-
Erstellung von Bilanzen (Wertgrenzen nach § 125 BAO)
-
Vertretung in Abgabe und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Finanzbehörden, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und demVerwaltungsgerichtshof, jedoch einschließlich der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Finanzbehörden,
-
Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungs- angelegenheiten der Sozialversicherungen,
-
Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten,
-
Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservices, sowie der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen,
-
Vertretung in Angelegenheiten der Personalverrechnung insbesondere der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben wie z.B. die Prüfung der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer etc,
-
Vertretung in allen Angelegenheiten der Kommunalabgaben,
-
Vertretung des Klienten für Rückzahlungsanträge,
-
Recht mit Angehörigen der KWT interdisziplinäre Gesellschaften zu gründen und zu führen. (Anmerkung: Dieses Recht bestand bisher nur mit Gewerbebetrieben),
-
Recht zur Zeugenentschlagung,
-
Recht zur freien Wahl der Kammerzugehörigkeit (WKÖ oder KWT) sowie zum Wechsel der Kammerzugehörigkeit,
-
Die Berechtigung als Bilanzbuchhalter gilt als ausreichende Qualifikation zur Erlangung der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater (eingeschränkt) ‚‚Unternehmensberater für das Rechnungswesen’,
-
Qualifikationsmöglichkeit zum CMC ‚Certified Management Consultant’ ,
-
Erleichterte Qualifikation zum Steuerberater,
-
Bestehende, durch die Mitgliedschaft bei einer Interessenvertretung erworbene Ansprüche (Sozialversicherung) bleiben aufrecht.