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Prüfungsordnung

Als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung zum Bilanzbuchhalter, Personalverrechner oder Buchhalter schreibt das BibuG die erfolgreiche Ablegung der jeweiligen Fachprüfung vor. Die Inhalte und die organisatorischen Bestimmungen der Fachprüfungen sind in den §§ 12 bis 48 BibuG geregelt. Die Fachprüfungen bestehen aus schriftlichen Klausurarbeiten und mündlichen kommissionellen Prüfungen. Die schriftlichen Klausurarbeiten werden EDV-unterstützt abgewickelt. Hiebei kooperiert die Paritätische Kommission mit der Betriebswirtschaftlichen Gesellschaft (BEWIG), die das EDV-Programm zur Verfügung stellt. 

Die Klausur Bilanzierung besteht aus 3 Teilen mit folgender Gewichtung:

  • Buchhaltung ca. 20%
  • Bilanzierung ca. 60%
  • Kostenrechnung ca. 20%

Die Klausur Personalverrechnung (Teil der Fachprüfung Bilanzierung) besteht aus 5 Teilen:

  • Abrechnung laufender Bezüge ca. 45%
  • Sonderzahlungen ca. 10%
  • Abrechnung bei Beendigung von Dienstverhältnissen ca. 10%
  • Außerbetriebliche Abrechnung ca. 20%
  • Rechtliche Rahmenbedingungen ca. 15%

Die Klausur Buchhaltung besteht aus 3 Teilen:

  • Einnahme-Ausgaben-Rechnung    ca. 15%
  • Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Buchhalterische Bedeutung der Themenkreise Bürgerliches Recht etc. Steuerrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr    ca. 65%
  • Kostenrechnung    ca. 20%

Die Klausur Personalverrechnung besteht aus 6 Teilen:

  • Abrechnung laufender Bezüge    ca.40%
  • Sonderzahlungen    ca. 10%
  • Abrechnung bei Beendigung von Dienstverhältnissen    ca. 10%
  • Außerbetriebliche Abrechnung    ca. 20%
  • Rechtliche Rahmenbedingungen    ca. 10%
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelte BH, Themenbereiche Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht   ca. 10%

Zur näheren Erläuterung hat die Paritätische Kommission eine Prüfungsordnung erlassen. Zur Vorbereitung und zur leichteren Handhabung der EDV-unterstützten schriftlichen Klausuren steht eine On-line Demo der Funktionen und des Ablaufes der Klausuren zur Verfügung:

 http://www.bewig.at/index.php?id=zertifizierung 

Eine Testklausur finden Sie:

zur Bilanzbuchhalterprüfung (Teil Personalverrechnung) gem. BibuG § 23 Abs 4,5,6:

http://exam.bewig.at

Name: proctor

Kennwort: demo2010

Für die Musterprüfung wählen Sie: MP_b*pers02 (Die anderen  Musterprüfungen sind für Zertifikate, die keine Relevanz für die Bestellungen nach BibuG haben).

Weiters finden Sie Fragen und Antworten zu den schriftlichen Prüfungen unter Service im Ordner FAQ.

Veranstalter der Fachprüfungen ist die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe im gesetzlichen Auftrag sowie unter Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familien und Jugend (früher: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). Die Prüfungsinhalte werden durch den Prüfungsaussschuss kontrolliert. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt die für die jeweiligen Prüfungen zuständigen Prüfer. Die BibuG-Fachprüfungen zum Bilanzbuchhalter, Personalverrechner und Buchhalter haben hohes Niveau und sind mit den Fachprüfungen qualifizierter freier Berufe (z.B: Steuerberater, Rechtsanwalt) und den Meisterprüfungen im Gewerbe vergleichbar.

Die Termine der Fachprüfung werden regelmäßig im Internet angekündigt. Über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung stellt die Paritätische Kommission eine Urkunde aus. Beachten Sie bitte auch die Vorlauffristen für Antrag und Anmeldung zu den Prüfungen.

Im Falle eines Nichtbestehens kann die Fachprüfung wiederholt werden.  Schriftliche Klausuren werden als bestanden gewertet, wenn mindestens 70 % der gewichteten Fragen/Beispiele richtig beantwortet werden.

Prüfungsordnung (.pdf)