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Geltung bisheriger Berufsrechte
Gewerblicher Buchhalter
Selbständiger Buchhalter
Gesellschaften
Tel: 01-545 05 77
info@bilanzbuchhaltung.or.at
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Gewerblicher Buchhalter

Bisherige Gewerbliche Buchhalter erwerben bei Umstieg zum Bilanzbuchhalter eine Reihe neuer Berufsrechte:

Zusätzliche Kompetenzen für Bilanzbuchhalter gegenüber Gewerblichen Buchhaltern sind:

  • Erstellung von Bilanzen (Wertgrenzen nach § 125 BAO) 

  • Vertretung in Abgabe und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Finanzbehörden, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und demVerwaltungsgerichtshof, jedoch einschließlich der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Finanzbehörden,

  • Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungs- angelegenheiten der Sozialversicherungen,

  • Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten, 

  • Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservices, sowie der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen,
  • Vertretung in Angelegenheiten der Personalverrechnung insbesondere der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben wie z.B. die Prüfung der Lohnsteuer, der Kommunalsteuer etc,

  • Vertretung in allen Angelegenheiten der Kommunalabgaben, 

  • Vertretung des Klienten für Rückzahlungsanträge,

  • Recht mit Angehörigen der KWT interdisziplinäre Gesellschaften zu gründen und zu führen. (Anmerkung: Dieses Recht bestand bisher nur mit Gewerbebetrieben),

  • Recht zur Zeugenentschlagung,

  • Recht zur freien Wahl der Kammerzugehörigkeit (WKÖ oder KWT) sowie zum Wechsel der Kammerzugehörigkeit,

  • Die Berechtigung als Bilanzbuchhalter gilt als ausreichende Qualifikation zur Erlangung der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater (eingeschränkt) ‚Unternehmensberater für das Rechnungswesen’,

  • Qualifikationsmöglichkeit zum CMCCertified Management Consultant’ ,

  • Erleichterte Qualifikation zum Steuerberater,

  • Bestehende, durch die Mitgliedschaft bei einer Interessenvertretung erworbene Ansprüche (Sozialversicherung) bleiben aufrecht.

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz verlangt aber auch die Erfüllung entsprechender neuer Berufspflichten wie z.B. Nachweis der fachlichen Fortbildung und den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichversicherung.