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Aktuelles

 

In diesem Ordner finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Einigung über neues Insolvenzverfahren
  • Neue internationale Bilanzierungsstandards
  • Gründung und Aufbau junger innovativer Unternehmen
  • Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe
  • Kollektivvertrag 2010 für Angestellte bei KWT-Mitgliedern
  • Europäische Bürgerinitiative nimmt Gestalt an
  • Änderung des BibuG (eingetragene Partnerschaft)
  • Internet-Unternehmensserviceportal startet österreichweit
  • Vorsitzwechsel in der Paritätischen Kommission
  • Dienstleistungsrichtlinie - On-Line Portal
  • EU- Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Richtlinie über Berufsqualifikationen
  • Wahlen 2010 in den Interessenvertretungen
  • Kollektivvertragliche Änderungen für WKO-Mitglieder
  • Erweiterung der elektronischen Einbringungen in das Firmenbuch
  • GmbH-Reform: Verringerte Gründungskosten
  • Neuer E-Rechnungsstandard
  • Weitere Legislativvorschläge zur Verbesserung der Finanzaufsicht in Europa
  • Mehr Sicherheit im Internet
  • Better Regulation - Bessere Rechtssetzung
  • Erhöhung der Rechnungslegungsgrenzen geplant
  • Eurostat-Jahrbuch 2009 - Europäische Statistiken von A bis Z
  • 3. Änderung der FinanzOnline Erklärungs-Verordnung
  • Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • Umsatzsteuer: Grundlegende Änderungen ab 2010
  • Elektronischer Bilanztransfer jetzt auch für WKÖ-Bilanzbuchhalter
  • Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes
  • Unternehmensgründer brauchen professionelle Begleitung
  • IASB veröffentlicht Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen 
  • erp-Kleinkredite auch für die Rechnungswesenberufe
  • Altersgerecht arbeiten - Arbeitsfähigkeit erhalten
  • E-Learning: Kurs über Mehrwertsteuer-Richtlinie kostenlos online abrufbar
  • Parlamentsantrag: Arbeitnehmerveranlagung in das Berufsrecht der Bilanzbuchhalter aufnehmen
  • Regierungsvorlage: Änderungen in WTBG und Abschlussprüfung
  • EU- Dienstleistungsrichtlinie und Unternehmensgründunngen
  • Arbeitslosenversicherung für Selbständige
  • Neues Tool 'Zahlen im Griff'
  • EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Abschlussprüfung
  • Konsultationen zur mögliche Übernahme von ISA in der EU
  • Constantinus-Preis für Anwendungen im Rechnungswesen vergeben
  • Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert
  • EU-Kommission legt Pläne zu Finanzaufsicht-Reform vor
  • Europäischer Zahlungsbefehl
  • Zahl der Ein-Personen-Unternehmen auf neuem Höchststand
  • "Europa für Sie" - Das Portal für EU-weite Geschäftstätigkeit
  • Ausbilden zahlt sich aus
  • Interdisziplinäre Gesellschaften von Bilanzbuchhaltern mit Wirtschaftstreuhandberufen erlaubt
  • Zahlungsverzug behindert Unternehmen
  • 'Tax Compliance' und die österreichische Finanzverwaltung
  • Rechnungswesenreform in Deutschland
  • Europäisches Zahlungsverkehrssystem  (SEPA)
  • Steuerreform 2009 - Details
  • Arbeitsbericht der Paritätischen Kommission März 2009
  • Statut der europäischen Privatgesellschaft
  • Änderungen in der Lohnsteuerberechnung durch Steuerreformgesetz 2009
  • EU-Kommission will Vereinfachung der Rechnungslegung für kleinste Unternehmen
  • Nächste Wirtschaftskammer-Wahl:  27. 2. bis 2. 3. 2010
  • Gleichbehandlung von Rechnungen in Papier- und elektronischer Form geplant
  • EU-Kommission will verbesserte Aufsicht für Rechnungslegung und Abschlußprüfung
  • Neue Datenbank informiert über europäische Finanz-Bildungsprogramme
  • Arbeitsbehelf 2009 der Sozialversicherung für Personalverrechner
  • Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anträge zu BibuG und WTBG
  • Kosten- und Zeitersparnis durch elektronische Rechnung
  • Elektronische Abfrage von UID-Nummern
  • Websites - Ihre Informationspflicht
  • Europeana, die digitale Bibliothek Europas
  • Small Business Act - Europas KMU das Leben erleichtern
  • Neue Info-Blätter der WKÖ zu Steuerfragen
  • Leitfaden und Kommentar zum BibuG
  • Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
  • Stichwort Geldwäsche
  • FMA-Rundschreiben zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • SBH - Willkommen in der Wirtschaftskammer
  • Interesse und Lernmotive für Rechnungswesen
  • Ein-Personen-Unternehmen

Subventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen 

Wien,  6. März 2009 - Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sieht auch im Jahr 2010 die Möglichkeit vor, Projekte, welche auf eine nachhaltige  Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU abzielen, durch Subventionen finanziell zu unterstützen. Neben der geforderten Nachhaltigkeit ist auch der Innovationsgehalt eines Projektes für die Förderungsentscheidung von hoher Relevanz, weshalb der Fortführung von bereits in der Vergangenheit vom BMWFJ geförderten Projektideen aus Sicht des Wirtschaftsministeriums naturgemäß keine prioritäre Bedeutung zukommen kann.

Entsprechende Projekte können prinzipiell auch durch ausschließlich nationale Mittel ausfinanziert werden; der Schwerpunkt der Subventionstätigkeit des BMWFJ auf diesem Gebiet liegt aber deutlich bei Projekten, welche eine zusätzliche EU-Förderungskomponente aufweisen. In diesem Zusammenhang kommen Vorhaben insbesondere in folgenden Programmen für eine Förderung in Frage:

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

  • Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen
  • LEADER-Projekte

Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE)

  • Projekte, welche dem Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit - ETZ" (früher INTERREG) entsprechen

Um den Einsatz der Förderungsmittel noch effizienter zu gestalten, kommt mit Jahresbeginn 2010 ein neues Beurteilungsverfahren zum Einsatz. Projektideen können zwar weiterhin ganzjährig vorgelegt werden, aber zu zwei Stichtagen werden alle bis dahin eingelangten Vorhaben bezüglich ihres Innovationsgehalts einer ex ante - Analyse unterzogen. Die am besten beurteilten Projekte werden nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Subventionsmitteln ein Angebot zum Abschluss eines Förderungsvertrags erhalten; ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Als Stichtage (Datum des Poststempels) für das Jahr 2010 wurden der 5. März 2010 und der 5. August 2010 festgesetzt. Es wird empfohlen, das Förderungsansuchen mittels eingeschriebener Briefsendung an folgende Adresse zu übermitteln: 

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,
Abteilung I/6,
Stubenring 1, 1011 Wien 

Das BMWFJ wird im Regelfall bemüht sein, seine Entscheidung über eine eingereichte Projektidee jeweils binnen 30 Tagen nach dem relevanten Stichtag zur Kenntnis zu bringen.

Das für die Einreichung eines Förderungsansuchens erforderliche Formular kann unter post@i6.bmwfj.gv.at angefordert werden.

Einigung  über neues Insolvenzverfahren

Wien, 2. März 2010 - Nachdem über den ursprünglichen Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz keine Einigung erzielt wurde, hat sich die Regierung jetzt auf einen Text mit einigen Modifikationen festgelegt. Ziel bleibt, die Substanz der Unternehmen und möglichst viele Jobs zu erhalten, um damit die Basis für den Aufschwung zu legen. Die Unternehmensfortführung soll erleichtert und das Insolvenzverfahren für den betroffenen Unternehmer einfacher und übersichtlicher werden. Die Sanierungschancen für Unternehmen werden gesteigert. Konkursverschleppungen und Konkursabweisungen mangels Masse sollen zurückgedrängt werden.

Kernpunkt der Reform ist der neu geschaffene Sanierungsplan, der den Zwangsausgleich ersetzt. Zwar hat schon das aktuelle Konkursverfahren Unternehmen gute Chancen für eine Sanierung geboten, allerdings endeten im Jahr 2008 34 Prozent aller Konkursverfahren mit einem Zwangsausgleich. Demgegenüber stand eine sehr geringe Anzahl von Ausgleichsverfahren, die 2008 nur 1,3 Prozent der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren ausgemacht haben.

Der Sanierungsplan verfügt über die folgenden Kernelemente:

Zur Annahme des Sanierungsplans reicht es aus, dass (neben der weiter erforderlichen Kopfmehrheit) die zustimmenden Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen auf sich vereinen. Die entsprechende Kapitalquote sinkt also von derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent ab. "Ein konkreter Vorteil dieser Lösung ist, dass Großgläubiger mit einer Sperrminorität von 25 Prozent nicht mehr alleine eine Sanierung verhindern können", erläuterte BM Mitterlehner. Sobald der Sanierungsplan zur Gänze erfüllt ist, kann die Löschung des Verfahrens aus der Insolvenzdatei und aus dem Firmenbuch beschleunigt werden, damit der Unternehmer im Geschäftsverkehr nicht mehr durch Bekanntmachung eines früheren Insolvenzverfahrens behindert ist.

Derzeit zögern viele Unternehmer wegen der mit dem Konkursverfahren verbundenen Stigmatisierung und Entmachtung, rechtzeitig einen Konkursantrag einzubringen. Um solchen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, werden die Verfahrensregeln generell vereinheitlicht. Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren wird ein Insolvenz-verfahren geschaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist.

Der Schuldner kann künftig bereits zugleich mit dem Insolvenzantrag oder danach bis zur Insolvenzaufhebung den Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans stellen. Sofern der Schuldner bei der Verfahrenseröffnung im Sanierungsplan eine Quote von mindestens 30 Prozent (bisher 40 Prozent) anbietet, soll ihm die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Wenn das Unternehmen nur eine Mindestquote von 20 Prozent erfüllen kann, wird trotzdem das Sanierungsverfahren eingeleitet, jedoch mit Fremdverwaltung. 

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz wird auch Änderungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes nach sich ziehen. Die Paritätische Kommission hat sich bereits im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen die bisherige Sperrfrist von 10 Jahren nach Insolvenz für die Aufnahme eines selbständigen Bilanzbuchhaltungsberufes im Sinne der geänderten Rahmenbestimmungen analog zu den Veröffentlichungsfristen in Ediktdatei und Firmenbuch zu verkürzen.

Neue internationale Bilanzierungsstandards

Frankfurt/Wien - 24. Februuar 2010 -  Die internationalen Regeln für die Rechnungslegung, die alle börsennotierten Unternehmen anwenden müssen, stehen vor der größten Umwälzung seit ihrer Einführung 2005.

Es handelt es sich dabei nicht nur um eine Reform, sondern gleich um zwölf neue Bilanzierungssstandards, die in nur 18 Monaten umgesetzt werden sollen.

Im Kern geht es um die neuen "International Financial Reporting Standards" (IFRS), die der internationale Bilanzrat (IASB) bis Mitte 2011 auf den Weg gebracht haben will. Die neuen Spielregeln sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Bilanzen sorgen, die Investoren sollen künftig - dank eines neuen Standards - auf einen Blick erfahren, ob ein Industrieunternehmen mit seinen Finanzgeschäften mehr verdient als mit dem Absatz seiner Produkte.

Aktionäre und Analysten müssen sich auch darauf einstellen, dass sich durch die neuen Standards wichtige Kennzahlen ändern werden, die auf Umsatzgrößen basieren. Dazu gehören etwa der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) und der Gewinn pro Aktie (EPS). Grund dafür ist, dass Unternehmen künftig sämtliche Leasingverträge im Jahresabschluss erfassen müssen. Obendrein müssen beim neuen Standard zur Umsatzrealisierung Garantien fortan nicht mehr durch die Bildung von Rückstellungen, sondern durch die Abgrenzung von Umsatzerlösen ausgegeben werden.

Bilanziert wird etwa künftig, was das Wertpapierportfolio am Bilanzstichtag wert ist und nicht mehr der Wert bei Kauf der Papiere. Vorrang hat also der Zeitwert. Und für einen Schadensersatzprozess, etwa in den USA, müssen künftig verschiedene Szenarien aufgestellt werden. Selbst wenn danach die Wahrscheinlichkeit, den Prozess zu verlieren, nur fünf Prozent betrage, wird eine Rückstellung fällig., Bisher muss sie nur dann gebildet werden, wenn das Verlustrisiko vor Gericht mehr als 50 Prozent beträgt.


Einige der zwölf Projekte sind inhaltlich stark umstritten. Der Grund sind die unterschiedlichen Bilanzkulturen in den USA und Kontinentaleuropa. die nicht nur der Atlantik trennt: In Übersee will jede Brancheihren eigenen, individuellen Standard, während sich Europa ein branchenunabhängiges Regelwerk wünscht.


Quelle: Financial Times Deutschland

Gründung und Aufbau junger innovativer Unternehmen

Richtlinien und Programmdokument zur Förderung von Gründung und Aufbau junger innovativer technologieorientierter Unternehmen (JITU-Richtlinie).

Wien, 18. Februar 2010 - Das Programm zur Förderung von Gründungen und Aufbau junger innovativer technologieorientierter Unternehmen zielt mit seiner Differenzierung in drei Module ((PreSeed, Seed und Management auf Zeit) auf die unterschiedlichen Phasen im Vor- und Gründungsprozess und auf den Beratungs- und Unterstützungsbedarf zur Bewältigung typischer Problemanlagen im Entwicklungsverlauf junger Unternehmen. Das Programmdokument beschreibt die jeweiligen Zielsetzungen und Förderschwerpunkte der drei Module.

Anfragen und Förderanträge können laufend bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH eingebracht werden.

Kontakt : Sabine Matzinger: post@c111.bmwfj.gv.at

Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe

Wien, 8. Februar 2010 - Das Standardwerk für die Lehrlingsausbildung in Österreichs Betrieben wurde einem Relaunch unterzogen und bietet umfassende Rechts- und Serviceinformationen

Inhalt

  1. Ausbildungsablauf
  2. Erstmaliges Ausbilden von Lehrling
  3. Suche nach Lehrlingen
  4. Berufspraktische Tage (Schnupperlehre)
  5. Tipps zur Lehrlingsauswahl
  6. Ausländerbeschäftigung
  7. Der erste Lehrtag
  8. Probezeit
  9. Rechte und Pflichten
  10. Beschäftigung Jugendlicher
  11. Aushangpflichtige Gesetze
  12. Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages
  13. Lehrabschluss
  14. Lehrabschlussprüfung (LAP)
  15. Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung
  16. Integrative Berufsausbildung
  17. Modularisierung
  18. Internationale Ausbildungsprogramme
  19. Lehrling und Sozialversicherung
  20. Förderungen

Service- und Formularteil

  1. Rekrutierung
  2. Bewerbungsverfahren
  3. Ausbildung
  4. Gesetzliche Vorschriften

Eine gedruckte Version der Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe ist in allen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern erhältlich bzw. als Online-Version unter www.ausbilder.at/ausbildungsmappe/ zu finden.

Kollektivvertrag 2010 für Angestellte bei KWT-Mitgliedern

Wien, 1. Februar 2010 - Zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der zuständigen Gewerkschaft wurde mit Gültigkeit 1. Jänner 2010 ein neuer Kollektivvertrag geschlossen. Dieser ist auf der Homepage der KWT (www.kwt.or.at) unter dem Stichwort 'Kollektivvertrag' abrufbar. 

Europäische Bürgerinitiative nimmt Gestalt an

Wien, 29. Jänner 2010 – Die im Reformvertrag von Lissabon verankerte Europäische Bürgerinitiative nimmt langsam Gestalt an. In Hinkunft verfügen EU-Bürgerinnen und -Bürger erstmals über ein EU-weites Instrument der direkten Demokratie. Mittels einer EU-Bürgerinitiative, die von einer Million Unterschriften aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsländern unterstützt werden muss, besteht die Möglichkeit, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Ziel ist es, damit der europäischen Demokratie eine neue Dimension zu verleihen und unter anderem die öffentliche Debatte über europäische Themen zu beleben. Die Bürgerinitiative soll zu einer besseren Einbindung der BürgerInnen und der organisierten Zivilgesellschaft in die Gestaltung der EU-Politik beitragen.

Da der Reformvertrag nur die Grundsätze für die genannte Bürgerinitiative festlegt, müssen das konkrete Verfahren und die Bedingungen vom EU-Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission in einer eigenen Verordnung festgelegt werden. In einem eigens dafür erstellten Grünbuch hat nun die EU-Kommission Vorschläge zur genaueren Durchführung ausgearbeitet und im Interesse einer koordinierten Vorgangsweise die EU-Mitgliedstaaten gebeten, dazu Stellung zu nehmen.

Die Mitglieder des EU-Unterausschusses des Nationalrateshaben in diesem Zusammenhang heute einstimmig eine Stellungnahme beschlossen.

Darin vertreten sie die Auffassung, dass die UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative aus mindestens sechs Mitgliedstaaten kommen sollten. Damit wäre das geforderte Kriterium der "erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" erfüllt, andererseits könnte man damit einen allzu hohen Schwellenwert vermeiden, heißt es in dem Papier. Die Abgeordneten machen in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass das Anliegen einer Bürgerinitiative nicht notwendigerweise ein flächendeckendes Unionsanliegen betreffen muss. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, dass die Mindestzahl von Unterschriften aus jedem der beteiligten Mitgliedstaaten mit 0,2 % der Wahlberechtigten des betreffenden Landes festgelegt werden sollte. Das Mindestalter für die Beteiligung an einer Europäischen Bürgerinitiative wäre laut Stellungnahme der Ausschussmitglieder an das jeweilige Wahlalter des Mitgliedstaats zu koppeln.
 
Die Stellungnahme wird nun durch die Präsidentin des Nationalrats an die zuständigen Institutionen der EU weitergeleitet.

Änderung des BibuG (eingetragene Partnerschaft)

Wien, 10. Jänner 2010 - Im Zuge des gesetzes über die eingetragene Partnerschaft wurden eine Reihe von Bundesgesetzen, darunter auch das BibuG adaptiert. Der neue Gesetzestext lautet:

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz, BGBl. I Nr. 161/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I  Nr. 11/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 59 Abs. 1 Z 2 lautet:

         „2. Ehegatten, Kinder und eingetragene Partner von an der Gesellschaft beteiligten Berufsberechtigten,“

2. § 97 lautet:

„§ 97. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) § 59 Abs. 1 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

Internet-Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at startet österreichweit

Wien, 7. Jänner 2010 - Das Unternehmensserviceportal wird vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des Finanzministers eingerichtet und betrieben und kann unter www.usp.gv.at aufgerufen werden. Der Inhalt des Portals wird redaktionell von der Wiener Zeitung betreut, das Unternehmensregister von der Statistik Austria bereitgestellt. Alle Bundesministerien sowie Länder, die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung unterstützen dieses Vorhaben. Ziel ist ein zentraler One-Stop-Shop als elektronischer Zugang zu Behörden

Roadmap

- Mit 1. Jänner 2010: Informationsportal mit Basisinformationen

- Im Laufe des Jahres 2010 wird das Informationsangebot deutlich erweitert; Inhalte werden behördenübergreifend als Unternehmenssituationen aufbereitet

- Mit 1. Jänner 2011: Transaktionsportal mit Single-Sign-On, dh. Anwendungen wie FinanzOnline, ELDA-Online, Statistik etc. werden über das Unternehmensserviceportal zugänglich sein - einmal anmelden,viele Anwendungen nutzen

- Mit 1. Jänner 2013 sollen auch Verfahren von Ländern und Gemeinden zugänglich sein, es wird eine elektronische Schnittstelle eingerichtet, Doppel- & Mehrfachmeldungen entfallen

Bis 2013 soll das USP vollständig aktiv sein und viele behördliche Wege sollten für Unternehmen deutlich einfacher als bisher erledigt werden.


Informationen im Zusammenhang mit den Rechnungswesenberufen können vorerst noch nicht abgerufen werden. Der Paritätischen Kommission ist auch kein diesbezüglich verbindlicher Zeitplan bekannt.

Vorsitzwechsel in der Paritätischen Kmmission

Wien, 30. Dezember 2009 - Entsprechend der Regelung im BibuG übernimmt ein Vertreter der KWT, Herr Mag. Michael F. Effenberg (bereits Vorsitzender im Jahr 2008) vom Vertreter der  KWÖ, Herrn Dr. Friedrich Bock (Vorsitzender 2007 und 2009) den Vorsitz der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe für das Jahr 2010.

Dienstleistungsrichtlinie - Neue Portale

Wien, 29. Dezember 2009 - Heute endet die Umsetzungsfrist für die Dienstleistungsrichtlinie auf EU-Ebene. Das EU-Portal der einheitlichen Ansprechpartner ec.europa.eu/eu-go wird in den nächsten Tagen online gehen, in Österreich ist ab heute die Plattform www.eap.gv.at erreichbar. Ein in Österreich entwickelter, elektronischer Assistent steht am 1.1.2010 zur Verfügung. Alle Informationen stehen auch in www.help.gv.at bereit.

Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Länder zur Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hindernisse. Eine Niederlassung im Dienstleistungssektor oder die grenzüberschreitende  Erbringung von Dienstleistungen sind ab sofort online möglich.

Reduzierte Bürokratie, einfachere Verfahren - ein hehres Ziel

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind
Hauptantriebskraft für Wachstum sowie Beschäftigung. Bei der Expansion in andere Märkte gab es jedoch oft Schwierigkeiten, die notwendigen Informationen über formale Anforderungen zu bekommen. Langwierige und komplizierte Verfahren bei vielen unterschiedlichen Behörden waren notwendig. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sollte  die Bürokratie redutieren, schnellere Verfahren gewährleisten und damit einen leichteren Marktzugang, vor allem auch für kleinere Unternehmen, ermöglichen.


Bei der Geschäftsgründung oder -expansion sollte jetzt nicht mehr eine Vielzahl von Behörden - Ministerien, örtliche Behörden, Berufsverbände und andere Stellen - teils auf unterschiedlichen Ebenen (national, regional und kommunal) kontaktiert werden. In jedem
EU-Land können diese Informationen jetzt auf elektronischem und damit vereinfachtem Weg eingeholt werden.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben ab sofort über das Internet zugängliche Portale mit elektronischen Behördendiensten anzubieten, müssen klare und umfassende Informationen über die Verfahren und konkreten Anforderungen zur Verfügung stellen und die erforderlichen Verfahren (wie z. B. Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen, Erfüllung von Meldepflichten etc.) online durchführen. Alle Unternehmen können
bei dem jeweiligen "einheitlichen Ansprechpartner" alle angeforderten Informationen und Dokumente auch elektronisch einreichen und erhalten auf dem gleichen Weg eine Antwort.

Online-Assistent in Österreich

Dafür wurde ein Online-Assistenten entwickelt. Dienstleistungswerber werden mit Hilfe eines Frage-/Antwortsystems zu den relevanten Berufsinformationen und Behördenverfahren geführt. Derzeit enthält der Assistent Beschreibungen zu 19 ausgewählten Berufen und den zugehörigen Behördenwegen auf Bundesebene. Ein bedarfsorientierter Ausbau, eine stärkere Vernetzung mit den Landes- und Gemeindeangeboten sowie eine mehrsprachige Version sind für 2010 geplant.

Den Assistenten finden Sie ab 1.1.2010 am österreichischen Portal zur
Dienstleistungsrichtlinie (www.eap.gv.at).

Die Paritätische Kommission bedauert in diesem Zusammenhang, dass es nicht gelungen ist, in Österreich wie in anderen Ländern tatsächlich einen 'einheitlichen Ansprechparrtner' zu definieren, sondern dass es in jedem Bundesland einen solchen gibt und dass das dazugehörige Dienstleistungsgesetz im Parlament bisher blockiert wurde.


EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Richtlinie über Berufsqualifikationen

Brüssel, 9. Dezember 2009 - Die Europäische Kommission hat eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Richtlinie über Berufsqualifikationen in nationales Recht in den Mitgliedstaaten sowie einen Leitfaden für Benutzer veröffentlicht. Die Richtlinie über Berufsqualifikationen von 2005 erleichtert die Freizügigkeit der Bürger, die sich als Selbstständige bzw. Arbeitnehmer niederlassen oder vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat tätig sein wollen. Die Richtlinie umfasst über 800 reglementierte Berufe, die in einem Mitgliedstaat nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt werden können und hätte bis 20. Oktober 2007 von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. Fünf Mitgliedstaaten – Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland und Luxemburg – haben dies noch nicht vollständig getan. (Für die Bilanzbuchhaltungsberufe wurde die Richtlinie in der BibuG Novelle 2008 umgesetzt).

Aus der von der Kommission veröffentlichten Übersicht lässt sich genau entnehmen, wie die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Die Kommission hat außerdem einen Leitfaden für Benutzer veröffentlicht, in dem 66 Fragen und Antworten für eine bessere Anwendung der Richtlinie enthalten sind, die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind, mit der Berufstätige bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert werden können.

Kommissions-Pressemitteilung

Wahlen 2010 in den Interessenvertretungen

Wien, 1. Dezember 2009 - Die gesetzlichen Interessensvertretungen der Rechnungswesenberufe, die Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband UBIT) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bestimmen durch demokratische Wahlen ihrer Mitglieder die Zusammensetzung der Gremien für die nächsten fünf Jahre. Berufsberechtigte Bilanzbuchhalter/innen, Personalverrechner/innen, Buchhalter/innen, Selbständige Buchhalter/innen und Gewerbliche Buchhalter/innen sind eingeladen, ihr Mitbestimmungsrecht über den künftigen Kurs der Interessenvertretung wahrzunehmen.

Die Wahlen finden statt:

  • Für die Wirtschaftskammern vom 27. 2. - 2 .3. (unterschiedlich nach Bundesland !)
  • Für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 16.3. 2010

Auskunft über Wahlberechtigungen, Orte und Zeit usw. erteilen die Interessenvertretungen.

Weitere Informationen finden Sie

Kollektivvertragliche Änderungen für WKO-Mitglieder

Wien, 25. November 2009 - Die Verhandlungen über den für die Berufsgruppen Unternehmensberatung und Buchhaltung maßgeblichen Kollektivvertrag ergaben eine Erhöhung der monatlichen Mindestgehälter zwischen 1 und 1,5 % ab 1. Jänner 2010.

Betroffen sind Mitarbeiter von

  • Bilanzbuchhaltern (WKO-Mitglied)
  • Selbständigen Buchhaltern (WKO-Mitglied)
  • Personalverrechnern
  • Buchhaltern
  • Gewerblichen Buchhaltern

Zur Gehaltstabelle.

Erweiterung der elektronischen Einbringungen ins Firmenbuch

Wien, 10. November 2009 - Ab November 2009 ermöglicht das Bundesministerium für Justiz die elektronische Einbringung einer großen Zahl von Firmenbucheingaben.

Durch dieses Serviceangebot wird Unternehmern die elektronische Übermittlung vereinfachter Anmeldungen im Firmenbuchverfahren - die nicht der beglaubigten Form bedürfen und daher vom Unternehmen selbst eingebracht werden können - ermöglicht. In Zukunft können unter anderem Änderungen der Geschäftsanschrift, des Unternehmensgegenstandes, der persönlichen Daten einer natürlichen Person oder einer inländischen/ausländischen juristischen Person eingebracht werden. Weiters die Eintragung oder Löschung der Gesellschafter einer GmbH, der Stammeinlage oder auch die Eintragung oder Löschung eines Aufsichtsrats.

Für vereinfachte Anmeldungen nach dem Firmenbuchgesetz steht auf der Website des Ministeriums (www.justiz.gv.at) unter Formulare/Firmenbuch ein eigenes Formular zur Verfügung. Das Bundesministerium rechnet damit, dass durch diese rasche Erledigung jährlich bis zu 50.000 Eingaben elektronisch erfolgen werden und Unternehmern dadurch erhebliche Kosten und Mühen erspart werden können. Die Authentifizierung erfolgt mit der Bürgerkarte.

Bereits seit Mitte 2008 sind Webformulare für die direkte Eingabe und Übermittlung der offenzulegenden Auszüge aus der Bilanz kleiner GmbHs (sowie GmbH & Co KG) samt Anhang in Verwendung.

GmbH - Reform: verringerte Gründungskosten

Wien, – 9. November 2009 - Kernpunkt der GmbH-Reform, die von der Justizministerin vorgestellt wurde, ist die Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro. Das Stammkapital bei diesen neuen GmbHs ist in bar aufzubringen und bereits bei der Gründung zur Gänze einzuzahlen. Auch die Kosten der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Beglaubigungen werden erheblich reduziert. Für die Errichtung einer Ein-Personengesellschaft soll ein besonders günstiger Tarif gelten, wenn der Gründer eine Mustersatzung verwendet.

Begleitend wird überlegt, auch Maßnahmen zur Stärkung des Gläubigerschutzes, etwa bei den Rücklagen, zu setzen. Denn Österreich steht im Wettbewerb der Gesellschaftsformen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten. Außerdem belegen internationale Vergleiche, dass Österreich bei Gründungskosten und Gründungsdauer eher zu den europäischen Nachzüglern zählt.

In der EU gibt es mit der britischen Limited (Ltd.) sowie der deutschen Unternehmergesellschaft bereits Gesellschaftsrechtsformen die mit praktisch keinem Mindeststammkapital gegründet werden können. Während in Großbritannien bereits mehr als 2 Millionen Unternehmen als Ltd. tätig sind, wurden in Deutschland innerhalb des ersten Jahres bereits 19.000 Unternehmergesellschaften gegründet. Dies zeigt, wie attraktiv entsprechende Modelle sind. Von den 15.200 Unternehmensneugründungen im ersten Halbjahr 2009 sind rund 1.600 im Bereich der WKO als GmbH gegründet worden. Mit der neuen GmbH ist eine deutliche Steigerung dieser Zahlen zu erwarten.

Gleichzeitig forderte Wirtschaftskammerpräsident Leitl hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung "eine Abschaffung dieser papierenen Pflichten". In Deutschland sind entsprechende Veröffentlichungs-pflichten seit 1.1.2009 abgeschafft, mit 1.10.2009 traten sogar Kostensenkungen für die elektronische Veröffentlichung in Kraft. "

"Es bleibt Gründern aber trotz Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals weiterhin unbenommen, je nach Kapitalbedarf ein höheres Stammkapital festzulegen", so Justizministerin Bandion-Ortner.

 

Neuer E-Rechnungsstandard

Wien 3. November 2009  -   Mit dem neuen E-Rechnungsstandard ebInterface 3.0 profitiert ab sofort jedes Unternehmen vom Versand strukturierter E-Rechnungen. Neu dabei ist, dass der Rechnungsempfänger das strukturierte Dateiformat direkt in seine Buchhaltung einlesen kann und so das gesamte Einsparungspotential der E-Rechnung ausgeschöpft wird. ebInterface 3.0 wurde von der österreichischen  IT-Standardisierungs-Organisation Austria Pro im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich und des BMWFJ als offener technischer Standard entwickelt und ist ab sofort kostenlos erhältlich. Von dem neuen Angebot profitieren auch Österreichs Ein-Personen sowie Klein- und Mittelunternehmen: die Online-Plattform epunet, bei der KMUs sämtliche Geschäftsprozesse  online abwickeln können, unterstützt den neuen Standard und ermöglicht so auch kleineren Unternehmen, von der strukturierten E-Rechnung zu profitieren.

Rund zwei Drittel der österreichischen Unternehmen haben schon einmal elektronische Rechnungen erhalten und mit 33% wird die Zahl jener, die E-Rechnungen selbst versenden, immer größer (Quelle:
E-Business Umfrage WKÖ, Dezember 2008). Ein großer Teil davon begnügt sich bisher allerdings mit dem Versenden digital signierter pdf-Dokumente. Dies ist zwar für den Rechnungsversender praktisch und aus rechtlicher Sicht auch völlig in Ordnung, der Rechnungsempfänger wird aber um den größten Teil der Einsparungsmöglichkeit durch die E-Rechnung gebracht.

Strukturierte E-Rechnung nützt Versender UND Empfänger

Der neue E-Rechnungsstandard ebInterface 3.0 basiert auf dem XML Datenformat, das den Austausch strukturierter Daten zwischen Unternehmen über das Internet möglich macht. So wird der
elektronische Rechnungskreislauf erstmals ohne Brüche geschlossen. Alle erforderlichen Rechnungsinformationen, wie Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Rechungsaussteller, Empfängerdaten, Rechnungsbetrag, Steueranteil usw. werden von der Buchhaltungsanwendung automatisch erkannt, direkt eingelesen und weiterverarbeitet.

Der Versender erstellt die Rechnung an seinem Computer und schickt sie direkt als digital signiertes XML-Dokument an den Empfänger, lästiges Ausdrucken und Kuvertieren sowie Porto entfallen. Der Empfänger kann die empfangene Rechnung direkt an seinem Computer weiterbearbeiten (z.B. kontrollieren und zur Zahlung freigeben) und archivieren, das mühsame und zeitaufwändige Abtippen und Eingeben ins System entfallen. Auch die Weitergabe der Daten an den Buchhalzter oder Bilanzbuchhalter so optimiert.

Breite Zustimmung zum neuen strukturierten E-Rechnungsstandard kommt auch vom Bundesministerium für Finanzen. E-Rechnungen an den und sollen schon bald nur mehr in diesem strukturierten Dateiformat ngenommen werden, wie aus dem BMF zu vernehmen ist.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter
http://www.ebinterface.at

Weitere Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa

Brüssel, 27. Oktober 2009 - Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Europäische Kommission ergänzende Vorschläge zu ihrem am 23. September 2009 vorgelegten Paket angenommen, in dem konkrete Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa enthalten sind. Darin wurde neben der Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) auch die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) mit drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute vorgeschlagen. Nun legte die Kommission ergänzende Legislativvorschläge vor, die gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien (z.B. MiFid, OGAW, CRD) vornehmen und eine reibungslose Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den jetzigen Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der neuen Behörden genau festgelegt werden. Im ESFS werden diese sämtliche Funktionen der bisherigen Ausschüsse (Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS), Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR)) übernehmen. Zudem sollen sie Vorschläge für technische Standards erarbeiten und damit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung Rechnung tragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beilegen und im Krisenfall als Koordinatoren fungieren. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde wird zudem Rating-Agenturen direkt beaufsichtigen dürfen.

Kommissions-Vorschläge

Mehr Sicherheit im Internet

Internetpräsenz www.it-safe.at mit neuem Design und zusätzlichen Funktionen – Dort stehen auch aktualisierte Ausgaben der it-safe-Broschüren zum Download zur Verfügung

Wien, 23. Oktober 2009 - Das Programm it-safe.at ist eine Initiative der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich. Es bietet seit fünf Jahren Hilfestellung für KMU, die die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur verbessern wollen. Die neue Website bietet ein komfortables Design, Tipps und Tricks zum Thema Informationssicherheit. Zudem sind aktualisierten Ausgaben der begehrten it-safe Broschüren erschienen; diese stehen auf der neu gestalteten Webseite ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Informationssicherheit ist kein abstraktes Konzept für Fachleute. Informationssicherheit geht uns alle an“, unterstreicht Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich. Egal ob Ein-Personen-Unternehmen oder mittelständischer Betrieb, EDV ist zu einem zentralen Bestandteil jeder unternehmerischen Tätigkeit geworden.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der Ausfall der EDV oder ein Datenverlust oft ein großes Problem. Die Kosten und die möglichen Folgeschäden sind oft ohne Fachexperten gar nicht abzuschätzen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, Vorkehrungen zu treffen, um einerseits möglichst hohe Datensicherheit zu gewährleisten und andererseits im Ernstfall den Schaden möglichst gering zu halten.

Für KMU, die nicht über eine eigene IT-Abteilung verfügen, stellt Informationssicherheit jedoch häufig eine Herausforderung dar. Oft ist das notwendige Wissen nicht vorhanden oder die Ressourcen für Sicherheitsmaßnahmen sind gering. Mehr Sicherheit kann jedoch bereits durch einfache und rasch umzusetzende Maßnahmen erreicht werden. Deshalb zielt it-safe darauf ab, den KMU die Zusammenhänge der Informationssicherheit auf einfache Weise zu erklären und realistische Maßnahmen vorzuschlagen, die kostengünstig umgesetzt werden können.

Tipps und Tricks zum Thema IT-Sicherheit

Das Programm besteht aus einer Website mit Tipps und Tricks, einem IT-Sicherheitshandbuch für Unternehmen und einem Mitarbeiterhandbuch. Die Handbücher können ohne weitere Bearbeitung im Unternehmen eingesetzt werden und sind natürlich kostenfrei.

http://www.it-safe.at

Better regulation - Bessere Rechtssetzung

Brüssel/Wien, 21. Oktober 2009 - Das Abschneiden der Unternehmen in punkto Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung wird entscheidend von dem für ihre Tätigkeit geltenden Regelungsrahmen beeinflusst. Die Sorge vor zu vielen Vorschriften hält Menschen davon ab, sich unternehmerisch zu betätigen oder behindert Unternehmen in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Besonders betroffen sind klein- und mittelständige Unternehmen. Ihnen stehen nur in eingeschränktem Ausmaß Mittel und Kenntnisse zur Verfügung, um mit oft komplexen Vorschriften und Regelungen umzugehen. Sie leiden aufgrund ihrer geringen Größe unverhältnismäßig mehr unter legislativen und administrativen Belastungen. Unter EU-Kommissar Günter Verheugen wurden die Bemühungen um eine bessere Rechtssetzung zur Schaffung eines verbesserten Regelungsumfelds für Unternehmen seit 2005 intensiviert. Unnötige Bürokratie und Überregulierung sollen bekämpft, die EU-Vorschriften modernisiert werden.

Hintergrund


Auf Grundlage des im Jahr 2000 beschlossenen Lissabon-Prozesses erklärte die Europäische Kommission die Reform des Europäischen Regierens zu einem ihrer strategischen Ziele. Es sollte ein einfacheres und transparenteres Regulierungssystem geschaffen und damit Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum gefördert werden. Zu den Vorschlägen des Weißbuchs Europäisches Regieren (2001) zählte die Schaffung besserer Regeln, beispielsweise durch die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts und den verstärkten Einsatz unterschiedlicher Politikinstrumente. Zur Umsetzung des Weißbuchs wurden ein Aktionsplan  zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds (2002), Mindeststandards für Konsultationen der Kommission (2002) und ein Programm zur Aktualisierung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts (2003) angenommen. Zwischen Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission wurde eine sogenannte Instirtutionelle Vereinbarung zur Besseren Rechtsetzung (2003) geschlossen, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich besser zu koordinieren. Die Kommission stellte ihren Bericht Bessere  (2003) vor, mit dem erstmals ein Gesamtbericht über den Bereich „Regulierungsreform“ vorlag.

2009 nahm die Kommission auf Grundlage einer öffentlichen Konsultation überarbeitete Leitlinien für die Folgenabschätzung an.

Die drei Säulen der Better Regulation-Initiative

1. Verbesserung von bestehenden Rechtsvorschriften durch:

  • Rechtsvereinfachung: Vereinfachung bestehender Regelungen mittels Aufhebung überholter Rechtsakte, Neufassung, Koregulierung (z.B. bei Entwicklung von Normen) und Kodifizierung. Im Rahmen der Kodifizierung fasst ein neuer Rechtsakt die Bestimmungen des ursprünglichen Rechtsakts und all seine Änderungsrechtsakte zusammen.

  • Reduktion der Verwaltungslasten: Reduktion der Verwaltungslasten (Kosten, die durch Informations- und Berichtspflichten entstehen) um 25 Prozent bis 2012.

2. Prüfung schwebender Rechtsetzungsvorschläge:

  • Laufende festgefahrene Rechtssetzungsinitiativen werden geändert oder zurückgezogen.

3. Verbesserung der Qualität neuer Vorschläge:

  • Bei neuen Gesetzesinitiativen wird durch systematische Folgenabschätzungen, inklusive Konsultationsverfahren und Bemessung der Verwaltungskosten, „Bessere Rechtsetzung“ sichergestellt. 

Umsetzung in Österreich:

Die Paritätische Kommission hat in ihren Vorschlägen zur Novellierung und Weiterentwicklung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes besonderen Wert auf die Einhaltung obiger Richtlinien gelegt.


Weitere Informationen zur EU-Initiative:

http//:ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm

Erhöhung der Rechnungslegungsgrenzen geplant

Erhöhung der Umsatzschwelle für Bilanzierungspflicht von 400.000 auf 700.000 Euro

Wien,  12. Oktober 2009 - Das Bundesministerium für Justiz hat einen Novellierungsvorschklag zum Rechnungswesengesetz in Begutachtung gegeben. der darauf abzielt, Verwaltungskosten für Unternehmen zu reduzieren und moderne Rahmenbedingungen zu schaffen. Unternehmen sollen künftig erst ab Umsatzerlösen von über 700.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) buchführungs- und bilanzierungspflichtig werden.

Das Justizministerium rechnet damit, dass rund 12.000 Unternehmen von der Novelle profitieren werden. Weiters ist beabsichtigt eine (erste) Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz zu schaffen. Mit dieser Maßnahme geht auch eine  wichtige Verbesserung der Aussagekraft des unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses einher. Die Rechnungslegungs-bestimmungen sehen zum Teil Bewertungswahlrechte vor, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht genutzt werden können.

"Nicht mehr zeitgemäße Doppelgleisigkeiten zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz sollen daher möglichst aufgegeben und eine Annäherung an eine 'Einheitsbilanz' erreicht werden. Wir müssen die Wirtschaft weiter finanziell entlasten" so Justizministerin Bandion-Ortner.

Enthalten ist auch eine Klarstellung, dass Mutterunternehmen, die ausschließlich Tochterunternehmen haben, die für sich und zusammen von untergeordneter Bedeutung sind, keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts treffen soll.

„Als einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsentlastung speziell für Kleinbetriebe“ sieht Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Rahmen der Novellierung des Rechnungslegungsrechts vorgesehene Anhebung der Buchführungsgrenze. „Für tausende von Unternehmen, die sich in diesem Umsatzbereich befinden, bedeutet das eine spürbare Erleichterung.“

Zum Gesetzesentwurf

Eurostat-Jahrbuch 2009: Europäische Statistiken von A bis Z

Brüssel, 21. September 2009 - Welche Branchen haben in den letzten Jahren mehr zur Wirtschaftsleistung der EU beigetragen? In welchen Fachrichtungen gibt es die meisten Doktoranden und wie ist die Geschlechterverteilung? Wie viel Prozent der Beschäftigten in der EU gehen einer zweiten Erwerbstätigkeit nach? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich in der 13. Ausgabe des Eurostat-Jahrbuchs. Das Jahrbuch zeigt die Entwicklung der Schlüsselindikatoren in der EU-27, der Eurozone, den einzelnen Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern auf. Soweit verfügbar sind Angaben zu den EFTA-Ländern, den USA und Japan enthalten. Das Jahrbuch 2009 besteht aus sechzehn Hauptkapiteln, die unterschiedlichen Statistikbereichen gewidmet sind. Das erste Kapitel befasst sich schwerpunktmäßig mit Kreativität und Innovation – das Thema des Europäischen Jahres 2009. Die anderen Kapitel decken alle wichtigen Gebiete der Statistik wie etwa Wirtschaft, Bevölkerung, Bildung oder Gesundheit ab.

Eurostat Jahrbuch 2009

3. Änderung der FinanzOnline-Erklärungs Verordnung

Wien, 11. September 2009 - Das BMF hat die 3. Änderung der FinanzOnline-ErklärungsVO kundgemacht. (BGBLA 2009  II 288 vom 10.9.2009)  Geändert werden unter anderem die Fristen zur Übermittlung der zusammenfassenden Meldungen (§ 4). Demnach hat die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung über FinanzOnline bis zum Ablauf des auf den Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats zu erfolgen. Bei vierteljährlichen Voranmeldungszeiträumen hat diese Übermittlung bis zum Ablauf des auf das Kalendervierteljahr (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats zu erfolgen.

In Kraft treten werden die Änderungen mit 1.Jänner 2010.

http://www.ris2.bka.gv.at

Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament

Wien/Brüssel, 10. September 2009

Wie erreiche ich meine Abgeordneten? Welche Abgeordneten sitzen in welchen Ausschüssen? Wie lautet die Postadresse in Brüssel und Straßburg? Diese Informationen und vieles mehr finden Sie in unserem Dokument zu den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament. 

http://www.eu-umweltbuero.at/pdf/meps_oesterreich.pdf

Umsatzsteuer: Grundlegende Änderungen ab 2010

Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen in der Umsatzsteuer ab 1.1.2010

Wien, 1. September 2009 - Am 17. Juni 2009 wurde das Budgetbegleitgesetz 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, welches im Rahmen der die Umsatzsteuer betreffenden Regelungen die EU-Richtlinien 2008/8/EG und 2008/9/EG umsetzt. Diese beinhalten das im Februar 2008 vom EU-Rat verabschiedete sogenannte Mehrwertsteuerpaket mit umfangreichen Änderungen im Bereich der Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen sowie eine Neuregelung des Vorsteuererstattungsverfahrens von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern. Die geänderten Bestimmungen dienen hauptsächlich der Vereinfachung und treten mit 1.Jänner.2010 in Kraft.

Ort der Erbringung von Dienstleistungen

Die Bestimmung des Ortes der Dienstleistungserbringung hängt davon ab, ob diese an einen steuerpflichtigen Unternehmer oder an einen Privaten erbracht wird. 

  • Bei Dienstleistungen an Unternehmer (sogenannte B2B:„Business to Business- Leistungen“) gilt als neue Grundregel das Empfängerortprinzip, welches bisher nur für die Katalogleistungen Geltung hatte.
  • Die sonstige Leistung ist an dem Ort steuerpflichtig, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt bzw. am Ort der leistungsempfangenden Betriebsstätte.
  • In der Folge kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) und die Dienstleistungen müssen, analog den innergemeinschaftlichen Lieferungen, in die Zusammenfassende Meldung (ZM) aufgenommen werden.
  •  Für Dienstleistungen an Nichtunternehmer (sogenannte B2C:“Business to Consumer- Leistungen“) bleibt es bei der bisherigen Grundregel des Unternehmerortes: Die  sonstige Leistung ist an dem Ort steuerpflichtig, von dem aus der leistende  Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Von diesen Grundregeln gibt es vor allem. für Vermittlungs-, Grundstücks- und Beförderungsleistungen Ausnahmen.
 

Elektronischer Bilanztransfer jetzt auch für WKÖ-Bilanzbuchhalter

Zusätzlich zu Bilanzbuchhaltern, die Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind, können ab 1. August 2009 auch andere öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter (Mitglieder der WKÖ) am elektronischen Bilanz Transfer teilnehmen.

Wien, 20. August 2009  -  Neben Zeit- und Kostenersparnis durch die elektronische Abwicklung (Einsparungen bei Papier, Druckkosten, Postversand, Logistik) ist vor allem die Bonitätsrückmeldung über die eingereichten Bilanzdaten für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und deren Klienten interessant. Diese Analyserückmeldung enthält eine Kurzdarstellung der Bilanz und G&V aus Sicht der Bank sowie eine Bonitätsbeurteilung nach IFD (Initiative Finanzstandort Deutschland).

Erste Bank, Sparkassen und Bank Austria können die Bilanzdaten bereits vollelektronisch übernehmen und bearbeiten. RZB und AWS arbeiten derzeit an der Anbindung und werden voraussichtlich ab Anfang 2010 an das System angeschlossen sein. Weitere Banken haben ihr Interesse an einer Anbindung bereits bekundet.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Benutzerkreises wurden die Nutzungsbedingungen angepasst. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen und weitere interessante Detailinformationen finden Sie unter auf der Homepage der ÖKB (www.oekb.at) unter:

Wichtige Dokumente zum Bilanz Transfer.

Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes

Insolvenzrechtsänderungsgesetz geht in die Begutachtung

Wien - 19. August 2009  -  Eine umfangreiche Reform des Insolvenzrechts soll angesichts der Folgen der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geratene Firmen unterstützen und so helfen, die damit verbundenen Jobs so weit wie möglich zu erhalten. Dies formulierten die Bundesminister für Justiz und Wirtschaft als Ziel des in Begutachtung gegangenen Insolvenzrechts-änderungsgesetzes.

An die Stelle des Ausgleichsverfahrens tritt ein neues Sanierungsverfahren, das auf dem Grundsatz 'Retten statt Ruinieren' beruht. Die Unternehmensfortführung soll erleichtert und die Verfahrensstruktur übersichtlicher werden. Als Hauptziele nannten die beiden Minister die Erhöhung der Sanierungschancen für Unternehmen; die Verhinderung von Konkursverschleppungen; die Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse und die Vereinfachung und Modernisierung der Verfahrensstrukturen.

Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG 2009) soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Kernpunkt der Reform ist der neu geschaffene Sanierungsplan. Zwar hat schon das aktuelle Konkursverfahren Unternehmen gute Chancen für eine Sanierung geboten, allerdings endeten im Jahr 2008 34 Prozent aller Konkursverfahren mit einem Zwangsausgleich. Demgegenüber stand eine sehr geringe Anzahl von Ausgleichsverfahren, die im Vorjahr nur 1,3 Prozent der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren ausgemacht haben. Daher wird das unattraktive Ausgleichsverfahren durch diese Reform abgeschafft, während das Instrument Zwangsausgleich erhalten bleibt. Allerdings wird dieser künftig als Sanierungsplan bezeichnet und verfügt über die folgenden Kernelemente:

Zur Annahme des Sanierungsplans soll es künftig ausreichen, dass (neben der weiter erforderlichen Kopfmehrheit) die zustimmenden Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen auf sich vereinen. Die entsprechende Kapitalquote sinkt also von derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent ab. Ein konkreter Vorteil dieser Lösung ist, dass Großgläubiger mit einer Sperrminorität von 25 Prozent nicht mehr alleine eine Sanierung verhindern können.Sobald der Sanierungsplan zur Gänze erfüllt ist, wird sofort die Löschung aus der Insolvenzdatei veranlasst, damit der Unternehmer im Geschäftsverkehr nicht mehr durch Bekanntmachung eines früheren Insolvenzverfahrens behindert ist.

Derzeit zögern viele Unternehmer wegen der mit dem Konkursverfahren verbundenen Stigmatisierung und Entmachtung, rechtzeitig einen Konkursantrag einzubringen. Um solchen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, sollen die Verfahrensregeln generell vereinheitlicht werden. Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren wird ein Insolvenzverfahren geschaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist.

Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung motiviert und die positive Ausrichtung des Verfahrens klargestellt werden. Der Schuldner kann bereits zugleich mit dem Insolvenzantrag oder danach bis zur Insolvenzaufhebung den Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans stellen. Sofern der Schuldner bei der Verfahrenseröffnung im Sanierungsplan eine Quote von mindestens 30 Prozent (bisher 40 Prozent) anbietet, soll ihm die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Dieser Punkt kommt vor allem für jene Unternehmer in Betracht, die als Folge der Wirtschaftskrise ohne eigenes Verschulden in die Insolvenz hineingeschlittert sind. Wenn das Unternehmen nur eine Mindestquote von 20 Prozent erfüllen kann, wird trotzdem das Sanierungsverfahren eingeleitet, jedoch mit Fremdverwaltung.

Die Fortführung und damit die Sanierung des Unternehmens kann derzeit auch am Verhalten der Vertragspartner des Unternehmers scheitern, insbesondere wenn diese aus Anlass der Konkurseröffnung Verträge über wiederkehrende Leistungen kündigen. Dazu zählen etwa die Telefon-oder Internetabrechungen des Unternehmens. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, ist etwa geplant, das ordentliche Kündigungsrecht und das Rücktrittsrecht des Vertragspartners wegen Verzugs des Schuldners vor Verfahrenseröffnung für die Dauer von sechs Monaten auszuschließen. Außerdem ist der Aufschub einer Räumungsexekution über das Unternehmenslokal wegen Nichtzahlung des Bestandzinses vorgesehen.

Auch die Zahl der Konkursabweisungen mangels Masse soll zurückgedrängt werden. Bisher können sich Unternehmer - gerade in jenen Fällen, in denen nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist (oder scheint), um die Verfahrenskosten zu decken - einer Überprüfung durch einen Masseverwalter entziehen. Darüber hinaus können dem Gericht keine Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares Verhalten des Unternehmers bekannt werden. Dies ist dann besonders unbefriedigend, wenn es sich beim Schuldner um keine persönlich haftende natürliche Person, sondern eine juristische Person handelt und für die Gläubiger keinerlei Chance auf spätere Befriedigung ihrer Forderung besteht. Um dem entgegenzuwirken, sollen auch bestimmte Gesellschafter zum Erlag eines Kostenvorschusses heranzuziehen sein. Zur Untermauerung der Wichtigkeit der Reform verwiesen beide Minister auf den Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2009. So sind die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2008 um 9,3 Prozent gestiegen.

Die Reform des Unternehmensinsolvenzrechtes hat Auswirkungen auf die einzelnen Berufsgesetze (Voraussetzungen, Verlust der Berufszulassung etc.) Die Paritätische Kommission hat dem Aufsichtsministerium (BMWFJ) daher einen entsprechenden Novellierungsvorschlag zum BibuG übermittelt.

Unternehmensgründer brauchen professionelle Begeiter

Die ersten Jahre sind die gefährlichsten

Wen, 18. August 2009  -  30,7 Prozent aller Unternehmen, die 2008 insolvent wurden, haben ihren dritten Geburtstag nicht oder nur mehr knapp erlebt. Die bekannte Prämisse, wonach die ersten drei bis vier Jahre für Gründer die schwierigsten sind, hat damit nichts an Aktualität eingebüsst. Zudem haben 2008 hierzulande um 768 Menschen weniger den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt als noch 2007. Die Insolvenzzahlen hingegen sind mit 6.315 Fällen auf dem Vorjahresniveau geblieben. Die Auswirkungen der Finanzkrise spiegeln sich im Insolvenzgeschehen 2008 nur in geringem Ausmass wider. Potenzielle Gründer waren aber 2008 etwas stärker in Warteposition als in den Jahren zuvor.

"Dennoch ist die Gründungsaktivität in Österreich intakt. Abgesehen von geringfügigen Schwankungen zeigt der 10-Jahresvergleich ein konstantes Wachstum", so Johannes Nejedlik,Vorstand der KSV1870 HoldingAG. "Dass aber fast ein Drittel der neu gegründeten Unternehmen schon in der Anfangsphase in die Insolvenz rutscht belegt, dass Handlungsbedarf besteht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das aktuelle Jahr aufgrund der momentanen Wirtschaftslage nicht gerade das gründerfreundlichste ist."

Fehlendes betriebswirtschaftliches Know-how oder mangelhafte Planung, Kostenrechnung und fehlerhafte Aufzeichnungen  führen seit Jahren die Insolvenzursachenstatistik des KSV1870 an. Gründer sind davon besonders betroffen, denn im Eifer des Gefechts wird die Wichtigkeit der Planung und Kalkulation oft unterschätzt. Wenn dann spätestens im dritten Jahr die Voraus- und Nachzahlungen im Bereich der Steuer und Sozialversicherung fällig werden, dann ist es mit der Gründereuphorie schnell vorbei. Jene, die im Vorfeld auch den ausgebildeten Bilanzbuchhalter einschalten, haben eindeutig bessere Chancen auf Erfolg.

Quelle: Börsenexpress

IASB veröffentlicht Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen 

Mitteilung des IASB

Wien, 14. August 2009 - Nach einem fünfjährigen Entwicklungsprozess hat der International Accounting Standards Board (IASB) am 9.Juli 2009 einen International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (small and medium sized entities - SMEs) auf dessen Webseite veröffentlicht (http://www.iasb.org).

Im Vergleich zu den vollen IFRS wurden in dem 230 Seiten umfassenden IFRS for SMEs viele Prinzipien zur Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen vereinfacht, nicht relevante Themengebiete für KMU weggelassen und die Anzahl der vorgeschriebenen Anhangangaben deutlich reduziert. Darüber hinaus sollen künftige Änderungen am IFRS for SMEs nur alle drei Jahre erfolgen.

erp-Kleinkredite auch für die Rechnungswesenberufe

Kleinkredite zu günstigen Konditionen

Wien, 13. August 2009  -  Ein neues erp-Programm für Kleinkredite wurde eingerichtet, wofür insgesamt bis zu EUR 50 Mio. reserviert wurden. Adressaten sind wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche, kleine Unternehmen aller Branchen mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ihren Betrieb erweitern oder modernisieren, ein neues Geschäftsfeld aufbauen oder neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und einführen (Einreichung ab sofort über Hausbank/Treuhandbank möglich).

  • Förderart: zinsengünstiger ERP-Kredit
  • Kreditbetrag: EUR 10.000,- bis EUR 30.000,-
  • Laufzeit: 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei
  • Zinsen: 2,5 % p.a. (fix)
  • Kosten: 0,9 % des Kreditbetrages, einmalig
  • Besicherung: Bankhaftung oder Haftung der aws
  • Einreichung: über die Hausbank, bei einer der → Treuhandbanken des erp-fonds

Förderbare Projekte: Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen und damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen, Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterungen bestehender Dienstleistungen oder Geschäftsfelder.

Förderbare Kosten: materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel (projektbezogen)


Mehr Infos auf: www.konjunkturpaket.at

Altersgerecht Arbeiten – Arbeitsfähigkeit erhalten

Wien,  13. August 2009  -  Die Website www.arbeitundalter.at wurde neu gestaltet und enthält eine große, aktualisierte Sammlung von Best Practice Beispielen zu Arbeit und Alter. Sie bietet Unternehmen, Mitarbeitern und Experten Hinweise und Anregungen zu Maßnahmen im eigenen Unternehmen.

Aus Anlass der neuen Webseite zeigten die vier Betreiber der Website - der ÖGB, die Wirtschaftskammer Österreich, die Arbeiterkammer Österreich und die Industriellenvereinigung - am 7. Juli bei einer Veranstaltung, wie Betriebe und Mitarbeiter konkret von Investitionen in altersgerechtes Arbeiten profitieren. Die Alterung der Gesellschaft ist nicht (nur) eine Bedrohung, sondern auch eine Chance, die zu nützen ist.

Dabei geht es vor allem um

  • die Sensibilisierung von Führungskräften, vor allem Wertschätzung von älteren Mitarbeitern und Aufgeschlossenheit für ihre Weiterbildung, Perspektiven
  • die Anpassung von Arbeitsplätzen und –inhalten an die verschiedenen Lebensphasen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (siehe Beitrag oben)
  • Weiterbildung, lebensbegleitendes Lernen

E-Learning: Kurs über Mehrwertsteuer-Richtlinie kostenlos online abrufbar

Brüssel - Wien, 24. Juli 2009 - Ein neuer, von der Kommission entwickelter Kurs über die Mehrwertsteuer-Richtlinie ist kostenlos online abrufbar. Zielgruppen sind Unternehmen, Rechnungswesenberufe, Steuerbeamte in EU-Ländern und andere Interessierte. Die Richtlinie Nr. 2006/112/EG bietet eine Übersicht über das derzeit geltende gemeinschaftsrechtliche Mehrwertsteuerrecht und bildet die Grundlage der Gesetze der Mitgliedstaaten. Ziel dieser Kurse ist, die Umsetzung von EU Gesetzgebung zu unterstützen und die Ausweitung von hohen gemeinsamen Standards in der gesamten Union zu sichern. Dies geschieht in Form einer in 14 Abschnitte gegliederten sechsstündigen Schulung.

http://ec.europa.ec/taxation_customs/common/elearning/vat/index_de.htm

Parlamentsantrag: Arbeitnehmerveranlagung in das Berufsrecht der Bilanzbuchhalter aufnehmen

Wien, 16. Juli 2009 - Die Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner und Rainer Widmann (alle BZÖ) wollen Bilanzbuchhaltern das Recht zur Durchführung von Arbeitnehmerveranlagungen zugestehen. Bilanzbuchhalter sind geprüfte und staatlich bestellte Experten speziell im Bereich der Personalverrechnung. Die geltende Beschränkung ihres Betätigungsfeldes erscheine daher nicht sachgerecht und sei aufzuheben, argumentieren die Antragsteller in einem Antrag, der eine entsprechende Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes fordert.

Regierungsvorlage: Neue harmonisierte Berufsregeln für Abschlussprüfer, Änderungen des WTBG

Wien, 16. Juli 2009 - Zur Anpassung des Berufsrechts der Abschlussprüfer an EU-Normen, vor allem an die 8.EU-Richtlinie über Personen, die mit der Pflichtprüfung von Rechnungsunterlagen beauftragt sind, hat die Bundesregierung Änderungsentwürfe zum Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorgelegt  Das Berufsrecht von Abschlussprüfern soll auf hohem Niveau harmonisiert werden. Strenge Kriterien sollen bei der Eintragung in das öffentliche Register und für die kontinuierliche Fortbildung gelten. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten zuzulassen und ein finanziell und personell ausreichend dotiertes System der öffentlichen Aufsicht einzurichten. Hohe Standards und Strafbestimmungen sollen die Unabhängigkeit der Prüfer und die Qualität der Prüfungen sichern. Im Hinblick auf die Verflechtung der Kapitalmärkte soll auch der internationalen Kooperation verstärkt Rechnung getragen werden.

Im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz werden die Fristen bei der Feststellung der "Besonderen Vertrauenswürdigkeit" und bei der Suspendierung von Berufsberechtigten angepasst und die Beteiligung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz an Wirtschaftsprüfungs- oder Abschluss-Prüfungsgesellschaften ermöglicht. Dazu kommen neue Honorarbestimmungen und eine Neuordnung einzelner Fächerteile bei Fachprüfungen. Neu ist auch die Möglichkeit, in der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Gewährung der Mindestleistung abhängig vom Zeitpunkt des Leistungsfalles ganz oder teilweise auszuschließen.

Der Entwurfstext ist auf der Website des Parlaments abrufbar: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00312/pmh.shtml

EU-Dienstleistungsrichtlinie und Unternehmensgründungen

Gemäß Artikel 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat ein Unternehmer nach dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit das Recht, in jedem beliebigen EU-Land ein Unternehmen zu gründen.

Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die EU-Länder dazu, sämtliche Formalitäten zur Gründung eines Dienstleistungsunternehmens und zur Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu vereinfachen. Bis Ende 2009 muss für Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit geschaffen werden, alle erforderlichen Formalitäten wie Genehmigung, Bekanntmachung, Umweltlizenzen usw. auf elektronischem Wege bei einem einheitlichen Ansprechpartner zu erledigen.

Zentrale Anlaufstellen für alle Branchen

Die Regierungen der Mitgliedstaaten hatten vereinbart, bis zum Jahresende 2007 folgende Verbesserungen einzuführen:

  • die Einrichtung von so genannten One-stop-Shops, bei denen Unternehmensgründer bei einer zentralen Anlaufstelle für Verwaltungsangelegenheiten alle Formalitäten für die Unternehmensgründung erledigen können (Unternehmenseintragung, Steuer-, MwSt.-und Sozialversicherungsangelegenheiten usw.) - entweder vor Ort bei einer Verwaltungsstelle oder auf elektronischem Wege (im Internet) oder beides;
  • den Zeitaufwand für Eintragung eines neuen Unternehmens auf eine Woche zu verkürzen;
  • die Gebühren für Unternehmensgründungen zu senken.

Zwar wurde der Zeitaufwand für die Eintragung verkürzt, doch bestehen von Land zu Land weiterhin beträchtliche Unterschiede. Diese Absicht wurde im "Small Business Act" bekräftigt, in dem sich die EU-Länder darüber hinaus verpflichten, die Zeit für die Erteilung der erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen zu verkürzen.

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Mit 1. Jänner 2009 ist das neue Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Kraft getreten. Selbständig Erwerbstätige können sich entscheiden, ob sie arbeitslosenversichert sein wollen oder nicht und dadurch ihren sozialen Schutz weiter verbessern. Wie bisher bleiben für die Dauer der Selbständigkeit früher erworbene Ansprüche auf Arbeitslosengeld auch ohne Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung kostenlos gewahrt.

Berechtigter Personenkreis

Zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung berechtigt sind Selbständige, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) pensionsversichert sind, sowie selbständige Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und ZiviltechnikerInnen. Keine Möglichkeit zur Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung besteht, wenn das 60. Lebensjahr bzw. das Mindestalter für eine vorzeitige Alterspension erreicht wurde oder bereits eine Alterspension bzw. ein Ruhegenuss zuerkannt wurde.
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Weiterbestand der bisherigen Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen

Für Personen, die vor dem 1. Jänner 2009 sowohl Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung als auch Zeiten einer krankenversicherungspflichtigen selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem GSVG (oder BSVG) aufweisen, gilt die aktuelle Rechtslage weiter und verlängern Zeiträume, in denen diese selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, auch weiterhin zeitlich unbegrenzt die Rahmenfrist für die Prüfung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld sowie die Frist für die Geltendmachung des Fortbezugs von Arbeitslosengeld.
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Anwartschaft/Rahmenfrist/Fortbezug

Wird das Arbeitslosengeld zum ersten Mal in Anspruch genommen, müssen in den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung (= Rahmenfrist) insgesamt mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Danach genügen für weitere Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 12 Monate. Für Personen unter 25 gibt es günstigere Sonderregelungen.

Nimmt man das Arbeitslosengeld nicht bis zur Höchstdauer (20 bis 52 Wochen) in Anspruch, kann der Fortbezug für die restliche Bezugsdauer gewährt werden, wenn - mit Ausnahme der Erfüllung der Anwartschaft - wieder alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und der Fortbezug innerhalb von 5 Jahren ab dem letzten Bezugstag beantragt wird.

Information: http://www.esv-sva.sozvers.at

Neues Tool „Zahlen im Griff“

Zum Berechnen von Umsätzen und Kosten gibt es jetzt ein neues Werkzeug, das kostenlos herunter geladen werden kann

Wien, 6. Juli 2009 - Das WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich hat ein einfaches Werkzeug entwickelt mit dem vor allem Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen die betriebswirtschaftlichen Parameter ihres Unternehmens laufend überprüfen können. „Zahlen im Griff“ - so der Name der Kalkulationshilfe – kann ab sofort aus dem Internet auf den eigenen Computer herunter geladen werden. Der Download steht unter www.unternehmerservice.at/news bereit. Das Tool wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend erstellt.

Die Unternehmenszahlen im Griff zu haben ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. In Zeiten der Krise ist dies sogar überlebensnotwendig. Das auf Excel-Basis entwickelte Tool ist einfach, übersichtlich und dennoch mit Raffinesse gestaltet. Das Tool ist für jene UnternehmerInnen gedacht, die schon auf eigene Zahlen zurückgreifen können. Neben der Eingabe von Umsatz und Kosten werden die Bereiche Arbeitnehmer- und KFZ-Kosten sowie Privatausgaben berechnet. Das Ergebnis ist eine umfassende Kosten- und Erfolgsprognose samt Vorberechnung der zu erwartenden Einkommensteuer. Schließlich ermöglicht das Tool die Darstellung verschiedener Szenarien im Bereich Umsatz, Kosten und Gewinn. Es ist einfach abzurufen unter: www.unternehmerservice.at/news

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Österreich hinsichtlich Richtlinie über die Abschlussprüfung

Brüssel, 25. Juni 2009 - Die Kommission hat beschlossen, Verfahren gegen Irland, Italien, Österreich und Spanien beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten, weil diese vier Mitgliedstaaten der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen mitgeteilt haben. Mit der Richtlinie wurden die Rechtsvorschriften für das Prüfungsgewerbe aktualisiert, um die Qualität der Abschlussprüfung zu verbessern. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 29. Juni 2008 abgelaufen.

EU-Kommission führt Konsultation zur möglichen Übernahme der Internationalen Standards für die Abschlussprüfung für EU-Unternehmen

Brüssel, 22. Juni 2009 - Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die „International Standards on Auditing“ (ISA) in EU-Recht übernommen werden sollen. Alle betroffenen Parteien sind aufgefordert, bis zum 15. September 2009 zur Konsultation Stellung zu nehmen.

Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Die Verwendung weltweit akzeptierter internationaler Standards für Abschlussprüfungen in der EU bietet die Möglichkeit, die Qualität und die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlüsse von EU-Unternehmen zum Nutzen von Anlegern und Bürgern zu erhöhen. Einige Seiten vertreten die Auffassung, dass die ISA international nicht hinreichend akzeptiert sind, während andere befürchten, dass sie für die Abschlussprüfung kleinerer Unternehmen möglicherweise nicht geeignet sind. Ich würde mich nun über Kommentare freuen und bitte all diejenigen, die eine Meinung zu diesem Thema oder Erfahrungen damit haben, sie uns mitzuteilen. Eine heute von uns ebenfalls veröffentlichte Studie wird dafür hoffentlich nützliche Anhaltspunkte liefern.“

Die Anleger verlassen sich bei der Bewertung, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens, in das sie investiert haben, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, auf externe Abschlussprüfer. Diese bewerten die Risiken fehlerhafter Angaben im Jahresabschluss und stellen sicher, dass sie berichtigt oder ausgewiesen werden. Die Qualität einer Abschlussprüfung hängt weitestgehend von den vom Abschlussprüfer verwendeten Berufsstandards ab. Audit-Standards helfen einem Abschlussprüfer beispielsweise dabei, Geschäfte mit Parteien, die mit der Geschäftsführung in Verbindung stehen, oder Betrugsrisiken in Unternehmen aufzudecken und anzugehen. Der „International Auditing and Assurance Standards Board” (IAASB), ein federführendes Gremium der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (IFAC), hat unlängst im Rahmen des Projekts „Clarity” eine umfangreiche Überarbeitung der ISA durchgeführt.

Die Kommission hält nun den Zeitpunkt für gekommen, im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen zu ermitteln, ob eine Übernahme der ISA auf EU-Ebene für die EU nützlich ist. 2005 wurden die „International Financial Reporting Standards” (IFRS) in das EU-Recht übernommen, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Um das Vertrauen in die Abschlüsse zu stärken, würde die Kommission die ISA möglicherweise für die Abschlussprüfungen sämtlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU übernehmen.

Aus einer Studie der Universität Duisburg-Essen geht hervor, dass die Übernahme der ISA in der EU zu quantitativen und qualitativen Vorteilen für Unternehmen, Anleger und Regulierungsbehörden führen würde, die eine Folge hochqualitativer und harmonisierter Abschlussprüfungen in der EU wären. Die Hochrangige Gruppe für den Bürokratieabbau unter der Leitung von Edmund Stoiber fordert Abschlussprüfungen, die der Größe der geprüften Unternehmen angemessen sind, um unnötige Verwaltungslasten für kleinere Unternehmen zu vermeiden. Im Konsultationsdokument wird auf diese Aspekte eingegangen und geprüft, ob die ISA international hinreichend akzeptiert sind.

Weitere Informationen im Internet unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/isa/index_de.htm

Constantinus Preise 2009: Auszeichnung für herausragende Leistung - Sonderpreis für Anwendungen im Rechnugswesen vergeben

Neben den vier Hauptkategorien wurden Sonderpreise für herausragende Consultingleistungen verliehen

Wien, 17. Juni 2009 - Österreichs großer Beratungs- und IT-Preis des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT (UBIT) der WKÖ wurde am 16. Juni 2009 zum siebenten Mal verliehen: Im feierlichen Rahmen einer Gala erhielten die besten Projekte der Branche den begehrten Constantinus. Neben den vier Hauptkategorien Management Consulting, Informationstechnologie, Kommunikation & Netzwerke und Personal & Training wurden weitere Sonderpreise für herausragende Consultingleistungen verliehen. Eine hochkarätige Expertenjury ermittelte aus insgesamt 147 Einreichungen die Gewinner:

Sonderpreis Rechnungswesen
Innovis Informationstechnik und Consulting GmbH , Steiermark
Projekt: „Controlling Applikation für KFZ-Betriebe;
Kunde: PAB Praxisorientierte Automative Beratungs- und Handels GmbH

Weitere Informationen:  http://www.constantinus.net 

Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert

Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird geöffnet

Wien, 10. Juni 2009 - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein Zahlungsdienstegesetz vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und damit zusammenhängende Richtlinienänderungen umgesetzt werden sollen. Sämtliche Zahlungsdienste sollen europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Die unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts- und Konsumentenschutzregime, die auf den Zahlungsdienstmärkten der 27 Mitgliedstaaten aufeinandertreffen, Kosten erhöhen und Rechtsunsicherheit auslösen, sollen harmonisiert werden. Gleiche Regelungen für gleiche Dienstleistungen und Produkte vermeiden Wettbewerbsverzerrungen, erhöhen die Rechtssicherheit und ermöglichen ein breiteres Angebot. Auch soll mit modernen Kundenschutzbestimmungen den technologischen Entwicklungen Rechnung getragen werden, heißt es in der mit Mehrheit angenommenen Vorlage.

Durch die Einführung von EG-rechtlich harmonisierten Aufsichtsanforderungen für Zahlungsinstitute wird eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern geschaffen. Diese Zahlungsinstitute können aufgrund des so genannten "EU-Passes" EU-weit tätig werden, der Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird EU-weit geöffnet. Der Tätigkeitsbereich der Zahlungsinstitute soll Überweisungen, die Ausgabe von Zahlungskarten, die Durchführung von Kartenzahlungstransaktionen - auch mit einem Kreditrahmen –, Geldtransfergeschäfte sowie Zahlungen mittels Mobiltelefon und Lastschriftverfahren umfassen.

EU Kommission legt Pläne zu Finanzaufsicht-Reform vor

Brüssel – 27.Mai 2009 - Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zu einer Reform der europäischen Finanzaufsicht präsentiert. Sie schlägt eine Reihe von Änderungen der derzeitigen Struktur der Finanzdienstleistungsausschüsse vor, insbesondere die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC), eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) und neuer europäischer Aufsichtsbehörden. Der Rat für Systemrisiken soll die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten („Aufsicht auf Makroebene”). Das Finanzaufsichtssystem (ESFS) ist nach Kommissionsplänen für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Aufsicht auf Mikroebene”) zuständig. Es besteht aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten („Aufsicht auf Mikroebene”). Die zur Umsetzung dieser Pläne erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Herbst folgen. Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, bis zum 15. Juli 2009 zur vorgelegten Mitteilung Stellung zu nehmen.

Kommissions-Pressemitteilung

Kommissions-Mitteilung

Konsultation

Hintergrund: Finanzaufsicht

Europäischer Zahlungsbefehl

Grenzüberschreitendes Verfahren für zivil- oder handelsrechtliche Geldforderungen

Wien, 20. Mai 2009 - Geschäftsbeziehungen über die Grenzen hinweg sind längst auch für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Normalität geworden. Freilich kommt es vermehrt zu Problemen dadurch, dass der Geschäftspartner die empfangenen Dienstleistungen oder Waren nicht bezahlt. Mit dem am 12.12.2008 in Kraft getretenen europäischen Mahnverfahren hat der europäische Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen schneller und leichter Zahlungsansprüche durchzusetzen.

Rechtsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1896/2006. Die Umsetzung in Österreich erfolgte durch die Zivilverfahrens-Novelle 2009 (BGBLA 2009/I/30 - in Kraft seit 1. April 2009).

Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er stellt.

Europäische Zahlungsbefehle können in Österreich beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien (§ 252 ZPO) beantragt werden. Das Gericht hat grundsätzlich den Antrag zu prüfen und weist den Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehles nur dann zurück, wenn die Forderung „offensichtlich unbegründet“ ist oder wenn sonstige Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Einspruchsfrist für den Schuldner beträgt 30 Tage ab Zustellung. Legt er Einspruch ein, findet ein normaler Zivilprozess statt. Geschieht dies nicht, wird der Europäische Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt. Der vollstreckbare Zahlungsbefehl entspricht dem österr. Vollstreckungsbescheid. Für die Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat ist eine Umschreibung als Europäischer Vollstreckungstitel nicht mehr erforderlich. Der vollstreckbare Europäische Zahlungsbefehl ist in den EU-Mitgliedstaaten Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Sie richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem vollstreckt wird.

Für die Anträge gibt es ein eigenes Formular. Die Benutzung des Formblatts ist zwingend

Das Besondere dieses Verfahrens ist, dass es der Höhe nach nicht beschränkt ist; es können somit auch betragsmäßig hohe vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden. Weder für den Antrag noch für den Einspruch besteht Anwaltspflicht.

Zahl der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) auf neuem Höchststand

Wien, 14. Mai 2009 - Die Anzahl der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich hat mit 205.276 Betrieben im Jahr 2008 ein Rekordniveau erreicht. Das bedeutet einen Anteil an der Gesamtanzahl der aktiven WKÖ-Mitglieder von 51,4 %. Im Jahr 2007 lag dieser Wert bei nur 49,2 %, 2006 bei 49,8 %. Die Steigerung 2008 erklärt sich vor allem dadurch, dass die Tätigkeit der selbständigen Personenbetreuung seit Mitte 2007 in der Gewerbeordnung ausdrücklich geregelt ist.

Im Verhältnis zu allen Mitgliedern ist der EPU-Anteil nach wie vor in der Sparte Information und Consulting am höchsten (61,3 %). Bereits den zweithöchsten EPU-Anteil hat die Sparte Gewerbe und Handwerk mit 52,3 %. Vor allem wegen der selbständigen Personenbetreuer ist dieser Anteil um 6,4 % im Vergleich zu 2007 gestiegen. Auch in den anderen Sparten nahm der Anteil an EPU wenn auch nur geringfügig zu.  Gemessen an der Mitgliederanzahl der Sparte beträgt der Anteil beim Gewerbe und Handwerk 35,6 %, im Handel 27,6 % und in der Industrie 1,4 %. Wenig überraschend gibt es in der Sparte Bank und Versicherung keine EPU.

Im Bundesländervergleich ist Wien Spitzenreiter. 49.478 EPU gab es 2008 in Wien, das sind 55,5 % der gesamten Mitgliederanzahl. Das Bundesland mit dem geringsten EPU-Anteil ist Tirol (44,4 %).

Die EPU-Plattform der WKO definiert EPU als Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte) der gewerblichen Wirtschaft mit Orientierung am Markt, Ausrichtung der Tätigkeit auf Dauer und ohne Mitunternehmertum, d.h. im Wesentlichen nur Einzelunternehmen und GmbH.

Auch bei den Bilanzbuchhaltungsberufen liegt die Zahl der EPU sehr hoch - über 80 %. Eine genaue Ziffer ist derzeit nicht ermittelbar, da die in der KWT organisierten Bilanzbuchhalter/innen von der WKÖ Statistik nicht  erfasst sind.

Quelle: Sozialpolitische Abteilung der WKÖ

"Europa für Sie " - Das Portal für EU-weite Geschäftstätigkeit

Brüssel, 13. Mai 2009 -  Das Portal "Europa für Sie - Unternehmen" bietet Unternehmern und Managern Zugang zu Informationen über sämtliche Aspekte der unternehmerischen Tätigkeit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Website wurde mit einem breiten Informationsspektrum neu aufgelegt und soll den Unternehmen helfen, die Chancen des Binnenmarktes optimal zu nutzen.

http://www.ec.europa.eu/youreurope/business

Ausbilden zahlt sich aus

Wien, 6. Mai 2009 - Die Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich hat ihre Informationsbroschüre zur Lehrlingsausbildung überarbeitet und neu aufgelegt. Neben Informationen zum Ausbilden von Lehrlingen, werden auch die typischen Lehrberufe der Sparte Information und Consulting (darunter der Lehrbnruf Buchhaltung) vorgestellt:


>> Info & Kontakt
>> Download

Interdisziplinäre Gesellschaften von Bilanzbuchhaltern mit Wirtschaftstreuhandberufen erlaubt

Wien - 20. April 2009 - Durch Verordnung zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Gründung und den Betrieb von interdisziplinären Gesellschaften zwischen Bilanzbuchhaltern und Wirtschaftstreuhandberufen (Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder) jetzt geregelt. Bisher fehlte eine entsprechende Verordnung, die es Wirtschaftstreuhändern gestattet, sich an derartigen Gesellschaften zu beteiligen.

Eine ähnliche Regelung zwischen Wirtschftstreuhandberufen und Rechtsanwälten scheitert bisher am Widerstand der Rechtsanwaltskammer.

Den Text der Verordnung finden Sie unter Amtliche Mitteilungen.

Zahlungsverzug behindert Unternehmen

Brüssel - 8. April 2008 -  Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren kommt es in der EU bei Geschäften zwischen Unternehmen oder von Unternehmen mit öffentlichen Stellen noch immer zu Zahlungsverzug. Dies kann Unternehmen in ihrer Entwicklung behindern und die Ursache für Insolvenzen sein. Vor allem kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) sind laut Kommission davon betroffen. Angesichts der gegenwärtigen Krise haben sich inzwischen mehrere Mitgliedstaaten dieses Problems auf nationaler Ebene angenommen. Die Kommission schlägt entsprechend einer Zusage im Small Business Act einen neuen politischen Ansatz für die Bekämpfung von Zahlungsverzug und wesentliche Änderungen der entsprechenden Richtlinie aus dem Jahr 2000 vor. Nach Ansicht der Kommission sollten öffentliche Stellen vorbildlich handeln und Rechnungen grundsätzlich binnen 30 Tagen begleichen. Ferner verpflichtet sich die Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden und die gesetzliche Frist in etlichen Fällen sogar unterschritten wird. Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt laut den neuen Vorschlägen die Vertragsfreiheit gewahrt. Unternehmen hätten aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Betreibungskosten zu fordern.

'Tax Compliance' und die österreichische Finanzverwaltung

Wien, 8. April 2009 -  Der Vorstand der Steuerfahndung Österreich, Madlberger, erklärt in einem Beitrag in der "Wiener Zeitung", dass die Steuerverwaltung seit etwa zehn Jahren nach den Grundsätzen des New Public Management arbeite und ihre insgesamt 40 Finanzämter wirkungsorientiert steuere. Zur Ausrichtung als Dienstleistungsbetrieb erstellten 2004 die Leiter der Sektion des Ministeriums für Finanzen eine Gesamtstrategie in sieben Teilen. Eine dieser Teilstrategien, die Abgabenstrategie, beruht auf den Überlegungen einer mit den Steuerzahlern zu erzielenden Tax Compliance.

http://pressespiegel.metacommunication.com/

Rechnungswesenreform in Deutschland

Berlin 4. April 2009 - In Deutschland soll die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren nach der Verabschiedung durch den Bundesrat noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Dadurch soll vor allem eine Entlastung des Mittelstandes erzielt werden. Einzelkaufleute mit weniger als 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn pro Geschäftsjahr werden von der Pflicht zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung befreit. Das deutsche Handelsgesetzbuch wird durch die Reform auf eine Stufe mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gestellt. Kreditinstitute müssen Finanzinstrumente fortan mit dem Marktwert bewerten. Als Konsequenz aus der Finanzkrise sollen die Lage von Zweckgesellschaften und die wirtschaftlichen Risiken künftig besser in der Bilanz ablesbar sein.

Näheres zum deutschen BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) finden Sie unter:

http://www.warthklein.de/downloads/bilmog_30032009.pdf

Europäisches Zahlungsverkehrssystem (SEPA)

Brüssel – 25. März 2009 - Die großen europäischen Unternehmerverbände BusinessEurope (Industrie), UEAPME (Handwerk und KMU), Eurocommerce (Handel) und CEA (Versicherungen) haben sich mit den europäischen Konsumentenschützern (BEUC) zu einer Plattform zusammengefunden. Sie wollen gemeinsam Druck auf die Banken wegen der unbefriedigenden Entwicklung bei der Einführung eines Europäischen Zahlungsverkehrssystem (SEPA – Single Euro Payments Area) ausüben.

Diese Plattform (EUC – End User Committee) wird vom Verband der europäischen Treasurer koordiniert und hat diese Woche ein erstes Positionspapier vorgelegt. In diesem werden die bisherigen Lösungsvorschläge der Banken für ein neues europäisches Abbuchungsverfahren scharf kritisiert (weniger Leistung für mehr Geld) und Alternativen vorgeschlagen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen und Konsumenten in den verschiedenen Mitgliedstaaten gerecht werden.

Weiters spricht sich das EUC strikt gegen „Multilateral Interchange Fees (MIF)“ (Gebühren der Bank des Unternehmens an die Bank des Kunden bei jedem Transfer) aus und verlangt deren Auslaufen nach der kürzlich von der EU genehmigten dreijährigen Übergangsfrist. In diesem Punkt haben sich die EU-Kommission und die EZB diese Woche auf die Seite der „End User“ gestellt. In einer gemeinsamen Aussendung stellen sie fest, dass sie keinen Grund sehen, MIFs nach der Übergangsphase fortzuführen.

Schließlich haben die Mitglieder des EUC gemeinsam beschlossen, das Stakeholderforum des Europäischen Payment Councils (organisiert seitens der Banken die SEPA-Einführung auf EU Ebene) zu verlassen, da die Banken bisher keine Bereitschaft zeigten, auf die Anliegen der Nutzer von Zahlungssystemen einzugehen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, das Management der SEPA-Einführung durch einen gemeinsamen Steuerungsausschuss, bestehend aus EU-Kommission, EZB, Banken und Endverbrauchern, zu verbessern.

Positionspapier:http://www.ueapme.com/IMG/pdf/090323_EUC_SEPA_DD_Outline.pdf

Steuerreform 2009 - Details

Wien - 24. März 2009 - Das Bundesministerium für Finanzen informiert aktuell über die Änderungen im Bereich Steuern auf der Website  https://www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/_start.htm       

Arbeitsbericht der Paritätischen Kommission  März 2009

Die 1. BibuG-Novelle die u.a. die Rechtspersönlichkeit für die Paritätische Kommission brachte, aber auch die Frist für die Überstellung der Selbständigen Buchhalter in die Wirtschaftskammern mit Absichtserklärung bis 31.3.2008 verlängerte, trat am 8.1.2008 in Kraft. Es fanden (bis einschließlich 11.3.2009) 26 Vollsitzungen der PK - davon eine außerordentliche Sitzung -statt. Am 4.4.2008 wurde unter der Leitung von MR Dr. Bernbacher (Wirtschaftsministerium) ein Workshop in Laa/Thaya abgehalten.

Behandelt wurde in allen Sitzungen insbesondere jeweils die Anerkennung von Prüfungen und mögliche Strategien, eine Vereinheitlichung der Prüfungen österreichweit zu erzielen. Andere Themen waren die finanzielle Situation der PK und das Verhältnis zu den finanzierenden Kammern, die EDV-Erweiterung in der Geschäftsstelle, das Prüfungswesen, die Umsetzung einer 2. BibuG-Novelle, in der u.a. die behördliche Tätigkeit für die in die WKO überstellten SBH verankert werden sollte, und eine Vielzahl konkreter Anträge bzw. Anfragen im Hinblick auf öffentliche Bestellung /Anerkennung als Bilanzbuchhaltungsbefugte, die jeweils nach entsprechender Vorarbeit im Einzelfall durch die PK zu entscheiden waren (darunter 53 Einzelentscheidungen aufgrund individueller Anrechnungen).

Im Jahr 2008 wurde 797 Bilanzbuchhalter, 19 Personalverrechner und 10 Buchhalter öffentlich bestellt/anerkannt. Mit dem Ablauf der Übergangsbestimmungen ist eine erhebliche Aufwandssteigerung pro Fall notwendig. Da die Vergleichbarkeit der abgelegten Prüfungen jeweils im Einzelfall und bezogen auf die Prüfungsgegenstände kontrolliert werden muss (Unterschied zur Bestellung Steuerberater, da dort keine Anrechnungen von Prüfungsteilen für die Steuerberater-Prüfung erfolgt).

Für fehlende Prüfungsteile war ein Bescheid auszustellen. Der durch das BibuG ermöglichte Wechsel der Mitgliedschaft bei der Interessenvertretung wurde jeweils zu Jahresende 2007 und 2008 abgewickelt.

Selbständige Buchhalter – Verwaltung/Behördenfunktion

Auch ohne direkte Umsetzung im BibuG übernimmt die PK seit Juli 2008 die behördlichen Aufgaben für jene SBH, die ab 1.4.2008 in die WKO gewechselt sind. Es haben sich für diese Vorgangsweise beide Kammern ausgesprochen, das Wirtschaftsministerium hat keine Einwände erhoben. Nach Rücksprache der KWT mit dem Ministerium werden seit September 2008 Akte jener SBH, die eine Änderungsmeldung abgeben, elektronisch übermittelt. Allerdings ergibt sich durch die verspätete Übermittlung ein erheblicher Aufwand rückwirkender Verarbeitung.

Speziell ausgearbeitete Formulare für diese SBH unterstützen die behördliche Aufgabenwahrnehmung, auchVersicherungen anerkennen bereits die Zuständigkeit derPK.

Die Erklärungen von 521 Selbständigen Buchhaltern gemäß BibuG-Novelle, die ihre Mitgliedschaft zur KWT unter den vorgeschriebenen Bedingungen beibehalten wollen, wurden entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet.

Anerkennung von Prüfungen

Zur Anerkennung von Prüfungen bzw. Vereinheitlichung der Prüfungen für Bilanzbuchhaltungsberufe gab es mehrere detaillierte Gespräche mit einzelnen Instituten wie Wirtschaftsförderungsinstitute, bfi, WT-Akademie und anderen sowie 3 allgemeine Meetings mit den führenden Ausbildungsinstituten.

Eine eindeutige Bereitschaft besteht zurzeit - mit wenigen Ausnahmen -die Prüfungsunterlagen an die PK zur Überprüfung der inhaltlichen Vergleichbarkeit zu übermitteln. Um dies zu erreichen wurden mehr als 20 detaillierte Informations- und Verhandlungsmeetings mit den Ausbildungsinstituten, die auch Prüfungen anbieten in ganz Österreich abgehalten. Mittel- und langfristig strebt die PK eine einheitliche schriftliche Prüfung- unabhängig vom jeweiligen Ausbildungsinstitut – an.

Prüfung

Im März 2008 wurde nach dem Zurücklegen der Funktion als Vorsitzender der Prüfungskommission durch Herrn Dr. Priklopil Frau Mag. Susanna Höbaus (Steuerberaterin in Neunkirchen) dem Ministerium als neue Vorsitzende vorgeschlagen und am 31.3.2008 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bestellt.

Es wurde der BEWIG-Vertrag (Betriebswirtschaftliche Gesellschaft), der die Ausarbeitung und technische Durchführung der schriftlichen Klausuren der Fachprüfungen regelt neu vereinbart, 4 schriftliche Klausuren ausgearbeitet und akkreditiert, ein Gesamtmeetingaller Prüfungskommissaren veranstaltet, Themenkonkretisierungen schriftlich wie mündlich festgelegt, ein Akkreditierungs- und ein Prüfungsbeobachtungsleitfaden erstellt und ein Kriterienkatalog für die Anerkennung von Prüfungen vorgeschlagen. Die Prüfungsordnung sowie einzelne Bestimmungen zur Prüfung im BibuG wurden ebenfalls adaptiert und der PK zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Es gab9 Treffen mit der BEWIG, die auch zur Präsentation Ihres Tools im Oktober vor den Ausbildungsinstituten eingeladen wurde und eine Art Musterklausur für das technische Handling erarbeitet hat, die on-line zur Verfügung steht.

2008 wurden 2 Termine für Prüfungen angeboten (17. und 24.6. schriftlich/18.9. mündlich, 18.11.und 25.11. schriftlich/11.12. mündl.) und von insgesamt 32Kandidaten schriftlich und 53 mündlich wahrgenommen. 2009 ist bereits 1 weiterer Prüfungstermin mit 19 Kandidaten abgehalten worden.

EDV

Beide Kammern haben die Koordination durch die KWT in EDV-Fragen und als Vertragspartner zur Firma EOS für die PK anerkannt, es gab Zustimmung von beiden Kammern zur Erweiterung der EDV-Software für die Geschäftsstelle; eine neue verbesserte Version unter Berücksichtigung der prozessualen Unterschiede in den beiden Kammern wurde mit Unterstützung der EDV der KWT definiert, getestet und ist seit Mitte Februar 2009 im Einsatz. Allerdings ergeben sich durch die teilweise unterschiedlichen Bestimmungen und Prozesse der beiden Kammern in erheblichem Aufwand Arbeitsschritte, die manuell abgewickelt werden müssen.

Die neue Homepage mit einer Fülle von Formularen und Informationen ist seit August 2008 online.

Verhältnis zu den Kammern

Die anfänglichen Auffassungsunterschiede über die Aufgaben der PK als Behörde konnten nach mehreren Gesprächen in schriftlichen Vereinbarungen ausgeräumt werden. Die Paritätische Kommission legt großen Wert auf die klare Kompetenztrennung, hat jedoch insbesondere die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung von Abläufen, die bisher ‚wesensfremd’ waren, fachlich unterstützt.

Bericht an den Nationalrat

Ein gemeinsamer Bericht von den beiden Kammern und der PK wurde bis dato noch nicht erstellt. Die PK hat Ihre Position am 16.12.2008 an das BMWA nach Aufforderung übergeben und eine weitere ausführliche Stellungnahme zu den vom Wirtschaftsministerium definierten Punkten erarbeitet.

Informationstätigkeit

Für Vorträge und Präsentationen wurde für verschiedene Gruppen (Bilanzbuchhalterclubs, Wirtschaftskammern, Ministerien, Bundesverband Deutscher Bilanzbuchhalter, European Federation of Accountants, Intern. Währungsfonds usw.) 8 Präsentationssätze erstellt und jeweils abgehalten. Die Homepage der PK wurde gänzlich neu gestaltet und umfasst derzeit ca. 250 Seiten. Etwa 200 schriftliche Anfragen von Berufsberechtigten bzw. Interessenten wurden ebenso beantwortet.

Eine monatliche statistische Information wird an das Wirtschaftsministerium geleitet. Für diverse Publikationen wurden Fachartikel erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

Legistische Arbeit

Der Text einer 2. Novelle zum BibuG wurde erarbeitet und mit den Kammern im Frühjahr 2008 einvernehmlich abgestimmt. Durch die vorzeitige Auflösung des Parlamentes kam es jedoch zu keiner Umsetzung. Aus Anlass der Übernahme der in die Wirtschaftskammer überstellten SBH wurde nicht nur eine Reihe von Prozessen und Formularen erarbeitet, sondern auch eine grundlegende Überarbeitung des BibuG in Form eines kompletten Vorschlages für eine Neuverlautbarung erstellt (Register, Amtshilfe, Adaptierung des Prüfungswesens, SBH-Behördenfunktion, Option der SV für KWT-Mitglieder, administrative Vereinfachungen, Klarstellungen, Schließung von Gesetzeslücken usw.).

Mit der Steuerberaterkammer München als zuständigerdeutscher Behörde wurde die Möglichkeit der Berufsausübung österreichischer Berufsberechtigter in Deutschland nach der Berufsqualifikationsrichtlinie der EU erarbeitet.

Die ausstehende Verordnung zu den interdisziplinären Gesellschaften wurde mehrmals urgiert und Anfang 2009 seitens des Ministeriums zur Begutachtung ausgesendet.

Fortbildungsverpflichtung

Ein Überprüfungsmechanismus für die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung der Berufsberechtigten (inkl. der WKO-SBH) wurde erarbeitet. Im Jänner 2009 wurden erstmals ca. 500 Personen zum Nachweis aufgefordert. Die Überprüfung der Rückmeldungen ist im Gange.

Mitarbeit an behördliche Prozessen und Aktionen

An diversen Implementierungen und Aktionen (z.B. Überprüfung der Geldwäscherichtlinie durch den IWF, International Market Information System, Vorbereitung der Dienstleistungsrichtlinie, Europäischer und Nationaler Qualifikationsrahmen usw.) wurde mitgearbeitet.

Mitarbeit der Funktionäre

Ohne umfangreiche Mitarbeit der von den Kammern bestellten Funktionäre (Mitglieder und Ersatzmizglieder der Paritätischen Kommission) ist die Arbeit der PK nicht zu leisten. Alleine die beiden Vorsitzenden haben im Jahr 2008 ca. 1300 Arbeitsstunden aufgewendet. Dazu kommt der immer umfangreichere Einsatz der Prüfungskommissäre für die Erstellung von Unterlagen, Akkreditierung, Prüfung Prüfungskontrolle und die derzeit von den Ausbildungsinstituten intensiv gewünschte ‚Beobachtungstätigkeit’ bei ihren mündlichenPrüfungen.

Ausblick

Eine eventuelle 2. Novelle des BibuG, die frühestens am 1.1.2010 in Kraft treten kann, wird zwar administrative Erleichterungen bringen, mit einer Verringerung der Workload kann aber aufgrund der steigenden Zahl von Einzelentscheidungen, der Abwicklung des SBH-Transfers und seiner Folgen, der zusätzlichen Probleme durch die DL-Richtlinie und der Verwaltung einer immer größeren Anzahl von Berufsberechtigten nicht gerechnet werden.

Statut der europäischen Privatgesellschaft

Brüssel – 10. März 2009 - Das Europäische Parlament hat dem Vorschlag der EU-Kommission "über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)" zugestimmt. Mit der Initiative wird eine neue europäische Rechtsform geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durch Erleichterung ihrer Niederlassung und Tätigkeit im Binnenmarkt erhöhen soll. Die Gründung von Unternehmen soll erleichtert werden.

Künftig wirdes für die mittelständische Wirtschaft in Europa eine eigene Gesellschaftsform geben, die es bis jetzt nur für die Großunternehmen gibt, nämlich in Gestalt der Europäischen Aktiengesellschaft. Die EU-Kommission macht deutlich, dass ihr an der Schaffung einer einheitlichen Unternehmensform gelegen ist, die für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist. Zu diesem Zwecke schlägt die Kommission u. a. vor, die Gründungsvoraussetzungen für Unternehmer so einfach wie möglich zu halten und auch das weitere „Leben“ der SPE nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
 
Der Vorschlag für ein Statut der SPE (Societas Privata Europaea) ist auf die spezifischen Bedürfnisse von international aufgestellten KMU zugeschnitten. Er gestattet den Unternehmern, in allen Mitgliedstaaten gemäß den gleichen einfachen und flexiblen Gesellschaftsrechtsvorschriften eine SPE zu gründen.

Bislang müssen Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit  jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. "Das ist eine kostspielige Sache. Die neue Europa-GmbH erspart Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung", so Lehne.
 
Die Gründung von Unternehmen soll mittels der SPE erleichtert werden. Die Kommission verzichtet auf ein Stammkapital bei Gründung der SPE. Die SPE kann mit einem Euro gegründet werden. Das Parlament hat allerdings beschlossen, dass dies nur gilt, sofern "das Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet. Falls die Satzung keine diesbezügliche Bestimmung enthält, muss das Kapital der SPE mindestens 8.000 Euro betragen.

Änderungen in der Lohnsteuerberechnung durch Steuerreformgesetz 2009

Wien 24. Februar 2009 - Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Fachverband Unternehmensberatung und IT ersucht, seinen Mitgliedsbetrieben die nachstehende Information zum Steuerreformgesetz 2009 zu übermitteln:

„Die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2009 wurde am 10.2.2009 im Ministerrat beschlossen und auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die parlamentarische Behandlung im Finanzausschuss ist am 4. und 5.3.2009 vorgesehen und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird voraussichtlich Ende März 2009 erfolgen.

 Diese Gesetzesnovelle enthält in den §§ 1, 3, 18, 33, 67, 77 und 124b EStG Änderungen die die Lohnverrechnung betreffen (insbesondere die Tarifsenkung) und die den Arbeitnehmern schon ab der Gehaltsauszahlung für den April 2009 zugute kommen sollen. Da diese neuen Bestimmungen bereits im Regierungsprogramm vereinbart wurden, sind Abänderungen in diesem Bereich der Regierungsvorlage nicht mehr zu erwarten. Der Fachverband UBIT wird daher ersucht, die IT-Wirtschaft umgehend von den aktuellen Neuerungen in Kenntnis zu setzen, damit eine zeitgerechte Anpassung und Verteilung der aktualisierten Lohnverrechungs-Software erfolgen kann.“

Der Fachverband kommt diesem Ersuchen gerne nach, weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das Gesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft ist. Im Sinne des Anliegens des BMF, dass die dort geplanten Änderungen den "Arbeitnehmern schon ab der Gehaltsauszahlung für den April 2009 zugute kommen" sollen, besteht für Softwareentwickler eine gewisse Rechtsunsicherheit, die im Steuerreformgesetz 2009 geplanten Regelungen hinsichtlich der Lohnverrechnung

https://www.bmf.gv.at/Steuern/.../Steuerreformgesetz2009/rvl_ges_100209-2.pdf

vor der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in ihre Produkte zu integrieren, da im laufenden Gesetzgebungsprozess (Abstimmungen im Nationalrat und Bundesrat) auch Änderungen noch möglich sind. Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltung ersucht um Kenntnisnahme und entsprechende Vorkehrungen seitens der Berufsberechtigten.

Für Fragen steht der Geschäftsführer des Fachverbandes UBIT, Herr Mag. R. Tritscher zur Verfügung:

Mag. René Tritscher LL.M.
Fachverband Unternehmensberatung
und Informationstechnologie
Wiedner Hauptstrasse 63, A-1045 Wien
T +43 (0)5 90 900-3173
F +43 (0)5 90 900-3178
E  rene.tritscher@wko.at

Nächste Wirtschaftskammer-Wahl 27. Februar bis 2. März 2010

Wien, 20. Februar 2009 - Die nächste Wirtschaftskammer-Wahl findet (je nach Bundesland) in der Zeit vom 27. Februar bis zum 2. März 2010 statt.  Aktiv und passiv wahlberechtigt für die Fachgruppenausschüsse UBIT sind alle den Wirtschaftskammern angehörigen berufsberechtigten Bilanzbuchhalter/innen, Personalverrechner/innen, Buchhalter/innen, Gewerbliche und Selbständigen Buchhalter/innen, soweit sie am Stichtag (voraussichtlich 31.12.2009) über eine Berufsberechtigung verfügen. Personen oder Gesellschaften, die über mehrere Berufsberechtigungen in derselben Fachorganisation  verfügen, haben nur eine Stimme. Dagegen kann bei Berufssitzen in verschiedenen Bundesländern in jedem Bundesland gewählt werden.

Die Mandatszuteilung in den einzelnen Fachgruppen auf die wahlwerbenden Gruppen erfolgt nach dem d'Hont'schen System. Der Fachverbandsausschuss auf Bundesebene (32 Mitglieder) setzt sich nach der Summe der Mandatsergebnisse der einzelnen Bundesländer zusammen. Der Fachverbandsauausschuss nominiert dann unter Berücksichtigung der Größe und Wahlergebnisse der Bundesländer die Mitglieder des Berufsgruppenausschusses Buchhaltung als unmitelbare Interessenvertretung der der Wirtschaftskammer angehörigen Berufsberechtigungen der selbständigen Buchhaltungsberufe. Für die Mitgliedschaft im Berufsgruppenausschuss ist eine Wahl in einen Fachgruppenausschuss oder in den Fachverbandsausschuss nicht Voraussetzung.

EU- Kommision will Vereinfachung der Rechnungslegung für kleinste Unternehmen

Brüssel/Wien 20. Februar 2009 - In einem sich verschlechternden Wirtschaftsklima sollen neue Bestimmungen dazu beitragen, die Belastung von Kleinstunternehmen zu verringern. Als Kleinstunternehmen gelten solche, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 500.000 €, Nettoumsatzerlöse 1 Mio €, durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr.

Gleichbehandlung von Rechnungen in Papier- und elektronischer Form geplant

Brüssel, 28. Jänner 2009 - Die EU-Kommission hat  einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem die Mehrwert-steuerrichtlinie 2006/112/EG betreffend die Rechnungsstellung geändert werden soll. Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form sollen in Zukunft gleich behandelt werden. Ziel ist es, durch den verstärkten Einsatz elektronischer Rechnungen die Belastungen für die Wirtschaft zu verringern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen und die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung zu unterstützen. Der Vorschlag ist ein zentrales Element im Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten für die Wirtschaft, welche bis 2012 um 25 Prozent gesenkt werden sollen sowie Teil der Strategie der Kommission für eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Bis dato ist für die steuerliche Anerkennung der E-Rechnung eine fortgeschrittene elektronische Signatur notwendig. Wahlmöglichkeiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie haben zusätzlich zu großer Rechtsunsicherheit geführt und die Verbreitung der E-Rechnung im grenzüberschreitenden Bereich de facto behindert. Auch innerhalb Österreichs haben die komplizierten Steuer- und Archivierungsfragen dazu geführt, dass bisher nur große Unternehmen die enormen Einsparungspotenziale der elektronischen Rechnungslegung nutzen konnten.

Dies soll könnte sich nun ändern: Nach Auffassung der Kommission soll die elektronische Rechnungslegung gefördert werden, indem etwa die verpflichtende elektronische Signatur fällt. Zusätzlich soll die elektronische Speicherung von Rechnungen steuerrechtlich auch dann zulässig sein, wenn die ursprüngliche Rechnung ein Papierdokument ist. Außerdem werden einheitliche Aufbewahrungszeiten festgelegt.

Die von Brüssel geforderte Gleichbehandlung wird der E-Rechnung einen enormen Schub verleihen. Die E-Rechnung beschleunigt die Abwicklung von Geschäftsprozessen, ist ökologischer und ermöglicht Einsparungen von bis zu 70 Prozent gegenüber der herkömmlichen Papierrechnung. Sie fristet derzeit in Österreich aber ein Schattendasein und wird Schätzungen zufolge von nicht einmal zehn Prozent der österreichischen Unternehmen sinnvoll eingesetzt. 

Das tatsächliche Ende der Diskriminierung der elektronischen Rechnung ist jedoch nur dann möglich, wenn die EU-Staaten den Vorschlag der Kommission einstimmig absegnen.  

Kommissions-Pressemitteilung

Kommissions-Mitteilung

MwSt.-Vorschriften für die Rechnungsstellung

EU-Kommission will verbesserte Aufsicht für Rechnungslegung und Abschlußprüfung

Brüssel, 26. Jänner 2009 -   Die Kommission hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei Rechnungslegung und Abschlussprüfung verbessern, für größere Konvergenz der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen. Für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor wird ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen und internationalen Gremien eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können. Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. Euro belaufen und den Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken.

Kommissions-Pressemitteilung

Kommissions-Vorschläge

Neue Datenbank informiert über europäische Finanz-Bildungsprogramme

Brüssel, 19. Jänner 2009 - Die Europäische Kommission stellt ab heute auf der Website „Europa“ die neue europäische Datenbank über Finanzwissen EDFE (European Database for Financial Education) online. Diese informiert über Bildungsprogramme die in der Europäischen Union von öffentlichen und privaten Instituten angeboten werden. Standardisierte Informationen über Bildungsprogramme und Forschungsprojekte stehen allen Providern und potenziellen Nutzern zur Verfügung. Die Kommission will dazu beitragen, das Finanzwissen der Verbraucher und Finanzdienstleistungsnutzer zu verbessern.   

Kommissions-Pressemitteilung

 EDFE

Arbeitsbehelf 2009 der Sozialversicherung für Personalverrechner

Linz, 1. Jänner 2009 - Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat im Auftrag der Österreichischen Sozialversicherungen einen umfangreichen Arebitsbehelf für Personalverrechner veröffentlicht. Dieser steht als Downod zur Verfügung:

http://www.ooegkk.at/mediaDB/495330_Arbeitsbehelf%202009%2017.12.08.pdf

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anträge zu BibuG und WTBG

Keine Änderung der bestehenden Rechtslage

Wien, 9. Dezember 2009 - Der Verfasungsgeserichtshof hat über 4 Anträge zum BibuG bzw. WTBG in einem entschieden und sämtliche Anträge zurück- bzw. abgewiesen. Die 4 Antragsteller sind Mitglieder der KWT, 3 als SBH, 1 als Bilanzbuchhalter.

 

Die einzelnen Beschwerden richteten sich  (zusammengefasst) gegen:

 

  •     - BibuG § 1 Abs. 3 (Bilanzbuchhaltung ist weder Gewerbe noch freier Beruf)
  •     - BibuG § 2 Abs. 1  Z. 2 (Bilanzierungsgrenzen für Bibu)
  •     - BibuG § 2 Abs. 1  Z. 3 (eingeschränkte Vertretungsrechte der Bilanzbuchhalter)
  •     - BibuG § 77 (Provisionsverbot für KWT-Mitglieder).
  •     - BibuG § 98 Abs.4 (Kein Neuerwerb von Berufsberechtigungen GBH SBH)
  •     - BibuG § 98 Abs.7 (Ablauf der Übergangsbestimmungen zum Erwerb der Berufsberechtigung Bibu für GBH und SBH   mit  31.Dezember 2007) 
  •     - BibuG § 98 Abs. 8 (Transfer der SBH zur Wirtschaftskammer)
  •     - WTBG § 2 Abs. 1 Z. 2 (Bilanzierungsgrenzen für SBH)  
  •     - WTBG § 14 Abs. 1. Z.3 (Zulassung zur Steuerberaterprüfung)
  •     - WTBG § 2 Abs. 1 Z.3 (eingeschränkte Vertretungsrechte der SBH)
  •     - WTBG § 95 (Provisionsverbot für SBH)
  •     - sowie gegen mit diesen Punkten im Zusammenhang stehende Wortfolgen und Verweise.  

Der VfGH hat mehrere Punkte (siehe unten)  abgewiesen, alle anderen zurückgewiesen (d.h. inhaltlich gar nicht behandelt), da eine unmittelbare persönliche Betroffenheit der Antragsteller nicht nachgewiesen werden konnte.

 

Anders stellt sich die Situation bei den Punkern Provisionsverbot. Vertretungsrechte und Bilanzierungsgrenzen dar. Hier erkennt der VfGH sehr wohl eine persönliche Betroffenheit und hat daher in der Sache ein Urteil gefällt.

 

Provisionsverbot: Der VfGH bestätigt das Recht des Gesetzgebers bei bestimmten Berufen zur Wahrung der Unabhängigkeit derartige Geschäfte zu verbieten. Dies gilt für alle Wirtschaftstreuhandberufe. Der Bilanzbuchhalter aber habe es durch die Möglichkeit der Kammerwahl selbst in der Hand, ob er sich bei Abwägung aller Faktoren einer derartigen Einschränkung unterwerfen wolle oder nicht.

 

Vertretungsrechte: Der VfGH stellt fest, dass es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder die Freiheit der Erwerbsausübung angesehen werden kann, dass der Gesetzgeber die Vertretung im Verfahren vor den Finanzbehörden jenen Berufen innerhalb des "Stufenbaues" (= Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) vorbehalten hat, deren Ausbildung speziell auf die Erfordernisse der Vertretung von Parteien vor Abgabenbehörden abgestimmt und für deren Ausübung die Ablegung von Fachprüfungen vorgesehen ist. Ob diese Ausbildung und Prüfung tatsächlich erfolgt, und wie weit sich diese von Ausbildung und Prüfung für SBH bzw. BibuG unterscheidet, untersucht der VfGH nicht.

 

Bilanzierungsgrenzen:  Der Verfassungsgerichtshof übernimmt im Wesentlichen eine Stellungnahme der Bundesregierung (Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst), Bei Bibu- und SBH-Fachprüfungen seien keine ausreichenden Kenntnisse in Bilanzierung vorgesehen. Aus diesem Grund und weil  bei größeren Unternehmen eine höhere gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bilanz angenommen werden könne, wird der Antrag in diesem Punkt zurückgewiesen. Der VfGH unterscheidet auch nicht zwischen Selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern.

 

Damit ergeben sich aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes keine Änderungen der Rechtslage und keine geänderten Verfahren. 

 

Kosten- und Zeitersparnis durch elektronische Rechnung  

Die Rechnung von morgen ist elektronisch, effizient, rasch und kostengünstig

Wien, 27. November 2008 - Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der WKÖ zeigten E-Center der WKÖ und AustriaPRO 270 Handelsunternehmen die Einsparungspotentiale der elektronischen Rechnung auf. Laga: „Die Rechnung von morgen ist effizient, rasch und kostengünstig und vereinfacht die internen Verrechnungsabwicklungen im Unternehmen enorm.“ Rechnungen werden nach wie vor manuell in Buchhaltungssysteme eingetippt und sind Zeit- und kostenaufwändig. Diese Prozesse werden sich mit der Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen ändern. „An der Produktivitätsschraube kann gedreht werden, in dem Rechnungen automatisch in das Rechnungssystem eingespeist werden“,

"ebInterface" - einheitliches elektronisches Rechnungsformat

Dafür ist die Verwendung eines einheitlichen elektronischen Rechnungsformats nötig. Die WKÖ und AustriaPRO bieten dafür das frei verfügbare XML-Format „ebInterface“ an, das bald auch für die Abrechnung von öffentlichen Ausschreibungen des Bundes verwendet werden kann. Der Unternehmer kann dabei wählen, ob er seine Rechnungen wie beim Telebanking online erstellt und digital signieren lässt, oder ob die Funktionalität lieber in seiner eigenen Buchhaltung integriert wird. Im Vergleich zur Papierrechnung sind dabei Einsparungen von bis zu 90 Prozent möglich und daher absolute Chefsache. Aber nicht nur das Verrechnungssystem wird elektronisch abgewickelt. Handelsunternehmen haben die Möglichkeit neue Vertriebsschienen zu nutzen und Ihre Produkte über Internet zu vertreiben. Das Internet hat das Leben und das Verhalten vieler Menschen im zurückliegenden Jahrzehnt wie kein anderes Medium seit der Erfindung des Fernsehens verändert. Die Art der Kommunikation und der Geschäftsabwicklung unterliegt im Zeitalter des Internets einem enormen Wandel. Innerhalb sehr kurzer Zeit hat sich das Internet von einem anfänglich reinen Informationsmedium auch zu einem komplexen Vertriebskanal im Einzelhandel gewandelt.

Weitere Informationen:

Informationsoffensive e-Rechnung   http://wko.at/e-business/e-rechnung/start/start.htm

Elektronische Überprüfung von UID-Nummern macht die Geschäfte innerhalb der EU wesentlich einfacher

Nicht nur UID-Nummern sondern auch Name und Anschrift von EU-Geschäftspartnern können nun elektronisch über FinanzOnline überprüft werden

Wien, 4. Dezember 2008 - Unternehmen können sich nun umfassend die Richtigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) ihrer Geschäftspartner über FinanzOnline, das elektronische Datenübertragungssystem der Finanzverwaltung, bestätigen lassen. Die Richtigkeit der UID-Nummern von (EU-)Geschäftspartnern ist insbesondere deshalb wichtig, weil ein Lieferant nur damit umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vornehmen kann.

Zwar war es schon bisher möglich, die Gültigkeit einer UID-Nummer (so genannte „Stufe 1-Abfrage“) elektronisch über FinanzOnline überprüfen zu lassen. Wer sich neben der UID-Nummer auch Name und Anschrift des Inhabers bestätigen lassen wollte („Stufe 2-Abfrage“) musste jedoch telefonisch, mit Telefax oder schriftlich bei der Finanzverwaltung vorstellig werden.

Websites - Ihre Informationspflicht

Die Informationspflichten von Betreibern von Websites (mit oder ohne Webshop) sind zahlreich, sie werden oft nur mangelhaft erfüllt.

Mehrere Gesetze sehen für Websites Informationspflichten vor. Werden diese nicht erfüllt, drohen Verwaltungsstrafen. Das ist aber nicht alles: Im Sinne des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es irreführend und unlauter, wenn unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Kommunikationsmediums wesentliche Informationen vorenthalten werden, die der durchschnittliche Marktteilnehmer benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Und, wenn die Geschäftspraktik somit geeignet ist, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Als ganz wesentlicher Hinweis für eine geschäftliche Entscheidung gelten etliche der folgenden Informationsanforderungen. Bei solchen gilt es schon als unlauter, wenn auch nur eine einzige dieser Informationspflichten verletzt wird, wie z.B. die des e-Commerce-Gesetzes.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass häufig zwar einige, aber eben nicht sämtliche Informationsanforderungen erfüllt werden. In der Praxis führt schon bisher die mangelhafte Erfüllung von Informationspflichten auf kommerziellen Websites zu den meisten Problemen.

Transparenz & Information

Welches sind nun die Infomationspflichten? Damit dem Nutzer klar ist, wer sein möglicher Vertragspartner ist, muss aufgrund des e-Commerce-Gesetzes im Impressum folgendes angeführt werden:

  •  Vor- und Zuname oder vollständiger Firmenwortlaut (inklusive Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht),
  •  die geografische Anschrift,
  •  die e-Mail Adresse,
  •  soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde,
  •  die Kammer bzw. der Berufsverband, der oder dem er angehört,
  •  die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen worden ist (meist also "Österreich“),
  •  einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen,
  •  sofern vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Details zu den Pflichtangaben

Die Frage, ob auch die Telefonnummer anzugeben sei, wurde in diesem Jahr dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Noch gibt es diesbezüglich keine Entscheidung. Sicherheitshalber sollte man die Telefonnummer daher bereits jetzt angeben.

Unter Aufsichtsbehörde haben Inhaber von Gewerbeberechtigungen (Gewerbliche Buchhalter) die Gewerbebehörde anzugeben (z.B. das Magistratische Bezirksamt für 1./8. Bezirk). Berufsberechtigte der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, Buchhalter) geben die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe an; Selbständige Buchhalter, die Mitglieder der KWT sind, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder; Selbständige Buchhalter in der WKÖ die Paritätische Kommission. Andere Beispiele für Aufsichtsbehörden sind die Bundes-Wertpapieraufsicht oder die Telekom-Control-Kommission. Als berufsrechtliche Vorschriften kommen je nach Berufsberechtigung das Bilanzbuchhaltungsgesetz, die Gewerbeordnung bzw. das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz in Frage.

Wenn Preise angeführt werden (das e-Commerce-Gesetz selbst zwingt noch nicht dazu, es kann dies aber auf Grund anderer Vorschriften erforderlich sein - z.B. Preisauszeichnungsgesetz), sind auch diese leicht les- und zuordenbar anzugeben. Es muss klar erkennbar sein, ob die Preise einschließlich Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind und ob darin Versandkosten enthalten sind.

Nach dem Unternehmensgesetzbuch muss z.B. auch angegeben werden, falls sich das Unternehmen in Liquidation befindet.

Nach dem Mediengesetz ist auch der so genannte Medieninhaber zu nennen. Das ist die Person, die über den Inhalt der Website entscheidet und deren Aufrufbarkeit veranlasst - also in der Regel der Content Provider und damit der Unternehmer selbst. Daher sollte neben dem Namen (bzw. der Firma) des Unternehmens in Klammer der Hinweis "Medieninhaber“ gesetzt werden. Weiters ist nach dem Mediengesetz der Unternehmensgegenstand des Medieninhabers anzugeben. Bei nicht ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmen ist daher der Gewerbewortlaut - oder sofern vorhanden - eine Kurzbezeichnung anzuführen.

Weitere Informationspflichten

Wenn auf der Website eines Unternehmens ein Gästebuch für Eintragungen vom Nutzer besteht, oder redaktionelle Beiträge geschaltet werden, sind noch weitere Informationspflichten zu erfüllen.

Wird auf der Website auch ein Webshop betrieben, so sind zusätzliche Informationen notwendig (wie etwa welche technischen Schritte für den Nutzer notwendig sind, um einen Kauf durchzuführen).

Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, müssen diese für den Nutzer speicher- und ausdruckbar zur Verfügung stehen. Es genügt auch ein Link auf die zutrefenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interessenvertretungen, wenn diese angewendet werden (UBIT oder KWT). Ein Unternehmen ist aber nicht verpflichtet AGB zu verwenden. Werden im Webshop Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertrieben, so kommen noch weitere Informationspflichten dazu, wie z.B. zum Rücktrittsrecht.

Ausführliche Infos zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch unter http://wko.at/agb  

Abmahnungen & Strafen

Ganz wesentlich ist die Frage: Was passiert, wenn man diesen Anforderungen nicht nachkommt? Zum einen gibt es verschiedene Verwaltungsstrafen, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden, so etwa in der Gewerbeordnung, oder Zwangstrafen bei Verletzung der Verpflichtungen nach dem Unternehmensgesetzbuch. Der Strafrahmen nach dem e-Commerce-Gesetz beträgt 3000 Euro.

Zum anderen bestehen die eingangs erwähnten Verstöße nach dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Auf dieser Grundlage können Interessensverbände oder Mitbewerber auf Unterlassung klagen. Der dabei vom Rechtsanwaltstarif empfohlene Streitwert beträgt 36.000 Euro. Selbst wenn der Betrag nicht zu bezahlen ist, so orientieren sich doch die Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte danach und sind dem entsprechend hoch.

Sehr häufig wird in der Praxis aber nicht sofort geklagt, sondern es ergeht ein Schreiben eines Rechtsanwaltes an den Unternehmer (dem Inhaber der Website), in dem dieser aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie ein Honorar für das Einschreiten des Rechtsanwaltes zu zahlen. Dabei werden etliche hundert Euro verlangt, wobei der Betrag auch durchaus vierstellig sein kann. In seltenen Fällen kommen sogar Aufforderungen von deutschen Rechtsanwälten oder Wettbewerbs- bzw. Verbraucherschutzverbänden. Die Honorarforderungen von deutschen Rechtsanwälten sind in der Regel erheblich höher.

ECG-Check des WIFI Wien

Man kann die notwendigen Informationen natürlich selbst gestalten. Hier ist ein Check empfehlenswert, ob wirklich alles Erforderliche im selbst gestalteten Impressum steht: Dafür bietet das WIFI den kostenlosen ECG-Check als Überprüfungsmöglichkeit an. Dabei untersuchen Experten aus dem Beraterpool des WIFI-Netzwerks die Website hinsichtlich der gesetzlichen Informationspflichten in einem standardisierten Check, der gemeinsam mit dem österreichischen e-Commerce Gütezeichen entwickelt wurde. Die Abwicklung selbst erfolgt online.

Europeana, die digitale Bibliothek Europas

Brüssel, 20. November 2008 - Europas größte Sammlungen und Meisterwerke sind über ein einziges virtuelles Bibliotheksportal, das in allen EU-Sprachen verfügbar ist, für die Öffentlichkeit zugänglich. Internetnutzer aus aller Welt haben Zugriff auf über zwei Millionen Bücher, Landkarten, Aufnahmen, Fotographien, Archivdokumente und Filmen aus Nationalbibliotheken und Kulturinstituten aller 27 EU-Länder.

http://www.europeana.eu/portal/

Small Business Act - Europas KMU das Leben erleichtern

Mehr als 75 Millionen Europäer arbeitenin kleinen und mittleren Unternehmen - viele davon sind Ein-Personen Unternehmen

(Brüssel-Wien 20. August 2008) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Europa wird es nur dann gelingen, seine Wettbewerbsposition in der globalen Wirtschaft aufrechtzuerhalten und seine Bürger an der steigenden Lebensqualität teilhaben zu lassen, wenn mehr neue Firmen gegründet und gefördert werden. Die Europäische Kommission hat den Small Business Act verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Behörden aller Ebenen sich mit allen Kräften für den Aufbau einer Gesellschaft einsetzen, in der kleine Unternehmen gedeihen können.

Mehr dazu:  http://ec.europa.eu/enterprise/e_i/news/article_7017_de.htm

Neue Info-Blätter der WKÖ zu Steuerfragen

Die Wirtschaftskammer hat die Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Software sowie zur steuerlichen Behandlung von Auslandsreisen von Selbständigen überarbeitet und in übersichtlichen Merkblättern zusammengefasst.

Leitfaden und Kommentar zum BibuG

Am 1. September erschíen der erste ausführliche Leitfaden und Kommentar zum BibuG

Das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz

   Leitfaden und kommentierter Gesetzestext

Bilanzbuchhaltung - eine faszinierende Tätigkeit

Sie erhalten in übersichtlicher und verständlicher Form einen Überblick über Neuerungen, Anwendungsbereiche, Berechtigungsumfang, Voraussetzungen, Befähigungsnachweis und Erwerb der Berechtigung zum selbständigen Bilanzbuchhalter. Die Autoren - Dr. Leo Gottschamel, Referent der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ und Mag. Gregor Benesch, stellvertretender Kammerdirektor der KWT - waren als Experten an den Verhandlungen zur Schaffung des BibuG selbst beteiligt und unterstützen nach wie vor die Paritätische Kommission in juristischen Fragen.

Erscheinungsdatum: 01.09.2008

Publikationsart: Broschüre

Nichtmitgliederpreis   28,00 €

Normalpreis              22,00 €

Preis inkl. 10,00% Mwst zzgl. Versandpauschale 3,30 €

Bestellungen im Webshop der WKÖ :  http://webshop.wko.at

Neues Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf dürfen kein Widerspruch sein. Dies ist gerade für die selbständigen Rechnungswesenberufe, die in hohem Maße von Frauen ausgeübt werden, ein wichtiges Thema. Damit Vereinbarkeit besser gelingt, braucht es nicht nur das Bewusstsein um die wettbewerbsentscheidende Bedeutung von Familienfreundlichkeit, sondern auch das Wissen um konkrete Maßnahmen im Unternehmen. Diese werden im neuen "Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Kleine und Mittlere Unternehmen" dargestellt.

--> Download: Handbuch Vereinbarkeit Familie und Beruf 2.Auflage (pdf, 4,9 MB)

 

 

Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses

Änderung der Verordnung über den Elektronischen Rechtsverkehr

Das Bundesministerium für Justiz hat die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr  unter anderem insofern geändert, als jetzt auch Übermittlungspflichtige und Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter den Jahresabschluß elektronisch im pdf-Format einbringen dürfen.

Während bisher nur eine XML-basierte Übermittlung über FinanzOnline zulässig und möglich war, können ab 1. Juli 2008 Jahresberichte auch als pdf-Datei über den Dienst Elektronischer Rechtsverkehr der Justiz (webERV) übermittelt werden. Die Wahl des Nutzungsweges steht dem Übermittlungspflichtigen frei.

Konkret lauten die beiden möglichen Varianten ab 1. Juli 2008

- als (unstrukturiertes) pdf über den webERV der Justiz

- als XML-Datei über FinanzOnline.

Für kleine GmbHs wird es als dritte Möglichkeit ein ausfüllbares Webformular geben. Theoretisch gibt es einen vierten zulässigen Weg: Die Einspeicherung in ein Urkundenarchiv einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Rechtsanwälte: Archivium, Notare: CyberDoc) und Vorlage der Archivreferenz über den webERV bei Gericht. Diese Variante dürfte in der Praxis aber kaum nachgefragt werden.

Softwarehersteller, die den Übermittlungsweg webERV in ihre Produkte integrieren wollen, finden alle Schnittstellen-spezifikationen auf 

Direktlink:
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv!OpenDocument

Details: BGBL II vom 28.Juni 2008 - Nr. 222/2008

Stichwort Geldwäsche

Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten, so genannten Vortaten. Doch nicht jede Straftat stellt eine Vortat zur Geldwäscherei dar. Darunter fallen alle vorsätzlichen Handlungen, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (so genannte Verbrechen), sowie bestimmte Vergehen, wie z.B. Urkundenfälschung oder Schmuggel.

Die gesetzlichen Regelungen in Österreich

In Österreich gibt es kein eigenes Geldwäschereigesetz: Die Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen zu finden. Da der Finanzsektor naturgemäß einer der anfälligsten Bereiche ist, enthalten auch Bankwesen-, Versicherungsaufsichts- und Wertpapieraufsichtsgesetz eigene Regelungen zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Daneben gibt es Bestimmungen u.a. in der Bibu-Berufsausübungsrichtlinie, der Gewerbeordnung, dem Glücksspielgesetz sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung u.a.. Diese Bestimmungen legen großes Gewicht auf das Prinzip "Know your customer", das Geldwäschern den Vorteil der Anonymität nehmen soll.. Zu diesem Zweck ist festgelegt, dass etwa sobald eine Transaktion 15.000 Euro erreicht oder eine dauernde Geschäftsbeziehung eingegangen wird, u.a. Kredit- und Finanzinstitute, Rechtsanwälte und Immobilienmakler dazu verpflichtet sind, den Kunden zu identifizieren. Daneben sind weitere präventive Maßnahmen vorgeschrieben (so genannte Sorgfaltspflichten). Kommt ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auf, muss eine Meldung an die österreichische Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres erstattet werden.

FMA-Rundschreiben zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wien, 08.07.2008

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein "Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität"

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein an in Österreich tätige Kreditinstitute gerichtetes „Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität" veröffentlicht. Damit gibt die Aufsicht den Kreditinstituten und den anderen durch die Richtlinie betroffenen Unternehmen eine Auslegungshilfe für die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen verschärften Identifizierungsbestimmungen, die die 3. Geldwäsche-Richtlinie der EU in österreichisches Recht umgesetzt haben, zur Hand. Die Identität eines Kunden ist dabei jedenfalls festzustellen, wenn eine dauernde Geschäftsbeziehung begründet wird, eine einzelne Transaktion zumindest € 15.000 beträgt oder die Umstände der Geschäftsanbahnung einen Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auslösen. Sollte sich die Identitätsfeststellung als unmöglich erweisen oder es besteht ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, so darf keine Geschäftsbeziehung aufgenommen werden.

Die Aufsicht legt in diesem Rundschreiben auf 48 Seiten praxisorientiert dar, was unter den im Gesetz verwendeten Begriffen in der praktischen Anwendung zu verstehen ist, welche Adressaten die Identifizierungspflicht trifft und wie dabei sowie bei der Überprüfung der Angaben vorzugehen ist. Weiters werden präzise konkrete Anwendungsfälle erläutert und Besonderheiten bei bestimmten Geschäften wie Spareinlagen, Wertpapiergeschäft, Ferngeschäft, Schulsparen oder Betriebliches Vorsorgekassengeschäft erklärt.

Es wird detailliert dargelegt, welche Angaben zur Identitätsfeststellung für natürliche wie juristische Personen gesetzlich gefordert sind und es werden darüber hinaus weitergehende Empfehlungen gegeben. Die Kriterien, die ein amtlicher Lichtbildausweis erfüllen muss, um als tauglicher Identitätsnachweis akzeptiert zu werden, werden ebenso dargelegt wie Hinweise gegeben, wie gefälschte Ausweise oder Pseudo-Nachweise zu erkennen sind. Ausführlich wird auch die Verpflichtung zu Erhebung des letztlich „wirtschaftlichen Eigentümers" dargelegt, wobei hier ein „risikobasierter Ansatz" zu wählen ist: Das heißt, das Kreditinstitut hat selbst zu entscheiden, wann es aus seiner Sicht ausreichend tiefe Kenntnis davon hat. Treuhänder haben auf jeden Fall den Treugeber offen zu legen.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, der FMA jederzeit Auskunft über ihren Kunden sowie über die Art der Geschäftsbeziehung geben zu können. Die Identitätsfeststellung ist auch in regelmäßigen Abständen neuerlich zu überprüfen, wobei Unterlagen grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.

Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen betroffener Branchen sowie ausländische Institute, die im Rahmen der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig werden. Es folgen heuer noch zwei weitere Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Eines zum Themenkomplex „risikobasierter Ansatz", in dem erläutert wird, wie und wie weit die Sorgfaltsverpflichtungen basierend auf dem konkreten Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anzuwenden sind. Ein weiteres zu Aspekten der „Auftraggeber-Verordnung", das die Übermittlung eines vollständigen Datensatzes bei Überweisungen regelt. Schließlich ist ein eigenes Rundschreiben für Versicherungsunternehmen zum Themenkomplex Identifizierung geplant.

Für die Bilanzbuchhaltungsberufe wurde die EU-Richtlinie in der Berufsausübungsrichtlinie implementiert.

Download: FMA-Rundschreiben zur Identitätsfeststellung vom 3. Juli 2008

Interesse und Lernmotivation für Rechnungswesen

21. Februar 2008 - Interesse und Lernmotivation für Rechnungswesen - Untersuchung ihrer Struktur, Entwicklung und Förderung im kaufmännischen Unterricht

Die Förderung von Interesse und Lernmotivation der Lernenden gilt alswichtiges Lehr-/Lern-Ziel und ist als Bedingung für das Erzielen von Lernerfolgen von großer Bedeutung. Empirische Studien zeigen jedoch, dass schulbezogene Interessen und Lernmotivation während der Schulzeit im Schnitt sinken. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob auch bei den Interessen und der Lernmotivation für kaufmännische Unterrichtsgegenstände an den höheren berufsbildenden Schulen eine abnehmende Tendenz festgestellt werden kann.

Ein-Personen-Unternehmen

4. Februar 2008 - Ein Personen Unternehmen

Eine neue Studie über Ein-Personen-Unternehmen (EPU) beschäftigt sich auch mit den Marktchancen von selbständigen  Buchhaltungsberufen. Vortrag von Christian Rammer (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW) bei den Wirtschaftspolitischen Gesprächen am 4.2.2008, Wien.