Aktuelles
In diesem Ordner finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
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Modernisierte Richtlinie über Berufsqualifikationen für mehr EU-weite Mobilität
Kommission will tiefgreifende Reform der Abschlussprüfungen
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Noch immer keine Vereinfachungen für kleine GmbHs
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Europa: Starke Konzentration auf dem Markt für Wirtschaftsprüfer
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On-Line Kurs Elektronisches Verfahren zu den MWSt-Erstattungen
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Gewerbliches Nebenrecht umfaßt auch reglementierte Gewerbe
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Förderung für ersten Mitarbeiter bei EPU
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Enterprise Europe Network Österreich
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Neues reglementiertes Gewerbe: Wertpapiervermittler
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Neue Berufsbilder für WKÖ-Mitglieder
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Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien wird europäische Priorität
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Neue Regeln zum Schutz von geistigem Eigentum
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Lehrberufspaket 2011 - neuer Lehrberuf Steuerassistent
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Facebook, Twitter und Co. auch für den Bilanzbuchhalter und seine Klienten ?
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Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
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Wifo zur Arbeitsmarktöffnung - Kein großer Ansturm zu erwarten
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Studie: Dienstleistungslandschaft in Österreich
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Starthilfe für innovative Unternehmen im Dienstleistungsbereich
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Rundschreiben der KWT zur Mitgliedschaft der Bilanzbuchhalter
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Das Europäische Justizportal ist online
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Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage der EU
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Rot-Weiß-Rot Karte beschlossen
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48 Prozent der Betriebe nutzen soziale Medien
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Öffentliches Register der Abschlußprüfer
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Lehre fördern
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Insolvenzen 2010 gesunken
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Konsultation zu Richtlinie über Berufsqualifikationen und Berufsausweis eröffnet
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Deutscher Rechnungswesenkongress 2011
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Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
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Urheberrechtsabgabe - und kein Ende in Sicht
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In Österreich gibt es 225.592 EPUs
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Kommission für beschleunigte Einführung von SEPA
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Grünbuch für transparenteres Mehrwertsteuer-System
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Kollektivvertrag 2011 für Mitgliedsbetriebe der WKÖ
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Dienstleistungsbranchen 2010 klar im Aufwind
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Bonitätsmanagement und Controlling
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Ein-Personen-Unternehmen werden die produktivsten Manufakturen der Zukunft
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Auszeichnung für nachhaltiges Wirtschaften
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Update zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
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Grünbuch der Europäischen Kommission zur Abschlußprüfung
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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder der Wirtschaftskammern
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Europa in Zahlen - Eurostat Jahrbuch 2010 veröffentlicht
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EU-Parlament beschließt europäische Finanzaufsichtsbehörde
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Gestalten Sie die europäische Politik mit
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Dienstleistungsgesetz
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Intelligente Regulierungen auf europäischer Ebene
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Neugründung von Unternehmen boomt wieder
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Voraussichtlicher Endtermin zum Umstieg auf SEPA
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Erster elektronischer Zustelldienst nimmt den Betrieb auf
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Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr
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Count IT gewinnt Rechnungswesen-Constantinus 2010
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Von der Kranken- zur Gesundheitskasse
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Elektronischer Bilanzdatentransfer jetzt auch mit dem Austria Wirtschaftservice
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EU-Kommission klagt Österreich wegen wettbewerbsverzerrender Berufsrechte im Steuerwesen
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Änderungen in der Umsatzsteuer-Meldung
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Alfred Harl als Fachverbandsobmann UBIT wiedergewählt
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Studie zur Erschließung von Kosten und Nutzen etwaiger Änderungen der Bilanzrichtlinien
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Klaus Hübner as KWT-Präsident wiedergewählt
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Bilanzbuchhalterjahrbuch 2010
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Forum sucht neue Strategien zur KMU-Finanzierung
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Betriebsnachfolge - die attraktive Alternative zur Betriebsgründung
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Europa 2020
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Abschlussprüfer - Qualitätssicherung
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Änderung der Auftragsbedingungen (KWT-Mitglieder)
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E-Rechnung: Finanzminister-Einigung auf EU-Ebene
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Gewählte Vertreter der Buchhaltungsberufe in den Interessenvertretungen
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CORDIS - Informationsdienst der Europäischen Union
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2. Europäische KMU-Woche
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Europäisches Parlament verlangt Prüfung der Einführung von Steuern auf Finanzgeschäfte
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Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
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Einigung über neues Insolvenzverfahren
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Neue internationale Bilanzierungsstandards
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Gründung und Aufbau junger innovativer Unternehmen
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Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe
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Kollektivvertrag 2010 für Angestellte bei KWT-Mitgliedern
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Europäische Bürgerinitiative nimmt Gestalt an
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Änderung des BibuG (eingetragene Partnerschaft)
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Internet-Unternehmensserviceportal startet österreichweit
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Vorsitzwechsel in der Paritätischen Kommission
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Dienstleistungsrichtlinie - On-Line Portal
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EU- Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Richtlinie über Berufsqualifikationen
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Kollektivvertragliche Änderungen für WKO-Mitglieder
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Erweiterung der elektronischen Einbringungen in das Firmenbuch
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GmbH-Reform: Verringerte Gründungskosten
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Neuer E-Rechnungsstandard
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Weitere Legislativvorschläge zur Verbesserung der Finanzaufsicht in Europa
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Mehr Sicherheit im Internet
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Better Regulation - Bessere Rechtssetzung
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Erhöhung der Rechnungslegungsgrenzen
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Eurostat-Jahrbuch 2009 - Europäische Statistiken von A bis Z
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3. Änderung der FinanzOnline Erklärungs-Verordnung
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Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament
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Umsatzsteuer: Grundlegende Änderungen ab 2010
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Elektronischer Bilanztransfer jetzt auch für WKÖ-Bilanzbuchhalter
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Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes
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Unternehmensgründer brauchen professionelle Begleitung
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IASB veröffentlicht Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen
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erp-Kleinkredite auch für die Rechnungswesenberufe
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Altersgerecht arbeiten - Arbeitsfähigkeit erhalten
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E-Learning: Kurs über Mehrwertsteuer-Richtlinie kostenlos online abrufbar
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Parlamentsantrag: Arbeitnehmerveranlagung in das Berufsrecht der Bilanzbuchhalter aufnehmen
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Regierungsvorlage: Änderungen in WTBG und Abschlussprüfung
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EU- Dienstleistungsrichtlinie und Unternehmensgründunngen
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige
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Neues Tool 'Zahlen im Griff'
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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Abschlussprüfung
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Konsultationen zur mögliche Übernahme von ISA in der EU
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Constantinus-Preis für Anwendungen im Rechnungswesen vergeben
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Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert
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EU-Kommission legt Pläne zu Finanzaufsicht-Reform vor
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Europäischer Zahlungsbefehl
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Zahl der Ein-Personen-Unternehmen auf neuem Höchststand
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"Europa für Sie" - Das Portal für EU-weite Geschäftstätigkeit
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Ausbilden zahlt sich aus
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Interdisziplinäre Gesellschaften von Bilanzbuchhaltern mit Wirtschaftstreuhandberufen erlaubt
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Zahlungsverzug behindert Unternehmen
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'Tax Compliance' und die österreichische Finanzverwaltung
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Rechnungswesenreform in Deutschland
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Europäisches Zahlungsverkehrssystem (SEPA)
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Steuerreform 2009 - Details
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Arbeitsbericht der Paritätischen Kommission März 2009
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Statut der europäischen Privatgesellschaft
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Änderungen in der Lohnsteuerberechnung durch Steuerreformgesetz 2009
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EU-Kommission will Vereinfachung der Rechnungslegung für kleinste Unternehmen
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Gleichbehandlung von Rechnungen in Papier- und elektronischer Form geplant
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EU-Kommission will verbesserte Aufsicht für Rechnungslegung und Abschlußprüfung
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Neue Datenbank informiert über europäische Finanz-Bildungsprogramme
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Arbeitsbehelf 2009 der Sozialversicherung für Personalverrechner
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Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anträge zu BibuG und WTBG
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Kosten- und Zeitersparnis durch elektronische Rechnung
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Elektronische Abfrage von UID-Nummern
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Websites - Ihre Informationspflicht
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Europeana, die digitale Bibliothek Europas
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Small Business Act - Europas KMU das Leben erleichtern
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Neue Info-Blätter der WKÖ zu Steuerfragen
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Leitfaden und Kommentar zum BibuG
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Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
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Stichwort Geldwäsche
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FMA-Rundschreiben zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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SBH - Willkommen in der Wirtschaftskammer
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Interesse und Lernmotive für Rechnungswesen
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Ein-Personen-Unternehmen
Modernisierte Richtlinie über Berufsqualifikationen für mehr EU-weite Mobilität
Brüssel/Wien - 19. Dezember 2011- Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen angenommen (Richtlinie 2005/36/EG). Ziel des Vorschlags ist die Förderung der EU-weiten Mobilität von Berufstätigen mittels eines Europäischen Berufsausweises für alle interessierten Berufsgruppen, der eine leichtere und schnellere Anerkennung der Qualifikationen ermöglicht. Alle Europäer, die ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, sollen sich in Zukunft an eine zentrale Anlaufstelle wenden können. Die Einführung gemeinsamer Ausbildungsrahmen und gemeinsamer Ausbildungsprüfungen soll die Möglichkeit bieten, den Mechanismus der automatischen Anerkennung auf neue Berufe auszuweiten. In der Richtlinie wird zudem ein neuer Mechanismus eingeführt, der gewährleisten soll, dass mehr Transparenz herrscht und die Mitgliedstaaten besser begründen müssen, warum sie einige Berufe durch bestimmte Qualifikationsanforderungen reglementieren.
Kommissions-Pressemitteilung
Kommission will tiefgreifende Reform der Abschlussprüfungen
Wien/Brüssel, 30. November 2011 - Die Europäische Kommission hat Vorschläge zu einer tiefgreifenden Reform der Abschlussprüfungen verabschiedet. Dabei sollen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer eingeführt werden, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken und auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl zu sorgen. Zudem schlägt die Kommission die Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen vor, auf dem Prüfer ihren Beruf in ganz Europa frei und problemlos ausüben können, sobald sie in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Weitere Vorschläge zielen auf ein verbessertes und stärker koordiniertes Konzept für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU ab. Insgesamt sollen die Maßnahmen die Qualität der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und das Vertrauen in die geprüften Abschlüsse erhöhen.
Heftige Kritik an den Kommissions-Vorschlägen kommt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie bemängelt, dass Verbote, die über eine Konkretisierung des Selbstprüfungsverbots weit hinausgehen, nicht die Unabhängigkeit erhöhen, sondern die Prüfungsqualität belasten. Insbesondere das Verbot jeglicher Steuerberatung durch den Abschlussprüfer sei sachlich nicht gerechtfertigt, reduziere das vorhandene Know-how und würde die Gewinnung hoch qualifizierter Mitarbeiter deutlich erschweren.
Noch immer keine Vereinfachungen für kleine GmbHs
Wien, 28. November 2011 - Trotz mehrfacher Mahnung durch die OECD und konkreten Vorschlägen und Beschlüssen der EU scheitert die konkrete Umsetzung von Verinfachungen und Ekliminierung unnötiger und teurer Prozesse in Österreich an den starken Partikularinteressen einzelner Gruppe und der Unwilligkeit der Politik, Entscheidungen zu treffen.
Eklatantes Beispiel ist der dringend notwendige Abbau von 'Red Tape' für kleine GmbHs:
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die Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro. Die Umsetzung dieser Forderung scheitert bislang am Veto des BMF, das Einnahmenausfälle aus der MindestKöSt von 30 bis 35 Mio. Euro p.a. befürchtet.
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die Abschaffung der Notariatsaktspflicht, was bislang am Veto des BMJ und des Notariats scheitert,
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die Möglichkeit, eine GmbH elektronisch gründen zu können,
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die Abschaffung der Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, was auf heftigen Widerstand im Bundeskanzleramt stößt.
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die Möglichkeit, eine österreichische GmbH auch in das Ausland verlegen zu können,
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die umfangreiche Vereinfachung der Bestimmungen für Bilanzbuchhaltergesellschaften, wie von der Paritätischen Kommission seit drei Jahren immer wieder vorgeschlagen, was an der Unwilligkeit des BMWFJ liegt, endlich die längst fällige Novelle zum BibuG umzusetzen.
Starke Konzentration auf dem Markt der Wirtschaftsprüfung
Frankfurt/ Brüssel/Wien, 13. Oktober 2011 (Handelsblatt, Der Standard, KWT) - Die Konzentration auf dem Markt für Wirtschaftsprüfer ist noch höher, als die Europäische Union vermutet. Nach einer Studie der Aktionärsvereinigung Expert Corporate Governance Service (ECGS) teilen Deloitte, Ernst &Young, KPMG und PwC ("Big Four")rund 97 Prozent der lukrativsten Bilanzprüfungen unter sich auf. Die gesamte Branche kassierte 2,9 Mrd EUR für Prüfungen, 374.000 Euro für prüfungsnahe Dienstleistungen und 777.000 Euro für Beratung, beispielsweise Steuerberatung. Knapp vier Milliarden des Gesamtmarktes entfielen auf die "Big Four", nur gut 100 Millionen Euro auf den Rest.
Die EU-Kommission plant wesentliche Einschnitte in das Geschäftsfeld der Wirtschaftsprüfer - konkret geht es offenbar darum, die starke Marktstellung der "Big Four" zu brechen und zwecks objektiverer Prüfung Abhängigkeiten von Auftraggebern zu verringern. So stellt man sich vor, dass künftig große AG von zwei Prüf-Firmen in einem "joint audit" jährlich durchleuchtet werden sollen.
Erwartungsgemäß regt sich Widerstand bei den Betroffenen: Laut Aslan Milla, Berufsgruppenobmann in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, deuten die Vorschläge an, "dass nicht nur Großunternehmen erfasst werden, sondern die Regelungen auch bis in den Mittelstand hineinwirken". Dies berge die Gefahr einer extrem bürokratischen Überregulierung.
In diesem Zusammenhang lebt auch die Diskussion um die verpflichtende 'externe Rotation' (vorgeschriebener Wechsel nach drei oder fünf Jahren) der Wirtschaftsprüfer bei den prüfpflichtigen Unternehmen wieder auf. Ein Gesetzesentwurf dazu ist in Österreich vor einigen Jahren am starken Widerstand der Wirtschaftsprüfer und der großen Banken gescheitert.
On-Line Kurs - Das elektronische Verfahren zu den MwSt.-Erstattungen
Wien/Brüssel, 19. Oktober 2011 - Ein eLearning-Kurs über das elektronische Verfahren zu den MwSt.-Erstattungen steht zur Verfügung. Der Kurs kann als zip-Archiv in Englischer Sprache heruntergeladen werden.
Die Datei besteht aus:
Seit dem 1. Januar 2010 wird das bisherige Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind, durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt. Dies sorgt für eine Beschleunigung der Erstattungen an die Antragsteller.
Durch das neue Verfahren werden die Abläufe für die Unternehmen vereinfacht und der Binnenmarkt kann besser funktionieren.
Gewerbliches Nebenrecht umfaßt auch reglementierte Gewerbe
Verwaltungsgerichtshof bestätigt umfassende Berechtigungen
Wien, 9. Oktober 2011 - Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer wichtigen Frage die Entscheidung einer Unterbehörde aufgehoben und festgetellt, dass das Nebenrecht des § 32 Abs.1 der GewO, das auch für die Bilanzbuchhaltungsberufe gilt, auch bei Tätigkeiten, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten seien, zum Tragen komme.
Im Einzelnen bestätigt der VwGH die Kriterien:
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Die Leistungen in den anderen Gewerben sind als geringfüghig anzusehen,
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Die Leistungen ergänzen die eigenen Leistungen wirtschaftlich sinnvoll,
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Die herangzogne Fachkraft bzw. der Unternehmer muß bloß die entsprechende Befähigung zur Ausführung, nicht jedoch eine weitere Gewerbeberechtigung besitzen.
Wie der VwGH bereits ausgeführt hat, liegt es bei der Ausübung der Nebenrechte in der Verantwortung des Berufsberechtigten, durch die Heranziehung entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräft die in erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.
Referenz: VwGH 21.3.2011, 2009/04/0018)
Förderung für die Einstellung des ersten Mitarbeiters bei EPU
Mit 11.7.2011 traten neue Fördervoraussetzungen in Kraft. Damit soll der Kreis der Personen, die eine Förderung beziehen können und für die eine Förderung bezogen werden kann, erweitert werden.
Altersgrenze
Die Altersgrenze für den ersten förderbaren Mitarbeiter (bisher höchstens 29 Jahre) fällt ersatzlos weg. Damit kann auch ein älterer Mitarbeiter mit Lebens- und Berufserfahrung, wie ihn EPUs oft benötigen, gefördert werden.
Begriff des Ein-Personen-Unternehmens
Künftig gilt auch als EPU, wer in den letzten fünf Jahren keinen anrechenbaren Dienstnehmer beschäftigt hat.
Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von höchstens zwei Monaten (statt bisher einem Monat) bleiben unberücksichtigt.
Arbeitnehmer, die nach Ende der Lehrzeit während der Behaltezeit beim EPU beschäftigt werden, hindern den Bezug der Förderung nicht mehr.
Dauer des geförderten Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zum EPU muss mindestens zwei Monate (bisher ein Monat) dauern. Damit sollen länger dauernde, nachhaltige Arbeitsverhältnisse gefördert werden.
Förderbarer Personenkreis
Nicht förderbar sind auch künftig Eltern, Großeltern, Stief-, Adoptiveltern und Geschwister.
Übergangsbestimmung
Bisher hätten Förderungen spätestens am 30.11.2013 beginnen können und jedenfalls mit 31.12.2013 geendet. Neu ist: Förderfälle, die bis zum 31.12.2013 beginnen, werden für das beantragte Jahr noch zur Gänze gefördert, also auch über den 31.12.2013 hinaus.
Enterprise Europe Network Österreich
Wien, 30. Juli 2011 - Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kennen nicht die EU-Töpfe aus denen sie Förderungen beziehen können und nutzen nur eingeschränkt Internationalisierungsmöglichkeiten auf dem Europäischen Markt. Hier setzt das Enterprise Europe Network (EEN) an und bietet den KMU kostenlos Beratung.
EU-weit arbeiten über 4.000 Expert/-innen in regionalen Konsortien mit lokalen Partnerorganisationen für die Anliegen der KMU. In Österreich gibt es das EEN Austria, das zwölf regionale Partnerorganisationen umfasst.
Wie KMU konkret profitieren:
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Förderungen: Erstberatung auf nationaler als auch EU-Ebene. Anhand einer groben Projektbeschreibung werden die passenden Förderprogramme recherchiert.
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EU-Rechtsauskünfte: Z.B. welchen Vorschriften ein Produkt unterliegt und was bei Dienstleistungen über die Grenze beachtet werden muss.
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Binnenmarktbeschwerden: Stößt man auf Handelshürden in einem anderen Mitgliedsstaat, prüft EEN den Sachverhalt auf EU-Konformität. Bei einem Verstoß gegen EU-Recht wird eine außergerichtliche Lösung gesucht. Ist das nicht möglich, interveniert EEN direkt bei der EU-Kommission. EEN hat eine eigene Datenbank über existierende Hürden für KMU.
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Unternehmenskooperationen: Hilfe bei der Suche nach Geschäftspartnern.
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Technologietransfer: Unterstützung bei der europaweiten Vermarktung, beim Zukauf von Technologien und der Suche nach relevanten Forschungsergebnissen. Beratung zum Patentrecht und Lizenzierung von Technologien.
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7. EU-Forschungsprogramm: Beratung über spezielle Erleichterungen der Teilnahme von KMU.
Durch die Zusammenarbeit von spezialisierten und regional verankerten Partnern innerhalb des Netzwerkes wird eine hohe Servicequalität und die Nähe zu den Unternehmen garantiert.
Kontakt :: Christina Knahr: post@c112.bmwfj.gv.at
Weiterführende Informationen: http://www.enterpriseeuropenetwork.at/
Neues reglementiertes Gewerbe: Wertpapiervermittler
Wien , 25. Juli 2011 - Der Ministerrat hat den Entwurfs zum neuen Berufsbild „Wertpapiervermittler“ beschlossen. Durch diesen neuen Beruf soll der umstrittene „Finanzdienstleistungsleistungsassistent“ ersetzt werden. Kernstück ist eine verpflichtende Qualifizierung als reglementiertes Gewerbe und zusätzlich eine umfangreiche Weiterbildungsverpflichtung. Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Damit kann der Berufsstand neu und bestmöglichst qualifiziert gestartet werden. Um die Qualifizierung sicherzustellen, begrüßen wir es, dass auch alle momentan als Finanzdienstleistungsassistentinnen und –assistenten Tätige eine Befähigungsprüfung ablegen müssen, wenn sie oder er die Tätigkeit auch weiter ausüben möchte.“
Im Begutachtungsverfahren wurden von vielen Seiten – darunter auch vom Fachverband Finanzdienstleister – Anregungen zur Verbesserung des Gesetzesentwurfes eingebracht. Neu ist demnach jetzt unter anderem, dass künftige Wertpapiervermittler nicht nur für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, sondern auch für Wertpapierfirmen arbeiten können. Darüber hinaus werden auch die Registrierungspflicht und andere wesentliche Inhalte praxiskonformer geregelt.
Solidarhaftung noch offen
Noch ungeklärt und in der derzeit vorgesehenen Form problematisch ist für die Branche die geplante sogenannte „Solidarhaftung“: Demnach sollen Unternehmen zu einer solidarischen Haftung für Wertpapierdienstleister gezwungen werden, selbst wenn klar ist, dass einer der Dienstleister die fragliche Dienstleistung nicht erbracht hat.
Dies bedeutet für die Wertpapierunternehmen nicht nur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sondern erhöht auch das Prozessrisiko für Kunden und Wertpapierunternehmen. Als Vorfrage für viele Anlegerprozesse muss künftig nämlich bewiesen werden, ob der Wertpapiervermittler korrekt offengelegt hat oder nicht.
Der Fachverband hat dazu eine Alternative vorgeschlagen, welche Kunden eine Haftungssicherheit gibt, ohne die Wertpapierunternehmen in eine unkalkulierbare Solidarhaftung zu zwingen, eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für jeden der tausenden Wertpapiervermittler nach dem Vorbild der Bilanzbuchhalter. Damit entstünde jedenfalls ein höherer Haftungsfonds, als die Haftung von zwei unbeteiligten Wertpapierunternehmen erreichen kann.
Neue Berufsbilder für WKO Mitglieder
Wien, 27. Juni 2011 - Der Fachverband UBIT hat neue Berufsbilder für die Buchhaltungsberufe beschlossen:
Das Berufsbild für Bilanzbuchhalter ist abrufbar unter
http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20BBH_2011.pdf
Das Berufsbild für Buchhalter ist abrufbar unter
http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20BH_2011.pdf
Das Berufsbild für Personalverrechner ist abrufbar unter
http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20PV_2011.pdf
Das Berufsbild für Gewerbliche Buchhalter ist abrufbar unter
http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20GBH_2011.pdf
Das Berufsbild für Selbständige Buchhalter ist abrufbar unter
http://www.wko.at/ubit/bibug/Berufsbild%20SBH_2011.pdf
Die Berufsbilder wurden aufgrund des Beschlusses des Fachverbandsausschusses vom 16. Juni 2011 genehmigt.
Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien wird europäische Priorität
Brüssel/Wien, 30. Mai 2011 - In seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März 2011 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit unterstrichen, die rechtlichen Auflagen, insbesondere für KMU, auf europäischer wie nationaler Ebene zu verringern. Das Ziel der Binnenmarktpolitik besteht darin, den freien Verkehr nicht nur durch Beseitigung von Schranken, sondern auch durch Schaffung eines Regulierungsumfelds zu erleichtern, das den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt.
Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien wird in erster Linie das Ziel verfolgt, den Bürokratieaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen zu verringern, der diesen aus den Rechnungslegungsvorschriften erwächst, wenn sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben. Das mit diesem Vorschlag verbundene Einsparpotenzial beläuft sich für 1,1 Mio. Kleinunternehmen auf 1,5 Mrd. EUR jährlich und für 5,9 Mio. Kleinstunternehmen auf 5,2 Mrd. EUR jährlich. Die Einsparungen würden im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Finanzberichterstattungspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen ermöglicht. Neben dieser Vereinfachung würde die Überarbeitung der Richtlinien ebenfalls darauf abzielen, die Klarheit und EU-weite Vergleichbarkeit der Abschlüsse kleiner bis großer Unternehmen zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission, Kleinstunternehmen von den Bestimmungen der Rechnungslegungsrichtlinien auszunehmen, muss noch von Rat und Parlament angenommen werden.
Harmonisierte europäische Vorschriften, die 27 einzelstaatliche Regelungen ersetzen, bringen schon per se eine Verringerung des Verwaltungsaufwands mit sich. Zusätzlich dazu werden weitere Anstrengungen unternommen, um den durch europäische Vorschriften bedingten Verwaltungsaufwand zu verringern Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag zum Statut der europäischen Privatgesellschaft vorgelegt, über den im Rat der Europäischen Union noch immer beraten wird. Dieser müsste hierfür grünes Licht geben.
Um die Tätigkeit von KMU zu erleichtern, hat die Kommission den „Small Business Act” erlassen. Dieser führt den Grundsatz des „Think Small First“ in alle Bereiche der EU-Politik ein und sieht eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Binnenmarkt stärken sollen.
Um grenzübergreifende Geschäfte im Binnenmarkt zu erleichtern, muss ein fakultatives Instrument für das europäische Vertragsrecht eingeführt werden. Auch eine Verordnung zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs sollte angestrebt werden. Dies würde die bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, die sich in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit wünschen, weiter vereinfachen.
Die in der Wirtschaftskammer Österreich vertretenden selbständigen Buchhaltungsberufe begrüßen zwar die Grundausrichtung der Binnenmarktakte, bezweifeln aber deren Durchsetzungskraft: Ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die gesteckten Ziele zu erreichen, ist mehr als fraglich. Überaus kritisch zu bewerten ist die Schwerpunktsetzung im Bereich Dienstleistungen: „In Anbetracht der mangelhaften Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der darin vorgesehenen ‚one stop shops‘ muss die Verwirklichung der unternehmensrelevanten Garantien oberste Priorität genießen." stellte dazu Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl fest.
Neue Regeln zum Schutz von geistigem Eigentum
Brüssel , 24. Mai 2011 - Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zum Binnenmarkt für geistiges Eigentum sowie einen Vorschlag für eine Regelung, dem Harmonisierungsamt im Binnenmarkt bestimmte Aufgaben betreffend den Schutz des geistigen Eigentums zu übertragen, vorgelegt. Durch die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre sieht die Kommission Handlungsbedarf bei den Regelungen zum geistigen Eigentum gegeben. Die Mitteilung betrifft u.a. Patente, Marken und Herkunftsangaben und soll eine Strategie vorgeben, wie geistige Eigentumsrechte zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer auf Wissen basierenden Wirtschaft beitragen können. Die neuen Regelungen sollen den richtigen Ausgleich zwischen der Förderung von Kreativität und Innovation mittels des Schutzes von geistigem Eigentum sowie einem möglichst breiten Zugang zu in diesen Bereich fallenden Dienstleistungen und Waren bieten.
Lehrberufspaket 2011 - Neuer Lehrberuf Steuerassistent
Wien, 8. M;ai 2011 - Mit 1. Juni 2011 treten die Verordnungen des Lehrberufspakets 2011 mit neun neuen bzw. novellierten Lehrberufen (davon zwei Modullehrberufe) in Kraft. Die Vorschriften gelten für alle ab diesem Datum neu beginnenden Lehrverhältnisse.
Übersicht zum Lehrberufspaket 2011:
Einrichtung folgender 2 Modullehrberufe:
Einrichtung des neuen Lehrberufs:
Modernisierung (teilweise Neustrukturierung) von 6 Lehrberufen:
Die Lehrlinge können (vorwiegend) in Wirtschaftstreuhand-Kanzleien und in Finanzämtern ausgebildet werden. Der Lehrberuf schließt damit eine Ausbildungslücke in diesem Bereich und trägt zur Durchlässigkeit zwischen öffentlichem und privatem Bereich bei.
Facebook, Twitter und Co. auch für den Bilanzbuchhalter und seine Klienten ?
Wien, 5. Mai 2011 - Nicht erst seit kurzem ist Social Media ein vieldiskutiertes Thema. Facebook, Twitter und Co sind in aller Munde, und damit wird es auch für zahlreiche Firmen zunehmend wichtiger, sich erfolgreich in diesen Plattformen zu präsentieren und zu verkaufen. Angesichts von 2.250.000 Facebook-Accounts und 37.000 Twitternutzern aktuell in Österreich wird klar, dass über kurz oder lang kein Unternehmer mehr an Social Media vorbeikommt.
Viele heimische Betriebe sind bereits auf diesen Zug aufgesprungen, was eine kürzlich durchgeführte Erhebung der Wirtschaftskammer Österreich bestätigt. Demnach gaben 48 Prozent der Betriebe (Geschäftsführer, Selbstständige und IT-Verantwortliche) an, soziale Medien bereits zu nutzen - im Vorjahr waren dies erst 39 Prozent. Unangefochtener Spitzenreiter der Social Media-Plattformen ist Facebook: 77 Prozent der Unternehmer sind in dieser Community präsent. 56 Prozent der Unternehmer nutzen Xing, 24 Prozent setzen auf Twitter.
Bei der Nutzung der sozialen Netzwerke zeigen sich die heimischen Unternehmer sehr aktiv: zwei Drittel veröffentlichen zumindest wöchentlich Neuigkeiten, täglich tun dies sogar 18 Prozent.
Bei aller Euphorie und großem Einsatz fehlen den im Social Web aktiven Unternehmern jedoch großteils handfeste Ziele. So sehen 41 Prozent der befragten Unternehmer den Nutzen ihres Engagements für ihr Geschäft nicht konkret, immerhin 36 Prozent sehen positive Effekte, wobei hier besonders die Neukunden- und Neugeschäftsanbahnung hervorgehoben werden. Lediglich ein Viertel der Unternehmer, die bereits in sozialen Medien aktiv sind, verfolgt strategische Ziele bei der Nutzung dieser Plattformen. Auf die Frage nach den Zielsetzungen wurde die Imagepflege als wichtigster Punkt genannt, gefolgt von Neukundengewinnung und Kundenbindung.
Nicht nur im Bereich der Zielsetzung herrscht Orientierungslosigkeit, auch bestimmte Richtlinien für die geschäftliche Nutzung sind Mangelware. Zwei Drittel der Unternehmen, die Social Media nutzen, gaben an, keinerlei Guidelines entwickelt zu haben. Alleine 22 Prozent können Richtlinien vorweisen, weitere 11 Prozent planen deren Einführung. Anhand dieser Zahlen erkennt man die Unsicherheit vieler Unternehmer in Bezug auf die Nutzung dieser Plattformen – das liegt zum großen Teil daran, dass sie sich in Social Media stürzen, ohne vorher eine Strategie entwickelt zu haben. Im besten Fall wird diese lange durchdacht und individuell geplant. Unternehmer, die in Social Media einsteigen wollen, sollten sich zunächst überlegen, welche Ziele sie mit der Nutzung sozialer Netzwerke verfolgen und erst danach ihre Mitarbeiter schrittweise in diese Aktivitäten einbeziehen. Die Entwicklung von eigenen Social Media-Guidelines für das Unternehmen ist ein wichtiger Schritt dazu.
Das E-Center der Wirtschaftskammer Österreich hat ein kostenloses Online-Beratungssystem entwickelt. Nach wenigen Klicks erhalten Sie ein kurzes und prägnantes Informationsblatt mit praktischen Tipps rund um den Umgang mit Social Media im Unternehmen.
Links
Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Wien/Brüssel 27. April 2011 - Die neue Richtlinie [783 KB] wird spätestens am 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Bestimmungen der neuen Richtlinie umfassen unter anderem
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Harmonisierung der Zahlungsfristen zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen. Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen zugunsten öffentlicher Stellen sind innerhalb von 30, oder in Ausnahmefällen, von 60 Tagen zu zahlen.
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Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr: Unternehmen werden ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zahlen müssen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart und dies nicht unfair ist.
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Unternehmen sind automatisch berechtiget, Zinsen für Zahlungsverzug zu fordern und werden zudem einen pauschalen Betrag von €40 als Entschädigung für Beitreibungskosten erhalten. Eine Erstattung aller zusätzlichen angemessenen Beitreibungskosten können eingefordert werden.
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Der gesetzliche Zinssatz für den Zahlungsverzug wird auf mindestens 8 Prozentsatzpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank erhöht werden. Öffentlichen Stellen ist es nicht erlaubt, einen niedrigeren Zinssatz für Zahlungsverzug festzulegen.
Die Mitgliedstaaten können weiterhin Vorschriften beibehalten order erlassen, die für den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung der neuen Richtlinie notwendigen Maßnahmen.
Die neue Richtlinie ersetzt 2000/35/EG.
WIFO zur Arbeitsmarktöffnung: Kein großer Ansturm zu erwarten
Zuwanderer sind gut gebildet und weisen gute Deutschkenntnisse auf
Wien, 26. April 2011 (WKÖ Sozialpolitik) -In wenigen Tagen wird der Arbeitsmarkt für neue EU-Bürger geöffnet. Mit Ausnahme von Rumänen und Bulgaren dürfen ab 1.5.2011 neue EU-Bürger wie Österreicher beschäftigt werden, sie benötigen keine Beschäftigungsbewilligung mehr. Sämtliche Studien belegen, dass mit keinem großen Ansturm auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu rechnen ist. Die WIFO-Studie „AFLA – Arbeitskräftemobilität und Fachkräftebedarf nach der Liberalisierung des österreichischen Arbeitsmarktes“ analysiert die wirtschaftliche Entwicklung der Nachbarländer und die Migrations- und Pendelpotenziale nach dem 1.5.2011.
Wirtschaftlicher Aufholprozess mit regionalen Unterschieden
Die neuen EU-Mitgliedsstaaten haben gegenüber Österreich wirtschaftlich aufgeholt, die Einkommen haben sich angenähert. Die an Österreich angrenzenden Regionen entwickelten sich allerdings unterschiedlich: So war das Wachstum in den unmittelbaren Grenzregionen der Slowakei (Bratislava, Westslowakei) und Tschechiens (Südosten und Südwesten) höher als in den österreichischen Grenzregionen, was zu einer Konvergenz bei Prokopfeinkommen und Arbeitslosigkeit führte. Hingegen entwickelte sich die ungarische Grenzregion Westtransdanubien deutlich langsamer.
Die Hauptstadtregionen haben Österreich sogar schon überholt: So weist Prag mit € 42.
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