranken- zur Gesundheitskasse
  • Elektronischer Bilanzdatentransfer jetzt auch mit dem Austria Wirtschaftservice
  • EU-Kommission klagt Österreich wegen wettbewerbsverzerrender Berufsrechte im Steuerwesen
  • Änderungen in der Umsatzsteuer-Meldung
  • Alfred Harl als Fachverbandsobmann UBIT  wiedergewählt
  • Studie zur Erschließung von Kosten und Nutzen etwaiger Änderungen der Bilanzrichtlinien
  • Klaus Hübner as KWT-Präsident wiedergewählt
  • Bilanzbuchhalterjahrbuch 2010
  • Forum sucht neue Strategien zur KMU-Finanzierung
  • Betriebsnachfolge - die attraktive Alternative zur Betriebsgründung
  • Europa 2020
  • Abschlussprüfer - Qualitätssicherung
  • Änderung der Auftragsbedingungen  (KWT-Mitglieder)
  • E-Rechnung: Finanzminister-Einigung auf EU-Ebene
  • Gewählte Vertreter der Buchhaltungsberufe in den Interessenvertretungen
  • CORDIS - Informationsdienst der Europäischen Union
  • 2. Europäische KMU-Woche
  • Europäisches Parlament verlangt Prüfung der Einführung von Steuern auf Finanzgeschäfte
  • Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Einigung über neues Insolvenzverfahren
  • Neue internationale Bilanzierungsstandards
  • Gründung und Aufbau junger innovativer Unternehmen
  • Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe
  • Kollektivvertrag 2010 für Angestellte bei KWT-Mitgliedern
  • Europäische Bürgerinitiative nimmt Gestalt an
  • Änderung des BibuG (eingetragene Partnerschaft)
  • Internet-Unternehmensserviceportal startet österreichweit
  • Vorsitzwechsel in der Paritätischen Kommission
  • Dienstleistungsrichtlinie - On-Line Portal
  • EU- Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Richtlinie über Berufsqualifikationen
  • Kollektivvertragliche Änderungen für WKO-Mitglieder
  • Erweiterung der elektronischen Einbringungen in das Firmenbuch
  • GmbH-Reform: Verringerte Gründungskosten
  • Neuer E-Rechnungsstandard
  • Weitere Legislativvorschläge zur Verbesserung der Finanzaufsicht in Europa
  • Mehr Sicherheit im Internet
  • Better Regulation - Bessere Rechtssetzung
  • Erhöhung der Rechnungslegungsgrenzen
  • Eurostat-Jahrbuch 2009 - Europäische Statistiken von A bis Z
  • 3. Änderung der FinanzOnline Erklärungs-Verordnung
  • Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • Umsatzsteuer: Grundlegende Änderungen ab 2010
  • Elektronischer Bilanztransfer jetzt auch für WKÖ-Bilanzbuchhalter
  • Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes
  • Unternehmensgründer brauchen professionelle Begleitung
  • IASB veröffentlicht Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen
  • erp-Kleinkredite auch für die Rechnungswesenberufe
  • Altersgerecht arbeiten - Arbeitsfähigkeit erhalten
  • E-Learning: Kurs über Mehrwertsteuer-Richtlinie kostenlos online abrufbar
  • Parlamentsantrag: Arbeitnehmerveranlagung in das Berufsrecht der Bilanzbuchhalter aufnehmen
  • Regierungsvorlage: Änderungen in WTBG und Abschlussprüfung
  • EU- Dienstleistungsrichtlinie und Unternehmensgründunngen
  • Arbeitslosenversicherung für Selbständige
  • Neues Tool 'Zahlen im Griff'
  • EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Abschlussprüfung
  • Konsultationen zur mögliche Übernahme von ISA in der EU
  • Constantinus-Preis für Anwendungen im Rechnungswesen vergeben
  • Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert
  • EU-Kommission legt Pläne zu Finanzaufsicht-Reform vor
  • Europäischer Zahlungsbefehl
  • Zahl der Ein-Personen-Unternehmen auf neuem Höchststand
  • "Europa für Sie" - Das Portal für EU-weite Geschäftstätigkeit
  • Ausbilden zahlt sich aus
  • Interdisziplinäre Gesellschaften von Bilanzbuchhaltern mit Wirtschaftstreuhandberufen erlaubt
  • Zahlungsverzug behindert Unternehmen
  • 'Tax Compliance' und die österreichische Finanzverwaltung
  • Rechnungswesenreform in Deutschland
  • Europäisches Zahlungsverkehrssystem  (SEPA)
  • Steuerreform 2009 - Details
  • Arbeitsbericht der Paritätischen Kommission März 2009
  • Statut der europäischen Privatgesellschaft
  • Änderungen in der Lohnsteuerberechnung durch Steuerreformgesetz 2009
  • EU-Kommission will Vereinfachung der Rechnungslegung für kleinste Unternehmen
  • Gleichbehandlung von Rechnungen in Papier- und elektronischer Form geplant
  • EU-Kommission will verbesserte Aufsicht für Rechnungslegung und Abschlußprüfung
  • Neue Datenbank informiert über europäische Finanz-Bildungsprogramme
  • Arbeitsbehelf 2009 der Sozialversicherung für Personalverrechner
  • Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anträge zu BibuG und WTBG
  • Kosten- und Zeitersparnis durch elektronische Rechnung
  • Elektronische Abfrage von UID-Nummern
  • Websites - Ihre Informationspflicht
  • Europeana, die digitale Bibliothek Europas
  • Small Business Act - Europas KMU das Leben erleichtern
  • Neue Info-Blätter der WKÖ zu Steuerfragen
  • Leitfaden und Kommentar zum BibuG
  • Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
  • Stichwort Geldwäsche
  • FMA-Rundschreiben zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • SBH - Willkommen in der Wirtschaftskammer
  • Interesse und Lernmotive für Rechnungswesen
  • Ein-Personen-Unternehmen

 

Modernisierte Richtlinie über Berufsqualifikationen für mehr EU-weite Mobilität

Brüssel/Wien - 19. Dezember 2011- Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen angenommen (Richtlinie 2005/36/EG). Ziel des Vorschlags ist die Förderung der EU-weiten Mobilität von Berufstätigen mittels eines Europäischen Berufsausweises für alle interessierten Berufsgruppen, der eine leichtere und schnellere Anerkennung der Qualifikationen ermöglicht. Alle Europäer, die ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, sollen sich in Zukunft an eine zentrale Anlaufstelle wenden können. Die Einführung gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsamer Ausbildungsprüfungen soll die Möglichkeit bieten, den Mechanismus der automatischen Anerkennung auf neue Berufe auszuweiten. In der Richtlinie wird zudem ein neuer Mechanismus eingeführt, der gewährleisten soll, dass mehr Transparenz herrscht und die Mitgliedstaaten besser begründen müssen, warum sie einige Berufe durch bestimmte Qualifikationsanforderungen reglementieren.

Kommissions-Pressemitteilung

Kommission will tiefgreifende Reform der Abschlussprüfungen

Wien/Brüssel, 30. November 2011 -  Die Europäische Kommission hat Vorschläge zu einer tiefgreifenden Reform der Abschlussprüfungen verabschiedet. Dabei sollen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer eingeführt werden, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken und auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl zu sorgen. Zudem schlägt die Kommission die Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen vor, auf dem Prüfer ihren Beruf in ganz Europa frei und problemlos ausüben können, sobald sie in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Weitere Vorschläge zielen auf ein verbessertes und stärker koordiniertes Konzept für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU ab. Insgesamt sollen die Maßnahmen die Qualität der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und das Vertrauen in die geprüften Abschlüsse erhöhen.

Heftige Kritik an den Kommissions-Vorschlägen kommt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.  Sie bemängelt, dass Verbote, die über eine Konkretisierung des Selbstprüfungsverbots weit hinausgehen, nicht die Unabhängigkeit erhöhen, sondern die Prüfungsqualität belasten. Insbesondere das Verbot jeglicher Steuerberatung durch den Abschlussprüfer sei sachlich nicht gerechtfertigt, reduziere das vorhandene Know-how und würde die Gewinnung hoch qualifizierter Mitarbeiter deutlich erschweren.

Noch immer keine Vereinfachungen für kleine GmbHs

Wien,  28. November 2011 - Trotz mehrfacher Mahnung durch die OECD und konkreten Vorschlägen und Beschlüssen der EU scheitert die konkrete Umsetzung von Verinfachungen und Ekliminierung unnötiger und teurer Prozesse in Österreich an den starken Partikularinteressen einzelner Gruppe und der Unwilligkeit der Politik, Entscheidungen zu treffen.

Eklatantes Beispiel ist der dringend notwendige Abbau von 'Red Tape' für kleine GmbHs:

  • die Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro. Die Umsetzung dieser Forderung scheitert bislang am Veto des BMF, das Einnahmenausfälle aus der MindestKöSt von 30 bis 35 Mio. Euro p.a. befürchtet.
  • die Abschaffung der Notariatsaktspflicht, was bislang am Veto des BMJ und des Notariats scheitert,
  • die Möglichkeit, eine GmbH elektronisch gründen zu können,
  • die Abschaffung der Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, was auf heftigen Widerstand im Bundeskanzleramt stößt.
  • die Möglichkeit, eine österreichische GmbH auch in das Ausland verlegen zu können,
  • die umfangreiche Vereinfachung der Bestimmungen für Bilanzbuchhaltergesellschaften, wie von der Paritätischen Kommission seit drei Jahren immer wieder vorgeschlagen, was an der Unwilligkeit des BMWFJ liegt, endlich die längst fällige Novelle zum BibuG umzusetzen.

Starke Konzentration auf dem Markt der Wirtschaftsprüfung

Frankfurt/ Brüssel/Wien, 13. Oktober 2011 (Handelsblatt, Der Standard, KWT) - Die Konzentration auf dem Markt für Wirtschaftsprüfer ist noch höher, als die Europäische Union vermutet. Nach einer Studie der Aktionärsvereinigung Expert Corporate Governance Service (ECGS) teilen Deloitte, Ernst &Young, KPMG und PwC ("Big Four")rund 97 Prozent der lukrativsten Bilanzprüfungen unter sich auf. Die gesamte Branche kassierte 2,9 Mrd EUR für Prüfungen, 374.000 Euro für prüfungsnahe Dienstleistungen und 777.000 Euro für Beratung, beispielsweise Steuerberatung. Knapp vier Milliarden des Gesamtmarktes entfielen auf die "Big Four", nur gut 100 Millionen Euro auf den Rest.

Die EU-Kommission plant wesentliche Einschnitte in das Geschäftsfeld der Wirtschaftsprüfer - konkret geht es offenbar darum, die starke Marktstellung der "Big Four" zu brechen und zwecks objektiverer Prüfung Abhängigkeiten von Auftraggebern zu verringern. So stellt man sich vor, dass künftig große AG von zwei Prüf-Firmen in einem "joint audit" jährlich durchleuchtet werden sollen.

Erwartungsgemäß regt sich Widerstand bei den Betroffenen: Laut Aslan Milla, Berufsgruppenobmann in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, deuten die Vorschläge an, "dass nicht nur Großunternehmen erfasst werden, sondern die Regelungen auch bis in den Mittelstand hineinwirken". Dies berge die Gefahr einer extrem bürokratischen Überregulierung.

In diesem Zusammenhang lebt auch die Diskussion um die verpflichtende 'externe Rotation' (vorgeschriebener Wechsel nach drei oder fünf Jahren) der Wirtschaftsprüfer bei den prüfpflichtigen Unternehmen wieder auf. Ein Gesetzesentwurf dazu ist in Österreich vor einigen Jahren am starken Widerstand der Wirtschaftsprüfer und der großen Banken gescheitert.

 

On-Line Kurs - Das elektronische Verfahren zu den MwSt.-Erstattungen

Wien/Brüssel, 19. Oktober 2011 - Ein eLearning-Kurs über das elektronische Verfahren zu den MwSt.-Erstattungen steht zur Verfügung. Der Kurs kann als zip-Archiv in Englischer Sprache heruntergeladen werden.

Die Datei besteht aus:

  • dem Leitfaden für Einsteiger (Quick Start Guide);
  • dem Kurs über das elektronische Verfahren zu den MwSt.-Erstattungen.

Seit dem 1. Januar 2010 wird das bisherige Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind, durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt. Dies sorgt für eine Beschleunigung der Erstattungen an die Antragsteller.

Durch das neue Verfahren werden die Abläufe für die Unternehmen vereinfacht und der Binnenmarkt kann besser funktionieren.

Gewerbliches Nebenrecht umfaßt auch reglementierte Gewerbe

Verwaltungsgerichtshof bestätigt umfassende Berechtigungen

Wien, 9. Oktober 2011 - Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer wichtigen Frage die Entscheidung einer Unterbehörde aufgehoben und festgetellt, dass das Nebenrecht des § 32 Abs.1 der GewO, das auch für die Bilanzbuchhaltungsberufe gilt, auch bei Tätigkeiten, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten seien, zum Tragen komme.

Im Einzelnen bestätigt der VwGH die Kriterien:

  • Die Leistungen in den anderen Gewerben sind als geringfüghig anzusehen,
  • Die Leistungen ergänzen die eigenen Leistungen wirtschaftlich sinnvoll,
  • Die herangzogne Fachkraft bzw. der Unternehmer muß bloß die entsprechende Befähigung zur Ausführung, nicht jedoch eine weitere Gewerbeberechtigung besitzen. 

Wie der VwGH bereits ausgeführt hat, liegt es bei der Ausübung der Nebenrechte in der Verantwortung des Berufsberechtigten, durch die Heranziehung entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräft die in erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.

Referenz: VwGH 21.3.2011, 2009/04/0018)

Förderung für die Einstellung des ersten Mitarbeiters bei EPU 

Mit 11.7.2011 traten neue Fördervoraussetzungen in Kraft. Damit soll der Kreis der Personen, die eine Förderung beziehen können und für die eine Förderung bezogen werden kann, erweitert werden.

Altersgrenze

Die Altersgrenze für den ersten förderbaren Mitarbeiter (bisher höchstens 29 Jahre) fällt ersatzlos weg. Damit kann auch ein älterer Mitarbeiter mit Lebens- und Berufserfahrung, wie ihn EPUs oft benötigen, gefördert werden.

Begriff des Ein-Personen-Unternehmens

Künftig gilt auch als EPU, wer in den letzten fünf Jahren keinen anrechenbaren Dienstnehmer beschäftigt hat.

Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (statt bisher einem Monat) bleiben unberücksichtigt.

Arbeitnehmer, die nach Ende der Lehrzeit während der Behaltezeit beim EPU beschäftigt werden, hindern den Bezug der Förderung nicht mehr.

Dauer des geförderten Arbeitsverhältnisses 

Das Arbeitsverhältnis zum EPU muss mindestens zwei Monate (bisher ein Monat) dauern. Damit sollen länger dauernde, nachhaltige Arbeitsverhältnisse gefördert werden.

Förderbarer Personenkreis

Nicht förderbar sind auch künftig Eltern, Großeltern, Stief-, Adoptiveltern und Geschwister.

Übergangsbestimmung

Bisher hätten Förderungen spätestens am 30.11.2013 beginnen können und jedenfalls mit 31.12.2013 geendet. Neu ist: Förderfälle, die bis zum 31.12.2013 beginnen, werden für das beantragte Jahr noch zur Gänze gefördert, also auch über den 31.12.2013 hinaus.

Enterprise Europe Network Österreich

Wien, 30. Juli 2011 -  Logo EENViele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kennen nicht die EU-Töpfe aus denen sie Förderungen beziehen können und nutzen nur eingeschränkt Internationalisierungsmöglichkeiten auf dem Europäischen Markt. Hier setzt das Enterprise Europe Network (EEN) an und bietet den KMU kostenlos Beratung.

EU-weit arbeiten über 4.000 Expert/-innen in regionalen Konsortien mit lokalen Partnerorganisationen für die Anliegen der KMU. In Österreich gibt es das EEN Austria, das zwölf regionale Partnerorganisationen umfasst.

Wie KMU konkret profitieren:

  • Förderungen: Erstberatung auf nationaler als auch EU-Ebene. Anhand einer groben Projektbeschreibung werden die passenden Förderprogramme recherchiert.

  • EU-Rechtsauskünfte: Z.B. welchen Vorschriften ein Produkt unterliegt und was bei Dienstleistungen über die Grenze beachtet werden muss.

  • Binnenmarktbeschwerden: Stößt man auf Handelshürden in einem anderen Mitgliedsstaat, prüft EEN den Sachverhalt auf EU-Konformität. Bei einem Verstoß gegen EU-Recht wird eine außergerichtliche Lösung gesucht. Ist das nicht möglich, interveniert EEN direkt bei der EU-Kommission. EEN hat eine eigene Datenbank über existierende Hürden für KMU.

  • Unternehmenskooperationen: Hilfe bei der Suche nach Geschäftspartnern.

  • Technologietransfer: Unterstützung bei der europaweiten Vermarktung, beim Zukauf von Technologien und der Suche nach relevanten Forschungsergebnissen. Beratung zum Patentrecht und Lizenzierung von Technologien.

  • 7. EU-Forschungsprogramm: Beratung über spezielle Erleichterungen der Teilnahme von KMU.

Durch die Zusammenarbeit von spezialisierten und regional verankerten Partnern innerhalb des Netzwerkes wird eine hohe Servicequalität und die Nähe zu den Unternehmen garantiert.

Kontakt :: Christina Knahr: post@c112.bmwfj.gv.at

Weiterführende Informationen: http://www.enterpriseeuropenetwork.at/
 

Neues reglementiertes Gewerbe: Wertpapiervermittler

Wien , 25. Juli 2011 - Der  Ministerrat hat den Entwurfs zum neuen Berufsbild „Wertpapiervermittler“ beschlossen. Durch diesen neuen Beruf soll der umstrittene „Finanzdienstleistungsleistungsassistent“ ersetzt werden. Kernstück ist eine verpflichtende Qualifizierung als reglementiertes Gewerbe und zusätzlich eine umfangreiche Weiterbildungsverpflichtung. Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Damit kann der Berufsstand neu und bestmöglichst qualifiziert gestartet werden. Um die Qualifizierung sicherzustellen, begrüßen wir es, dass auch alle momentan als Finanzdienstleistungsassistentinnen und –assistenten Tätige eine Befähigungsprüfung ablegen müssen, wenn sie oder er die Tätigkeit auch weiter ausüben möchte.“

Im Begutachtungsverfahren wurden von vielen Seiten – darunter auch vom Fachverband Finanzdienstleister – Anregungen zur Verbesserung des Gesetzesentwurfes eingebracht. Neu ist demnach jetzt unter anderem, dass künftige Wertpapiervermittler nicht nur für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, sondern auch für Wertpapierfirmen arbeiten können. Darüber hinaus werden auch die Registrierungspflicht und andere wesentliche Inhalte praxiskonformer geregelt.

Solidarhaftung noch offen

Noch ungeklärt und in der derzeit vorgesehenen Form problematisch ist für die Branche die geplante sogenannte „Solidarhaftung“: Demnach sollen Unternehmen zu einer solidarischen Haftung für Wertpapierdienstleister gezwungen werden, selbst wenn klar ist, dass einer der Dienstleister die fragliche Dienstleistung nicht erbracht hat.

Dies bedeutet für die Wertpapierunternehmen nicht nur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sondern erhöht auch das Prozessrisiko für Kunden und Wertpapierunternehmen. Als Vorfrage für viele Anlegerprozesse muss künftig nämlich bewiesen werden, ob der Wertpapiervermittler korrekt offengelegt hat oder nicht.

Der Fachverband hat dazu eine Alternative vorgeschlagen, welche Kunden eine Haftungssicherheit gibt, ohne die Wertpapierunternehmen in eine unkalkulierbare Solidarhaftung zu zwingen, eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für jeden der tausenden Wertpapiervermittler nach dem Vorbild der Bilanzbuchhalter. Damit entstünde jedenfalls ein höherer Haftungsfonds, als die Haftung von zwei unbeteiligten Wertpapierunternehmen erreichen kann.

Neue Berufsbilder für WKO Mitglieder

Wien, 27. Juni 2011 -  Der Fachverband UBIT hat neue Berufsbilder für die Buchhaltungsberufe beschlossen:

Das Berufsbild für Bilanzbuchhalter ist abrufbar unter

http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20BBH_2011.pdf

Das Berufsbild für Buchhalter ist abrufbar unter

http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20BH_2011.pdf

Das Berufsbild für Personalverrechner ist abrufbar unter

http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20PV_2011.pdf

Das Berufsbild für Gewerbliche Buchhalter ist abrufbar unter

http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20GBH_2011.pdf

Das Berufsbild für Selbständige Buchhalter ist abrufbar unter

http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20SBH_2011.pdf

Die Berufsbilder wurden aufgrund des Beschlusses des Fachverbandsausschusses vom 16. Juni 2011 genehmigt.
 

Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien wird europäische Priorität

Brüssel/Wien,  30. Mai 2011 -  In seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März 2011 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit unterstrichen, die rechtlichen Auflagen, insbesondere für KMU, auf europäischer wie nationaler Ebene zu verringern. Das Ziel der Binnenmarktpolitik besteht darin, den freien Verkehr nicht nur durch Beseitigung von Schranken, sondern auch durch Schaffung eines Regulierungsumfelds zu erleichtern, das den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt.

Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien wird in erster Linie das Ziel verfolgt, den Bürokratieaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen zu verringern, der diesen aus den Rechnungslegungsvorschriften erwächst, wenn sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben. Das mit diesem Vorschlag verbundene Einsparpotenzial beläuft sich für 1,1 Mio. Kleinunternehmen auf 1,5 Mrd. EUR jährlich und für 5,9 Mio. Kleinstunternehmen auf 5,2 Mrd. EUR jährlich. Die Einsparungen würden im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Finanzberichterstattungspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen ermöglicht. Neben dieser Vereinfachung würde die Überarbeitung der Richtlinien ebenfalls darauf abzielen, die Klarheit und EU-weite Vergleichbarkeit der Abschlüsse kleiner bis großer Unternehmen zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission, Kleinstunternehmen von den Bestimmungen der Rechnungslegungsrichtlinien auszunehmen, muss noch von Rat und Parlament angenommen werden.

Harmonisierte europäische Vorschriften, die 27 einzelstaatliche Regelungen ersetzen, bringen schon per se eine Verringerung des Verwaltungsaufwands mit sich. Zusätzlich dazu werden weitere Anstrengungen unternommen, um den durch europäische Vorschriften bedingten Verwaltungsaufwand zu verringern Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag zum Statut der europäischen Privatgesellschaft vorgelegt, über den im Rat der Europäischen Union noch immer beraten wird. Dieser müsste hierfür grünes Licht geben.

Um die Tätigkeit von KMU zu erleichtern, hat die Kommission den „Small Business Act” erlassen. Dieser führt den Grundsatz des „Think Small First“ in alle Bereiche der EU-Politik ein und sieht eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Binnenmarkt stärken sollen.

Um grenzübergreifende Geschäfte im Binnenmarkt zu erleichtern, muss ein fakultatives Instrument für das europäische Vertragsrecht eingeführt werden. Auch eine Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs sollte angestrebt werden. Dies würde die bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, die sich in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit wünschen, weiter vereinfachen.

Die in der Wirtschaftskammer Österreich vertretenden selbständigen Buchhaltungsberufe  begrüßen zwar die Grundausrichtung der Binnenmarktakte, bezweifeln aber deren Durchsetzungskraft: Ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die gesteckten Ziele zu erreichen, ist mehr als fraglich. Überaus kritisch zu bewerten ist die Schwerpunktsetzung im Bereich Dienstleistungen: „In Anbetracht der mangelhaften Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der darin vorgesehenen ‚one stop shops‘ muss die Verwirklichung der unternehmensrelevanten Garantien oberste Priorität genießen." stellte dazu Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl fest.

Neue Regeln zum Schutz von geistigem Eigentum

Brüssel ,  24. Mai 2011 -  Die EU-Kommission hat  eine Mitteilung zum Binnenmarkt für geistiges Eigentum sowie einen Vorschlag für eine Regelung, dem Harmonisierungsamt im Binnenmarkt bestimmte Aufgaben betreffend den Schutz des geistigen Eigentums zu übertragen, vorgelegt. Durch die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre sieht die Kommission Handlungsbedarf bei den Regelungen zum geistigen Eigentum gegeben. Die Mitteilung betrifft u.a. Patente, Marken und Herkunftsangaben und soll eine Strategie vorgeben, wie geistige Eigentumsrechte zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer auf Wissen basierenden Wirtschaft beitragen können. Die neuen Regelungen sollen den richtigen Ausgleich zwischen der Förderung von Kreativität und Innovation mittels des Schutzes von geistigem Eigentum sowie einem möglichst breiten Zugang zu in diesen Bereich fallenden Dienstleistungen und Waren bieten.

Kommissions-Pressemitteilung

Schutz der Rechte im Binnenmarkt

Lehrberufspaket 2011 - Neuer Lehrberuf Steuerassistent

Wien, 8. M;ai 2011 -  Mit 1. Juni 2011 treten die Verordnungen des Lehrberufspakets 2011 mit neun neuen bzw. novellierten Lehrberufen (davon zwei Modullehrberufe) in Kraft. Die Vorschriften gelten für alle ab diesem Datum neu beginnenden Lehrverhältnisse.

Übersicht zum Lehrberufspaket 2011:

Einrichtung folgender 2 Modullehrberufe:

Einrichtung des neuen Lehrberufs:

Modernisierung (teilweise Neustrukturierung) von 6 Lehrberufen:

 

Lehrberuf Steuerassistenz (neuer Lehrberuf)

Die Lehrlinge können (vorwiegend) in Wirtschaftstreuhand-Kanzleien und in Finanzämtern ausgebildet werden. Der Lehrberuf schließt damit eine Ausbildungslücke in diesem Bereich und trägt zur Durchlässigkeit zwischen öffentlichem und privatem Bereich bei.

Facebook, Twitter und Co. auch für den Bilanzbuchhalter und seine Klienten ?

Wien, 5. Mai 2011 - Nicht erst seit kurzem ist Social Media ein vieldiskutiertes Thema. Facebook, Twitter und Co sind in aller Munde, und damit wird es auch für zahlreiche Firmen zunehmend wichtiger, sich erfolgreich in diesen Plattformen zu präsentieren und zu verkaufen. Angesichts von 2.250.000 Facebook-Accounts und 37.000 Twitternutzern aktuell in Österreich wird klar, dass über kurz oder lang kein Unternehmer mehr an Social Media vorbeikommt.

Viele heimische Betriebe sind bereits auf diesen Zug aufgesprungen, was eine kürzlich durchgeführte Erhebung der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt. Demnach gaben 48 Prozent der Betriebe (Geschäftsführer, Selbstständige und IT-Verantwortliche) an, soziale Medien bereits zu nutzen - im Vorjahr waren dies erst 39 Prozent. Unangefochtener Spitzenreiter der Social Media-Plattformen ist Facebook: 77 Prozent der Unternehmer sind in dieser Community präsent. 56 Prozent der Unternehmer nutzen Xing, 24 Prozent setzen auf Twitter.

Bei der Nutzung der sozialen Netzwerke zeigen sich die heimischen Unternehmer sehr aktiv: zwei Drittel veröffentlichen zumindest wöchentlich Neuigkeiten, täglich tun dies sogar 18 Prozent.

Bei aller Euphorie und großem Einsatz fehlen den im Social Web aktiven Unternehmern jedoch großteils handfeste Ziele. So sehen 41 Prozent der befragten Unternehmer den Nutzen ihres Engagements für ihr Geschäft nicht konkret, immerhin 36 Prozent sehen positive Effekte, wobei hier besonders die Neukunden- und Neugeschäftsanbahnung hervorgehoben werden. Lediglich ein Viertel der Unternehmer, die bereits in sozialen Medien aktiv sind, verfolgt strategische Ziele bei der Nutzung dieser Plattformen. Auf die Frage nach den Zielsetzungen wurde die Imagepflege als wichtigster Punkt genannt, gefolgt von Neukundengewinnung und Kundenbindung.

Nicht nur im Bereich der Zielsetzung herrscht Orientierungslosigkeit, auch bestimmte Richtlinien für die geschäftliche Nutzung sind Mangelware. Zwei Drittel der Unternehmen, die Social Media nutzen, gaben an, keinerlei Guidelines entwickelt zu haben. Alleine 22 Prozent können Richtlinien vorweisen, weitere 11 Prozent planen deren Einführung. Anhand dieser Zahlen erkennt man die Unsicherheit vieler Unternehmer in Bezug auf die Nutzung dieser Plattformen – das liegt zum großen Teil daran, dass sie sich in Social Media stürzen, ohne vorher eine Strategie entwickelt zu haben. Im besten Fall wird diese lange durchdacht und individuell geplant. Unternehmer, die in Social Media einsteigen wollen, sollten sich zunächst überlegen, welche Ziele sie mit der Nutzung sozialer Netzwerke verfolgen und erst danach ihre Mitarbeiter schrittweise in diese Aktivitäten einbeziehen. Die Entwicklung von eigenen Social Media-Guidelines für das Unternehmen ist ein wichtiger Schritt dazu.

Das E-Center der Wirtschaftskammer Österreich hat ein kostenloses Online-Beratungssystem entwickelt. Nach wenigen Klicks erhalten Sie ein kurzes und prägnantes Informationsblatt mit praktischen Tipps rund um den Umgang mit Social Media im Unternehmen.
 

Links

Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Wien/Brüssel  27. April 2011 - Die neue Richtlinie pdf - 
783 KB [783 KB]  wird spätestens am 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die Bestimmungen der neuen Richtlinie umfassen unter anderem

  • Harmonisierung der Zahlungsfristen zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen. Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen zugunsten öffentlicher Stellen sind innerhalb von 30, oder in Ausnahmefällen, von 60 Tagen zu zahlen.
  • Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr: Unternehmen werden ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zahlen müssen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart und dies nicht unfair ist. 
  • Unternehmen sind automatisch berechtiget, Zinsen für Zahlungsverzug zu fordern und werden zudem einen pauschalen Betrag von €40 als Entschädigung für Beitreibungskosten erhalten. Eine Erstattung aller zusätzlichen angemessenen Beitreibungskosten können eingefordert werden.
  • Der gesetzliche Zinssatz für den Zahlungsverzug wird auf mindestens 8 Prozentsatzpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank erhöht werden. Öffentlichen Stellen ist es nicht erlaubt, einen niedrigeren Zinssatz für Zahlungsverzug festzulegen.

Die Mitgliedstaaten können weiterhin Vorschriften beibehalten order erlassen, die für den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung der neuen Richtlinie notwendigen Maßnahmen.

Die neue Richtlinie ersetzt 2000/35/EG.

WIFO zur Arbeitsmarktöffnung: Kein großer Ansturm zu erwarten

Zuwanderer sind gut gebildet und weisen gute Deutschkenntnisse auf

Wien, 26. April 2011  (WKÖ Sozialpolitik) -In wenigen Tagen wird der Arbeitsmarkt für neue EU-Bürger geöffnet. Mit Ausnahme von Rumänen und Bulgaren dürfen ab 1.5.2011 neue EU-Bürger wie Österreicher beschäftigt werden, sie benötigen keine Beschäftigungsbewilligung mehr. Sämtliche Studien belegen, dass mit keinem großen Ansturm auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu rechnen ist. Die WIFO-Studie „AFLA – Arbeitskräftemobilität und Fachkräftebedarf nach der Liberalisierung des österreichischen Arbeitsmarktes“ analysiert die wirtschaftliche Entwicklung der Nachbarländer und die Migrations- und Pendelpotenziale nach dem 1.5.2011.

Wirtschaftlicher Aufholprozess mit regionalen Unterschieden

Die neuen EU-Mitgliedsstaaten haben gegenüber Österreich wirtschaftlich aufgeholt, die Einkommen haben sich angenähert. Die an Österreich angrenzenden Regionen entwickelten sich allerdings unterschiedlich: So war das Wachstum in den unmittelbaren Grenzregionen der Slowakei (Bratislava, Westslowakei) und Tschechiens (Südosten und Südwesten) höher als in den österreichischen Grenzregionen, was zu einer Konvergenz bei Prokopfeinkommen und Arbeitslosigkeit führte. Hingegen entwickelte sich die ungarische Grenzregion Westtransdanubien deutlich langsamer.

Die Hauptstadtregionen haben Österreich sogar schon überholt: So weist Prag mit € 42.

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anträge zu BibuG und WTBG

Keine Änderung der bestehenden Rechtslage

Wien, 9. Dezember 2009 - Der Verfasungsgeserichtshof hat über 4 Anträge zum BibuG bzw. WTBG in einem entschieden und sämtliche Anträge zurück- bzw. abgewiesen. Die 4 Antragsteller sind Mitglieder der KWT, 3 als SBH, 1 als Bilanzbuchhalter.

 

Die einzelnen Beschwerden richteten sich  (zusammengefasst) gegen:

 

  •     - BibuG § 1 Abs. 3 (Bilanzbuchhaltung ist weder Gewerbe noch freier Beruf)
  •     - BibuG § 2 Abs. 1  Z. 2 (Bilanzierungsgrenzen für Bibu)
  •     - BibuG § 2 Abs. 1  Z. 3 (eingeschränkte Vertretungsrechte der Bilanzbuchhalter)
  •     - BibuG § 77 (Provisionsverbot für KWT-Mitglieder).
  •     - BibuG § 98 Abs.4 (Kein Neuerwerb von Berufsberechtigungen GBH SBH)
  •     - BibuG § 98 Abs.7 (Ablauf der Übergangsbestimmungen zum Erwerb der Berufsberechtigung Bibu für GBH und SBH   mit  31.Dezember 2007) 
  •     - BibuG § 98 Abs. 8 (Transfer der SBH zur Wirtschaftskammer)
  •     - WTBG § 2 Abs. 1 Z. 2 (Bilanzierungsgrenzen für SBH)  
  •     - WTBG § 14 Abs. 1. Z.3 (Zulassung zur Steuerberaterprüfung)
  •     - WTBG § 2 Abs. 1 Z.3 (eingeschränkte Vertretungsrechte der SBH)
  •     - WTBG § 95 (Provisionsverbot für SBH)
  •     - sowie gegen mit diesen Punkten im Zusammenhang stehende Wortfolgen und Verweise.  

Der VfGH hat mehrere Punkte (siehe unten)  abgewiesen, alle anderen zurückgewiesen (d.h. inhaltlich gar nicht behandelt), da eine unmittelbare persönliche Betroffenheit der Antragsteller nicht nachgewiesen werden konnte.

 

Anders stellt sich die Situation bei den Punkern Provisionsverbot. Vertretungsrechte und Bilanzierungsgrenzen dar. Hier erkennt der VfGH sehr wohl eine persönliche Betroffenheit und hat daher in der Sache ein Urteil gefällt.

 

Provisionsverbot: Der VfGH bestätigt das Recht des Gesetzgebers bei bestimmten Berufen zur Wahrung der Unabhängigkeit derartige Geschäfte zu verbieten. Dies gilt für alle Wirtschaftstreuhandberufe. Der Bilanzbuchhalter aber habe es durch die Möglichkeit der Kammerwahl selbst in der Hand, ob er sich bei Abwägung aller Faktoren einer derartigen Einschränkung unterwerfen wolle oder nicht.

 

Vertretungsrechte: Der VfGH stellt fest, dass es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder die Freiheit der Erwerbsausübung angesehen werden kann, dass der Gesetzgeber die Vertretung im Verfahren vor den Finanzbehörden jenen Berufen innerhalb des "Stufenbaues" (= Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) vorbehalten hat, deren Ausbildung speziell auf die Erfordernisse der Vertretung von Parteien vor Abgabenbehörden abgestimmt und für deren Ausübung die Ablegung von Fachprüfungen vorgesehen ist. Ob diese Ausbildung und Prüfung tatsächlich erfolgt, und wie weit sich diese von Ausbildung und Prüfung für SBH bzw. BibuG unterscheidet, untersucht der VfGH nicht.

 

Bilanzierungsgrenzen:  Der Verfassungsgerichtshof übernimmt im Wesentlichen eine Stellungnahme der Bundesregierung (Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst), Bei Bibu- und SBH-Fachprüfungen seien keine ausreichenden Kenntnisse in Bilanzierung vorgesehen. Aus diesem Grund und weil  bei größeren Unternehmen eine höhere gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bilanz angenommen werden könne, wird der Antrag in diesem Punkt zurückgewiesen. Der VfGH unterscheidet auch nicht zwischen Selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern.

 

Damit ergeben sich aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes keine Änderungen der Rechtslage und keine geänderten Verfahren. 

 

Kosten- und Zeitersparnis durch elektronische Rechnung  

Die Rechnung von morgen ist elektronisch, effizient, rasch und kostengünstig

Wien, 27. November 2008 - Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der WKÖ zeigten E-Center der WKÖ und AustriaPRO 270 Handelsunternehmen die Einsparungspotentiale der elektronischen Rechnung auf. Laga: „Die Rechnung von morgen ist effizient, rasch und kostengünstig und vereinfacht die internen Verrechnungsabwicklungen im Unternehmen enorm.“ Rechnungen werden nach wie vor manuell in Buchhaltungssysteme eingetippt und sind Zeit- und kostenaufwändig. Diese Prozesse werden sich mit der Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen ändern. „An der Produktivitätsschraube kann gedreht werden, in dem Rechnungen automatisch in das Rechnungssystem eingespeist werden“,

"ebInterface" - einheitliches elektronisches Rechnungsformat

Dafür ist die Verwendung eines einheitlichen elektronischen Rechnungsformats nötig. Die WKÖ und AustriaPRO bieten dafür das frei verfügbare XML-Format „ebInterface“ an, das bald auch für die Abrechnung von öffentlichen Ausschreibungen des Bundes verwendet werden kann. Der Unternehmer kann dabei wählen, ob er seine Rechnungen wie beim Telebanking online erstellt und digital signieren lässt, oder ob die Funktionalität lieber in seiner eigenen Buchhaltung integriert wird. Im Vergleich zur Papierrechnung sind dabei Einsparungen von bis zu 90 Prozent möglich und daher absolute Chefsache. Aber nicht nur das Verrechnungssystem wird elektronisch abgewickelt. Handelsunternehmen haben die Möglichkeit neue Vertriebsschienen zu nutzen und Ihre Produkte über Internet zu vertreiben. Das Internet hat das Leben und das Verhalten vieler Menschen im zurückliegenden Jahrzehnt wie kein anderes Medium seit der Erfindung des Fernsehens verändert. Die Art der Kommunikation und der Geschäftsabwicklung unterliegt im Zeitalter des Internets einem enormen Wandel. Innerhalb sehr kurzer Zeit hat sich das Internet von einem anfänglich reinen Informationsmedium auch zu einem komplexen Vertriebskanal im Einzelhandel gewandelt.

Weitere Informationen:

Informationsoffensive e-Rechnung   http://wko.at/e-business/e-rechnung/start/start.htm

Elektronische Überprüfung von UID-Nummern macht die Geschäfte innerhalb der EU wesentlich einfacher

Nicht nur UID-Nummern sondern auch Name und Anschrift von EU-Geschäftspartnern können nun elektronisch über FinanzOnline überprüft werden

Wien, 4. Dezember 2008 - Unternehmen können sich nun umfassend die Richtigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) ihrer Geschäftspartner über FinanzOnline, das elektronische Datenübertragungssystem der Finanzverwaltung, bestätigen lassen. Die Richtigkeit der UID-Nummern von (EU-)Geschäftspartnern ist insbesondere deshalb wichtig, weil ein Lieferant nur damit umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vornehmen kann.

Zwar war es schon bisher möglich, die Gültigkeit einer UID-Nummer (so genannte „Stufe 1-Abfrage“) elektronisch über FinanzOnline überprüfen zu lassen. Wer sich neben der UID-Nummer auch Name und Anschrift des Inhabers bestätigen lassen wollte („Stufe 2-Abfrage“) musste jedoch telefonisch, mit Telefax oder schriftlich bei der Finanzverwaltung vorstellig werden.

Websites - Ihre Informationspflicht

Die Informationspflichten von Betreibern von Websites (mit oder ohne Webshop) sind zahlreich, sie werden oft nur mangelhaft erfüllt.

Mehrere Gesetze sehen für Websites Informationspflichten vor. Werden diese nicht erfüllt, drohen Verwaltungsstrafen. Das ist aber nicht alles: Im Sinne des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es irreführend und unlauter, wenn unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Kommunikationsmediums wesentliche Informationen vorenthalten werden, die der durchschnittliche Marktteilnehmer benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Und, wenn die Geschäftspraktik somit geeignet ist, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Als ganz wesentlicher Hinweis für eine geschäftliche Entscheidung gelten etliche der folgenden Informationsanforderungen. Bei solchen gilt es schon als unlauter, wenn auch nur eine einzige dieser Informationspflichten verletzt wird, wie z.B. die des e-Commerce-Gesetzes.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass häufig zwar einige, aber eben nicht sämtliche Informationsanforderungen erfüllt werden. In der Praxis führt schon bisher die mangelhafte Erfüllung von Informationspflichten auf kommerziellen Websites zu den meisten Problemen.

Transparenz & Information

Welches sind nun die Infomationspflichten? Damit dem Nutzer klar ist, wer sein möglicher Vertragspartner ist, muss aufgrund des e-Commerce-Gesetzes im Impressum folgendes angeführt werden:

  •  Vor- und Zuname oder vollständiger Firmenwortlaut (inklusive Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht),
  •  die geografische Anschrift,
  •  die e-Mail Adresse,
  •  soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde,
  •  die Kammer bzw. der Berufsverband, der oder dem er angehört,
  •  die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen worden ist (meist also "Österreich“),
  •  einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen,
  •  sofern vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Details zu den Pflichtangaben

Die Frage, ob auch die Telefonnummer anzugeben sei, wurde in diesem Jahr dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Noch gibt es diesbezüglich keine Entscheidung. Sicherheitshalber sollte man die Telefonnummer daher bereits jetzt angeben.

Unter Aufsichtsbehörde haben Inhaber von Gewerbeberechtigungen (Gewerbliche Buchhalter) die Gewerbebehörde anzugeben (z.B. das Magistratische Bezirksamt für 1./8. Bezirk). Berufsberechtigte der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, Buchhalter) geben die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe an; Selbständige Buchhalter, die Mitglieder der KWT sind, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder; Selbständige Buchhalter in der WKÖ die Paritätische Kommission. Andere Beispiele für Aufsichtsbehörden sind die Bundes-Wertpapieraufsicht oder die Telekom-Control-Kommission. Als berufsrechtliche Vorschriften kommen je nach Berufsberechtigung das Bilanzbuchhaltungsgesetz, die Gewerbeordnung bzw. das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz in Frage.

Wenn Preise angeführt werden (das e-Commerce-Gesetz selbst zwingt noch nicht dazu, es kann dies aber auf Grund anderer Vorschriften erforderlich sein - z.B. Preisauszeichnungsgesetz), sind auch diese leicht les- und zuordenbar anzugeben. Es muss klar erkennbar sein, ob die Preise einschließlich Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind und ob darin Versandkosten enthalten sind.

Nach dem Unternehmensgesetzbuch muss z.B. auch angegeben werden, falls sich das Unternehmen in Liquidation befindet.

Nach dem Mediengesetz ist auch der so genannte Medieninhaber zu nennen. Das ist die Person, die über den Inhalt der Website entscheidet und deren Aufrufbarkeit veranlasst - also in der Regel der Content Provider und damit der Unternehmer selbst. Daher sollte neben dem Namen (bzw. der Firma) des Unternehmens in Klammer der Hinweis "Medieninhaber“ gesetzt werden. Weiters ist nach dem Mediengesetz der Unternehmensgegenstand des Medieninhabers anzugeben. Bei nicht ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmen ist daher der Gewerbewortlaut - oder sofern vorhanden - eine Kurzbezeichnung anzuführen.

Weitere Informationspflichten

Wenn auf der Website eines Unternehmens ein Gästebuch für Eintragungen vom Nutzer besteht, oder redaktionelle Beiträge geschaltet werden, sind noch weitere Informationspflichten zu erfüllen.

Wird auf der Website auch ein Webshop betrieben, so sind zusätzliche Informationen notwendig (wie etwa welche technischen Schritte für den Nutzer notwendig sind, um einen Kauf durchzuführen).

Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, müssen diese für den Nutzer speicher- und ausdruckbar zur Verfügung stehen. Es genügt auch ein Link auf die zutrefenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interessenvertretungen, wenn diese angewendet werden (UBIT oder KWT). Ein Unternehmen ist aber nicht verpflichtet AGB zu verwenden. Werden im Webshop Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertrieben, so kommen noch weitere Informationspflichten dazu, wie z.B. zum Rücktrittsrecht.

Ausführliche Infos zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch unter http://wko.at/agb  

Abmahnungen & Strafen

Ganz wesentlich ist die Frage: Was passiert, wenn man diesen Anforderungen nicht nachkommt? Zum einen gibt es verschiedene Verwaltungsstrafen, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden, so etwa in der Gewerbeordnung, oder Zwangstrafen bei Verletzung der Verpflichtungen nach dem Unternehmensgesetzbuch. Der Strafrahmen nach dem e-Commerce-Gesetz beträgt 3000 Euro.

Zum anderen bestehen die eingangs erwähnten Verstöße nach dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Auf dieser Grundlage können Interessensverbände oder Mitbewerber auf Unterlassung klagen. Der dabei vom Rechtsanwaltstarif empfohlene Streitwert beträgt 36.000 Euro. Selbst wenn der Betrag nicht zu bezahlen ist, so orientieren sich doch die Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte danach und sind dem entsprechend hoch.

Sehr häufig wird in der Praxis aber nicht sofort geklagt, sondern es ergeht ein Schreiben eines Rechtsanwaltes an den Unternehmer (dem Inhaber der Website), in dem dieser aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie ein Honorar für das Einschreiten des Rechtsanwaltes zu zahlen. Dabei werden etliche hundert Euro verlangt, wobei der Betrag auch durchaus vierstellig sein kann. In seltenen Fällen kommen sogar Aufforderungen von deutschen Rechtsanwälten oder Wettbewerbs- bzw. Verbraucherschutzverbänden. Die Honorarforderungen von deutschen Rechtsanwälten sind in der Regel erheblich höher.

ECG-Check des WIFI Wien

Man kann die notwendigen Informationen natürlich selbst gestalten. Hier ist ein Check empfehlenswert, ob wirklich alles Erforderliche im selbst gestalteten Impressum steht: Dafür bietet das WIFI den kostenlosen ECG-Check als Überprüfungsmöglichkeit an. Dabei untersuchen Experten aus dem Beraterpool des WIFI-Netzwerks die Website hinsichtlich der gesetzlichen Informationspflichten in einem standardisierten Check, der gemeinsam mit dem österreichischen e-Commerce Gütezeichen entwickelt wurde. Die Abwicklung selbst erfolgt online.

Europeana, die digitale Bibliothek Europas

Brüssel, 20. November 2008 - Europas größte Sammlungen und Meisterwerke sind über ein einziges virtuelles Bibliotheksportal, das in allen EU-Sprachen verfügbar ist, für die Öffentlichkeit zugänglich. Internetnutzer aus aller Welt haben Zugriff auf über zwei Millionen Bücher, Landkarten, Aufnahmen, Fotographien, Archivdokumente und Filmen aus Nationalbibliotheken und Kulturinstituten aller 27 EU-Länder.

http://www.europeana.eu/portal/

Small Business Act - Europas KMU das Leben erleichtern

Mehr als 75 Millionen Europäer arbeitenin kleinen und mittleren Unternehmen - viele davon sind Ein-Personen Unternehmen

(Brüssel-Wien 20. August 2008) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Europa wird es nur dann gelingen, seine Wettbewerbsposition in der globalen Wirtschaft aufrechtzuerhalten und seine Bürger an der steigenden Lebensqualität teilhaben zu lassen, wenn mehr neue Firmen gegründet und gefördert werden. Die Europäische Kommission hat den Small Business Act verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Behörden aller Ebenen sich mit allen Kräften für den Aufbau einer Gesellschaft einsetzen, in der kleine Unternehmen gedeihen können.

Mehr dazu:  http://ec.europa.eu/enterprise/e_i/news/article_7017_de.htm

Neue Info-Blätter der WKÖ zu Steuerfragen

Die Wirtschaftskammer hat die Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Software sowie zur steuerlichen Behandlung von Auslandsreisen von Selbständigen überarbeitet und in übersichtlichen Merkblättern zusammengefasst.

Leitfaden und Kommentar zum BibuG

Am 1. September erschíen der erste ausführliche Leitfaden und Kommentar zum BibuG

Das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz

   Leitfaden und kommentierter Gesetzestext

Bilanzbuchhaltung - eine faszinierende Tätigkeit

Sie erhalten in übersichtlicher und verständlicher Form einen Überblick über Neuerungen, Anwendungsbereiche, Berechtigungsumfang, Voraussetzungen, Befähigungsnachweis und Erwerb der Berechtigung zum selbständigen Bilanzbuchhalter. Die Autoren - Dr. Leo Gottschamel, Referent der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ und Mag. Gregor Benesch, stellvertretender Kammerdirektor der KWT - waren als Experten an den Verhandlungen zur Schaffung des BibuG selbst beteiligt und unterstützen nach wie vor die Paritätische Kommission in juristischen Fragen.

Erscheinungsdatum: 01.09.2008

Publikationsart: Broschüre

Nichtmitgliederpreis   28,00 €

Normalpreis              22,00 €

Preis inkl. 10,00% Mwst zzgl. Versandpauschale 3,30 €

Bestellungen im Webshop der WKÖ :  http://webshop.wko.at

Neues Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf dürfen kein Widerspruch sein. Dies ist gerade für die selbständigen Rechnungswesenberufe, die in hohem Maße von Frauen ausgeübt werden, ein wichtiges Thema. Damit Vereinbarkeit besser gelingt, braucht es nicht nur das Bewusstsein um die wettbewerbsentscheidende Bedeutung von Familienfreundlichkeit, sondern auch das Wissen um konkrete Maßnahmen im Unternehmen. Diese werden im neuen "Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Kleine und Mittlere Unternehmen" dargestellt.

--> Download: Handbuch Vereinbarkeit Familie und Beruf 2.Auflage (pdf, 4,9 MB)

 

 

Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses

Änderung der Verordnung über den Elektronischen Rechtsverkehr

Das Bundesministerium für Justiz hat die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr  unter anderem insofern geändert, als jetzt auch Übermittlungspflichtige und Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter den Jahresabschluß elektronisch im pdf-Format einbringen dürfen.

Während bisher nur eine XML-basierte Übermittlung über FinanzOnline zulässig und möglich war, können ab 1. Juli 2008 Jahresberichte auch als pdf-Datei über den Dienst Elektronischer Rechtsverkehr der Justiz (webERV) übermittelt werden. Die Wahl des Nutzungsweges steht dem Übermittlungspflichtigen frei.

Konkret lauten die beiden möglichen Varianten ab 1. Juli 2008

- als (unstrukturiertes) pdf über den webERV der Justiz

- als XML-Datei über FinanzOnline.

Für kleine GmbHs wird es als dritte Möglichkeit ein ausfüllbares Webformular geben. Theoretisch gibt es einen vierten zulässigen Weg: Die Einspeicherung in ein Urkundenarchiv einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Rechtsanwälte: Archivium, Notare: CyberDoc) und Vorlage der Archivreferenz über den webERV bei Gericht. Diese Variante dürfte in der Praxis aber kaum nachgefragt werden.

Softwarehersteller, die den Übermittlungsweg webERV in ihre Produkte integrieren wollen, finden alle Schnittstellen-spezifikationen auf 

Direktlink:
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv!OpenDocument

Details: BGBL II vom 28.Juni 2008 - Nr. 222/2008

Stichwort Geldwäsche

Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten, so genannten Vortaten. Doch nicht jede Straftat stellt eine Vortat zur Geldwäscherei dar. Darunter fallen alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (so genannte Verbrechen), sowie bestimmte Vergehen, wie z.B. Urkundenfälschung oder Schmuggel.

Die gesetzlichen Regelungen in Österreich

In Österreich gibt es kein eigenes Geldwäschereigesetz: Die Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Da der Finanzsektor naturgemäß einer der anfälligsten Bereiche ist, enthalten auch Bankwesen-, Versicherungsaufsichts- und Wertpapieraufsichtsgesetz eigene Regelungen zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Daneben gibt es Bestimmungen u.a. in der Bibu-Berufsausübungsrichtlinie, der Gewerbeordnung, dem Glücksspielgesetz sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung u.a.. Diese Bestimmungen legen großes Gewicht auf das Prinzip "Know your customer", das Geldwäschern den Vorteil der Anonymität nehmen soll.. Zu diesem Zweck ist festgelegt, dass etwa sobald eine Transaktion 15.000 Euro erreicht oder eine dauernde Geschäftsbeziehung eingegangen wird, u.a. Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte und Immobilienmakler dazu verpflichtet sind, den Kunden zu identifizieren. Daneben sind weitere präventive Maßnahmen vorgeschrieben (so genannte Sorgfaltspflichten). Kommt ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auf, muss eine Meldung an die österreichische Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres erstattet werden.

FMA-Rundschreiben zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wien, 08.07.2008

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein "Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität"

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein an in Österreich tätige Kreditinstitute gerichtetes „Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität" veröffentlicht. Damit gibt die Aufsicht den Kreditinstituten und den anderen durch die Richtlinie betroffenen Unternehmen eine Auslegungshilfe für die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen verschärften Identifizierungsbestimmungen, die die 3. Geldwäsche-Richtlinie der EU in österreichisches Recht umgesetzt haben, zur Hand. Die Identität eines Kunden ist dabei jedenfalls festzustellen, wenn eine dauernde Geschäftsbeziehung begründet wird, eine einzelne Transaktion zumindest € 15.000 beträgt oder die Umstände der Geschäftsanbahnung einen Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auslösen. Sollte sich die Identitätsfeststellung als unmöglich erweisen oder es besteht ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, so darf keine Geschäftsbeziehung aufgenommen werden.

Die Aufsicht legt in diesem Rundschreiben auf 48 Seiten praxisorientiert dar, was unter den im Gesetz verwendeten Begriffen in der praktischen Anwendung zu verstehen ist, welche Adressaten die Identifizierungspflicht trifft und wie dabei sowie bei der Überprüfung der Angaben vorzugehen ist. Weiters werden präzise konkrete Anwendungsfälle erläutert und Besonderheiten bei bestimmten Geschäften wie Spareinlagen, Wertpapiergeschäft, Ferngeschäft, Schulsparen oder Betriebliches Vorsorgekassengeschäft erklärt.

Es wird detailliert dargelegt, welche Angaben zur Identitätsfeststellung für natürliche wie juristische Personen gesetzlich gefordert sind und es werden darüber hinaus weitergehende Empfehlungen gegeben. Die Kriterien, die ein amtlicher Lichtbildausweis erfüllen muss, um als tauglicher Identitätsnachweis akzeptiert zu werden, werden ebenso dargelegt wie Hinweise gegeben, wie gefälschte Ausweise oder Pseudo-Nachweise zu erkennen sind. Ausführlich wird auch die Verpflichtung zu Erhebung des letztlich „wirtschaftlichen Eigentümers" dargelegt, wobei hier ein „risikobasierter Ansatz" zu wählen ist: Das heißt, das Kreditinstitut hat selbst zu entscheiden, wann es aus seiner Sicht ausreichend tiefe Kenntnis davon hat. Treuhänder haben auf jeden Fall den Treugeber offen zu legen.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, der FMA jederzeit Auskunft über ihren Kunden sowie über die Art der Geschäftsbeziehung geben zu können. Die Identitätsfeststellung ist auch in regelmäßigen Abständen neuerlich zu überprüfen, wobei Unterlagen grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.

Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen betroffener Branchen sowie ausländische Institute, die im Rahmen der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig werden. Es folgen heuer noch zwei weitere Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Eines zum Themenkomplex „risikobasierter Ansatz", in dem erläutert wird, wie und wie weit die Sorgfaltsverpflichtungen basierend auf dem konkreten Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anzuwenden sind. Ein weiteres zu Aspekten der „Auftraggeber-Verordnung", das die Übermittlung eines vollständigen Datensatzes bei Überweisungen regelt. Schließlich ist ein eigenes Rundschreiben für Versicherungsunternehmen zum Themenkomplex Identifizierung geplant.

Für die Bilanzbuchhaltungsberufe wurde die EU-Richtlinie in der Berufsausübungsrichtlinie implementiert.

Interesse und Lernmotivation für Rechnungswesen

21. Februar 2008 - Interesse und Lernmotivation für Rechnungswesen - Untersuchung ihrer Struktur, Entwicklung und Förderung im kaufmännischen Unterricht

Die Förderung von Interesse und Lernmotivation der Lernenden gilt alswichtiges Lehr-/Lern-Ziel und ist als Bedingung für das Erzielen von Lernerfolgen von großer Bedeutung. Empirische Studien zeigen jedoch, dass schulbezogene Interessen und Lernmotivation während der Schulzeit im Schnitt sinken. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob auch bei den Interessen und der Lernmotivation für kaufmännische Unterrichtsgegenstände an den höheren berufsbildenden Schulen eine abnehmende Tendenz festgestellt werden kann.

Ein-Personen-Unternehmen

4. Februar 2008 - Ein Personen Unternehmen

Eine neue Studie über Ein-Personen-Unternehmen (EPU) beschäftigt sich auch mit den Marktchancen von selbständigen  Buchhaltungsberufen. Vortrag von Christian Rammer (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW) bei den Wirtschaftspolitischen Gesprächen am 4.2.2008, Wien.