Berufe
In Österreich sind die folgenden Rechnungswesenberufe zur selbständigen Berufsausübung möglich und gesetzlich geregelt:
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Beruf |
Gesetzliche Grundlage |
Mitgliedschaft Interessenvertretung |
Zuständige Behörde |
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Wirtschaftsprüfer |
WTBG |
KWT |
KWT |
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Steuerberater |
WTBG |
KWT |
KWT |
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Bilanzbuchhalter |
BibuG |
KWT oder WKÖ |
Paritätische Kommission |
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Personalverrechner |
BibuG |
WKÖ |
Paritätische Kommission |
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Buchhalter |
BibuG |
WKÖ |
Paritätische Kommission |
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Selbst. Buchhalter |
WTBG und BibuG |
KWT oder WKÖ |
KWT oder Paritätische Kommission |
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Gewerbl. Buchhalter |
Gewerbeordnung |
WKÖ |
Bezirkshauptmannschaft |
Beratungsleistungen im Hinblick auf das betriebliche Rechnungswesen können auch durch gewerbeberechtigte Unternehmensberater/innen angeboten werden. Die Durchführung der in den §§ 2-4 BibuG spezifizierten einschlägigen Dienstleistungen fällt jedoch unter die Vorbehaltsrechte der Rechnungswesenberufe.
Die Ausführungen und Erläuterungen auf den Websites der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, auf die im Bilanzbuchhaltungsgesetz geregelten selbständigen Berufe Bilanzbuchhalter/in, Personal- verrechner/in und Buchhalter/in.
Die speziellen Regelungen für Selbständige Buchhalter/innen, die aufgrund des BibuG eine Mitgliedschaft in der WKÖ erworben haben, finden sie im Artikel 'SBH-Überleitung'.
Den Berufsumfang für Gewerbliche Buchhalter finden Sie im vom Fachverband UBIT veröffentlichten Berufsbild:
Informationen zu den Berufen finden sie auch unter:
http://www.kwt.or.at (Kammer der Wirtschaftstreuhänder) http://www.ubit.at (WKÖ – Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie) http://www.bmwfj.gv.at (Bundesministerium für Wirtschaft, Familen und Jugend - Liste aktuelle Rechtsvorschriften)
Eine Gegenüberstellung der Berufsumfänge finden Sie unter http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/extranet/wkoat/weitereSteuern/Steuerlicherberaterwko.pdf
ACHTUNG: Die Berufe 'Gewerblicher Buchhalter' und 'Selbständiger Buchhalter' können nicht mehr neu aufgenommen werden, bestehende Berufsberechtigungen können jedoch zeitlich unbeschränkt weiter ausgeübt werden.
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