Prüfungsausschuss
Gemäß § 33 BibuG wurde am Sitz der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe ein Prüfungsausschuss für die Abhaltung der Fachprüfungen eingerichtet. Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und die Stellvertreter wurden vom Bundesminister für Wirtschaft, Familien und Jugend über Vorschlag der Wirtschaftskammern bzw. der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bestellt. Derzeit umfasst der Prüfungsausschuss 41 Mitglieder aus allen Bundesländern.
Der Prüfungsausschuss definiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Inhalte und Schwerpunkte der Fachprüfungen, berät den Bundesminister, die Paritätische Kommission und die Ausbildungsinstitute in allen mit den Fachprüfungen zusammenhängenden Fragen und kümmert sich um die Besetzung der jeweiligen Prüfungskommissionen mit qualifizierten Mitgliedern.
Vorsitzende des Prüfungsausschusses:
Mag. Susanna Höbaus
Stv. Vorsitzender (mit der Abstimmung zu den Ausbildungsinstituten beauftragt):
Dipl.Ing. Heinz Michalitsch
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden (§ 35 BibuG).
Anfragen hinsichtlich Prüfungsausschuss und Prüfungskommissionen richten Sie bitte an Frau Ursula Pressler
ursula.pressler@bilanzbuchhaltung.or.at
Qualitätssicherung für Prüfungskommissare
Die Paritätische Kommission hat eine spezielle Qualitätssicherungsrichtlinie für Prüfungskommissare beschlossen. Diese umfasst u.a. Maßnahmen bzw. verbindliche Vorgehensweisen
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im Zusammenhang mit der Bewerbung und Bestellung als Prüfungskommissär/in
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im Zusammenhang mit Erfahrungsaustausch und Feedbacks untereinander und mit der PK
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im Zusammenhang mit dem Nachweis der eigenen fachspezifischen Fortbildung
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im Zusammenhang mit Akkreditierungen von Prüfungen, sowie
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bei Nichtwahrnehmung der Aufgaben als Prüfungskommissär/in
Die Richtlinie stellt sicher, dass Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit, Qualität und Fairness der Fachprüfungen gewahrt werden.
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